Wölbern Frankreich 04: Mögliche Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

Mehr zum Thema: Bankrecht, Wölbern, Frankreich 04, Anleger, Schadensersatz, Verjährung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Seit September 2006 konnten sich Anleger an dem geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Die Geldanlage war ein Fehlschlag. Auch nach dem Verkauf der Büroimmobilie in Paris schlagen für die Anleger hohe Verluste zu Buche.

Eine Möglichkeit, das „verbrannte“ Kapital noch zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dazu bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Forderungen könnten ab September verjähren. Die zehnjährige Verjährungsfrist greift auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Mehr als 3000 Anleger hatten rund 92 Millionen Euro in den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 investiert. Doch schon Ende 2014 wurden die Probleme des größten Fonds von Wölbern Invest immer größer – wohl auch, weil der inzwischen verurteilte Ex-Wölbern-Chef Gelder aus dem Fonds zweckentfremdet hat. Am Ende blieb nur noch der Verkauf der Immobilie. Dabei mussten die Anleger allerdings hohe Verluste in Kauf nehmen. Selbst das bestehende Haftungsrisiko für die Anleger ist durch den Verkauf noch nicht endgültig abgewendet.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Anleger des Wölbern Frankreich 04 müssen nicht zwangsläufig auf den Verlusten sitzen bleiben, wenn sie noch rechtzeitig Schadensersatzansprüche geltend machen. Ansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken geschlossener Immobilienfonds wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen, Totalverlust der Einlage und das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgeklärt werden müssen. Häufig wurden die Risiken aber verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Ebenso hätten die Risiken in den Emissionsprospekten zutreffend dargestellt werden müssen. Verschiedene Gerichte haben inzwischen Prospektfehler erkannt. Daraus können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung resultieren.

Das könnte Sie auch interessieren
Wirtschaftsrecht KTG Agrar SE: Vertrauen verspielt
Wirtschaftsrecht MS Conti Alexandrit insolvent: Schadensersatzansprüche der Anleger
Bankrecht Euro Grundinvest: Anleger am Abgrund
Bankrecht OLG Düsseldorf: Widerrufsbelehrung mit Fußnote "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" unwirksam