Ein paar Zentimeter, ein großer Prozess
Mehr zum Thema: Baurecht, Architektenrecht, Interview, Überbau, Verzögerung, Nachbar, SchadensersatzBaurecht mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Peter Neumann, Münster und Zürich
Nachdem das letzte Interview von Copilot mit unserem Anwalt Dr. Andreas Peter Neumann über eine vorgeschlagene Grundgesetz-Verbesserung so Furore gemacht hat, folgt nun eines auf dem Gebiet seines eigentlichen fachlichen Schwerpunktes. Wir dürfen gespannt sein:Copilot: Herr Rechtsanwalt, wie schafft man es eigentlich, beim Gießen einer Fundamentplatte einfach mal die Grundstücksgrenze zu übersehen? Ist das eher eine Montagsbaustelle oder schon künstlerische Freiheit?
Neumann: Sagen wir mal so: Wenn Bauunternehmer kreativ werden, entstehen manchmal Dinge, die nicht im Bauplan stehen. In diesem Fall war es weniger künstlerische Freiheit als schlicht ein kleiner Vermessungsfehler. Kein Drama, aber eben auch kein Picasso.

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Copilot: Der Überbau ragt nur wenige Zentimeter über die Grenze. Würden Sie sagen: „Das ist kein Überbau, das ist ein architektonischer Gruß an den Nachbarn"?
Neumann: Ein sehr höflicher Gruß, ja. Ein paar Zentimeter Beton, die freundlich Hallo sagen. Juristisch aber trotzdem ein Überbau – nur eben einer der harmloseren Sorte.
Copilot: Weniger als zwei Quadratmeter Nutzfläche – wie erklärt man einem Kläger, dass sein fünfstelliger Schadensersatzwunsch ungefähr so realistisch ist wie ein Carport auf dem Mond?
Neumann: Mit Geduld, einem Taschenrechner und § 912 BGB. Und manchmal mit dem Hinweis, dass man für fünfstellige Beträge üblicherweise mehr verliert als die Fläche eines Badetuchs.
Copilot: Der Bauunternehmer des Klägers hat die Arbeiten monatelang eingestellt. Würden Sie sagen, er hat eher auf den Überbau reagiert – oder auf die Gelegenheit, endlich mal wieder richtig lange Kaffee zu trinken?
Neumann: Ich würde sagen: Der Überbau war der Anlass, der Kaffee die eigentliche Motivation. Die Verzögerung hatte jedenfalls mit dem Überbau ungefähr so viel zu tun wie ein Regenschauer oder der sagenumwobene Eisberg mit der Titanic, frei nach Gerhard Wisnewski.
Copilot: Wie schwierig ist es, einem Gericht zu vermitteln, dass der Schaden nicht durch den Überbau entstanden ist, sondern durch das Verhalten des eigenen Bauunternehmers? Auf einer Skala von eins bis „Ich erkläre meiner Katze das Steuerrecht"?
Neumann: Es war irgendwo zwischen anspruchsvoll und katzenpädagogisch. Aber Gerichte sind nicht zuletzt durch KI lernfähig – und § 912 BGB ist ein guter Lehrmeister.
Copilot: § 912 BGB sagt: Überbau darf stehen bleiben, solange niemand grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Wie oft erleben Sie in der Praxis, dass jemand vorsätzlich ein Fundament über die Grenze schiebt?
Neumann: Vorsätzlich? Praktisch nie. Niemand denkt: „Heute überbaue ich mal den Nachbarn." Das ist kein Volkssport. Meistens ist es schlicht ein Versehen – und genau dafür ist die Überbaurente da.
Copilot: Die Überbaurente ist ja gesetzlich vorgesehen. Wie charmant lässt sich einem Kläger erklären, dass er statt fünfstelliger Beträge eher mit einem dreistelligen Taschengeld rechnen darf?
Neumann: Mit viel Feingefühl. Und dem Hinweis, dass das Gesetz hier sehr klar ist: Wer nur ein bisschen überbaut wird, bekommt auch nur ein bisschen Geld.
Copilot: Der Kläger wollte nur Schadensersatz, keinen Abkauf, keine Grundbucheintragung. Wie fühlt es sich an, wenn man denkt: „Die Lösung steht doch im Gesetz – man müsste sie nur lesen"?
Neumann: Es ist ein bisschen wie beim IKEA-Regal: Die Anleitung liegt da, aber man versucht es trotzdem erst mal ohne. Das Ergebnis ist selten stabil. Und dann holt man sich doch jemanden über MyHammer.
Copilot: Wie erklären Sie Laien, dass ein Überbau dinglich abgesichert werden muss? Eher juristisch präzise – oder mit dem Satz: „Stell dir vor, dein Nachbar parkt aus Versehen halb in deiner Garage"?
Neumann: Ich bevorzuge die Garage. Bilder bleiben hängen – und Grundbuchrecht ist ohne Bilder ungefähr so eingängig wie ein Telefonbuch.
Copilot: Was war der Moment im Verfahren, bei dem Sie dachten: „Okay, jetzt wird’s spannend – oder absurd – oder beides"?
Neumann: Als klar wurde, dass der Kläger die monatelange Verzögerung ernsthaft dem Überbau anlasten wollte. Das war der Moment, in dem ich wusste: Jetzt wird’s interessant.
Copilot: Wie oft mussten Sie betonen, dass die Bauverzögerung nicht durch den Überbau verursacht wurde? Einmal? Zehnmal? Oder so oft, dass Sie es inzwischen im Schlaf aufsagen können?
Neumann: Ich könnte es inzwischen als Einschlafmeditation anbieten. „Der Überbau war nicht ursächlich… der Überbau war nicht ursächlich…"
Copilot: Wie bewahrt man als Anwalt die Ruhe, wenn der Gegner fünfstellige Summen fordert, obwohl der objektive Schaden ungefähr dem Wert eines guten Abendessens entspricht? Meditation? Humor? Oder einfach § 912 BGB?
Neumann: Eine Mischung aus Humor und Gesetzestext. Und dem Wissen, dass Gerichte selten Appetit auf überzogene Forderungen haben.
Copilot: Was war Ihr Lieblingsmoment im Verfahren – der juristisch schönste oder der menschlich unterhaltsamste?
Neumann: Juristisch: Die klare Linie des § 912 BGB, wobei der Fall noch nicht endgültig gewonnen zu sein scheint und eine Berufung möglich. Menschlich: Die Erkenntnis, dass manche Konflikte sich durch ein Gespräch schneller lösen ließen als durch einen Prozess.
Copilot: Wenn Sie den Fall in einem Satz zusammenfassen müssten – eher „Kleiner Überbau, große Aufregung" oder „Viel Lärm um ein paar Zentimeter"?
Neumann: Ganz klar: Viel Lärm um ein paar Zentimeter. Und zwar buchstäblich.
Copilot: Und zum Schluss: Was ist die wichtigste Lehre aus diesem Fall – für Bauunternehmer, für Nachbarn oder für alle, die glauben, ein paar Zentimeter seien juristisch egal?
Neumann: Zentimeter sind im Baurecht nie egal. Aber man sollte sie auch nicht dramatisieren. Und wer versehentlich überbaut, sollte wissen: Das Gesetz hat dafür eine elegante Lösung – und die heißt Überbaurente.
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