Die Alternative bei Baustreitigkeiten - Bauschlichtung

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Bauschlichtung ist lösungsorientiert

„Pfusch am Bau“, „gestörte Bauabläufe“, „Stillstand auf der Baustelle“: Viele gewerbliche und auch private Bauherren haben bereits die leidvolle Erfahrung gemacht, dass es ein konfliktfreies Bauen in der Praxis nicht gibt und dies auch in der Regel nicht durch eine optimale Planung, Vorbereitung und Vertragsgestaltung sicherzustellen ist.

Das Erstellen eines Bauwerks ist technisch anspruchsvoll und es sind eine Vielzahl von Gewerken zu koordinieren. Wo Menschen arbeiten kommt es daher leicht zu Missverständnissen, verschiedenen Auslegungen und verschiedenen Rechtsauffassungen. Darüber hinaus wird der Bauablauf von weiteren Unsicherheitsfaktoren beeinflusst, wie Witterung, Boden- und Gründungsverhältnisse. Hinzu kommen die, gegensätzlichen Interessen der am Bau beteiligten Personen in quantitativer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht. Der Streit ist hier eigentlich schon vorprogammiert. Hinzu kommt das Kostenrisiko, denn hier besteht in vielen Fällen kein Rechtsschutzversicherungsschutz.

Der klassische Weg zur Streitbeilegung ist daher der Weg zu den staatlichen Gerichten, was in der Regel dazu führt, dass diese auf Grund der Flut von Bauprozessen sowie der Komplexität der tatsächlichen und rechtlichen Fragen überfordert sind, die erforderliche Klärung von Sach- und Rechtsfragen in überschaubarer Zeit zu bewerkstelligen. Hinzu kommt die erhebliche Prozessdauer, das hohe Prozesskostenrisiko und das Risiko, ob alle Prozessbeteiligten nach einem jahrelang geführten Rechtsstreit wirtschaftlich noch in der Lage sind, die geltend gemachten Forderungen zu erfüllen.

Alternativen zur Regelung von Baustreitigkeiten vor den staatlichen Gerichten ist die Bauschlichtung und die Einschaltung eines Baumediators. Die Bauschlichtung nach SOBau ist eine Verfahrensordnung, die ganz besonders auf die Bedürfnisse des Bauens zugeschnitten ist, z. B. die Aufnahme eines isolierten Beweisverfahrens. Die SOBau ist mehrstufig gehalten. Sie enthält einen Schlichtungs- und einen Schiedsgerichtsteil. Die verschiedenen Teile können selbständig voneinander vereinbart werden. Ziel der Bauschlichtung ist es, den Beteiligten durch Hinzuziehung professioneller Schlichter die Möglichkeit zu geben, während der Bauabwicklung auftretende Konflikte eigenverantwortlich und schnell auf gütliche Weise zu erledigen. Der Bauschlichter versteht sich dabei als neutrale und sachkundige Person, die quasi eine Art qualifizierter Katalysator den Parteien hilft, zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu gelangen.

Ein Bauschlichtungsverfahren ist lösungsorientiert und bietet eher Gewähr für beide Seiten, schnell ein akzeptables sowie finanziell günstiges Ergebnis herbeizuführen.

Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben bzw. Sie Rückfragen haben zum Ablauf eines Bauschlichtungsverfahrens, zögern Sie nicht, mich anzurufen.