Der Bebauungsplan - Was er regelt und wer ihn erlässt
Mehr zum Thema: Baurecht, Architektenrecht, Bebauungsplan, Satzung, Gemeinde, Baugenehmigungen, BaurechtWas ist ein Bebauungsplan und was regelt er?
Ein Bebauungsplan ist ein Instrument der kommunalen Bauleitplanung. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und regelt rechtsverbindlich die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten Bereich des Gemeindegebiets.
Der Bebauungsplan trifft Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und bestimmt, was und wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf oder nicht. Er regelt insbesondere:
- Die Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet, Sondergebiet)
- Das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Höhe der Gebäude)
- Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Die Verkehrsflächen und Parkplätze
- Flächen für Versorgungsanlagen, Gemeinbedarf, Grünflächen etc.
- Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind
- Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung
Der Bebauungsplan schafft somit Baurecht und ist die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Er ist für Grundstückseigentümer, Bauherren und Bauwillige verbindlich.
Wer erlässt den Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit beschlossen. Das Verfahren zum Erlass eines Bebauungsplans ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt:
- Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird gefasst (Aufstellungsbeschluss).
- Die Gemeinde stellt einen Planentwurf auf. Dabei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten und eine Umweltprüfung durchzuführen.
- Der Planentwurf wird öffentlich ausgelegt. Bürger können Anregungen und Bedenken vorbringen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.
- Die Anregungen werden geprüft und abgewogen. Der Bebauungsplan wird ggf. angepasst.
- Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat oder der Gemeindevertretung beschlossen (Feststellungsbeschluss).
- Der Bebauungsplan wird ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.
Gegen einen Bebauungsplan kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung ein gerichtlicher Normenkontrollantrag gestellt werden, wenn man sich dadurch in eigenen Rechten verletzt sieht.
Fazit
Der Bebauungsplan ist ein wichtiges Instrument der Stadtplanung. Er schafft Baurecht und regelt verbindlich was wo gebaut werden darf. Erlassen wird er von der Gemeinde als Satzung in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Für Grundstückseigentümer und Bauwillige ist er verbindliche Grundlage.