Nachbarn müssen Kindergarten dulden

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Kinderlärm muss im Wohngebiet hingenommen werden

Im öffentlichen Baurecht entstehen immer wieder Konflikte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zwischen dem Bauherrn und anliegenden Nachbarn. Besonders gravierend sind die Probleme, wenn größere Bauvorhaben verwirklicht werden sollen. Insbesondere werden Beeinträchtigungen durch Lärm bei Sportplätzen, Handwerksbetrieben oder Schulen befürchtet. Nicht in jedem Baugebiet können lärmintensive Bauvorhaben realisiert werden.

Nachbarn wollten Kindertagesstätte in Wohngebiet verhindern

Besonders in allgemeinen Wohngebieten fühlen sich Nachbarn oft belästigt, denn diese Gebiete dienen vornehmlich dem Wohnen. In Baden-Württemberg sollte im allgemeinen Wohngebiet eine größere Kindertagesstätte mit großzügiger Außenspielfläche errichtet werden. Die Baugenehmigung hierzu wurde erteilt. Die Nachbarn wehrten sich dagegen und beantragten einstweiligen Rechtsschutz.

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Für Kinderlärm besteht kein Immissionsschutz

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 20.08.2013 (Az. 13 K 2046/13) die Anträge der Anwohner abgelehnt. Diese wollten das Bauvorhaben stoppen. Das Gericht führte aus, dass der entstehende Lärm nicht gebietsunverträglich oder rücksichtslos sei und von Nachbarn geduldet werden müsse. Auch sei die Tagesstätte als Anlage für soziale Zwecke im Wohngebiet zulässig. Der räumliche Umfang der Anlage halte sich an die Umgebungsbebauung. Der Kinderlärm selbst, das sei in der Rechtsprechung anerkannt, stelle keine immissionsschutzrechtliche Störung dar und müsse geduldet werden.

Die Entscheidung ist vor allem vor dem Hintergrund des Anspruchs auf einen Platz in der Kindertagesstätte wichtig, denn viele Städte und Gemeinden müssen zusätzliche Plätze errichten. Dies ist teilweise nur baurechtlich lösbar, so dass sich derartige Konflikte in Zukunft häufen dürften.

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Leserkommentare
von Opfer45 am 04.09.2013 12:59:14# 1
Wie das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass man den lärmbelasteten KITA-Anwohnern per Gesetz die Waffen aus der Hand geschlagen hat, mit denen sie sich wehren könnten, ist mir nicht klar. Obwohl diese Gesetzesänderung, meines Wissens, mit mehr als 2/3 Mehrheit beschlossen wurde, war es keine Grundgesetzänderung, sondern nur die Änderung einer untergeordnete Verwaltungsvorschrift.
Nun gut, Anwohner können sich kaum noch wehren, aber warum müssen KITAs mit Außenbereich unbedingt mitten im Wohngebiet sein? Die überwiegende Mehrheit der Eltern sind Doppelverdiener und haben eine Auto, sie könnten also auch einen anderen Ort mühelos erreichen. In den Gewerbegebieten am Stadtrand wäre auch genug Platz. Die Notwendigkeit eine personenbezogene Ungleichheit herbeizuführen sehe ich nicht.
    
von guest-12306.03.2014 00:16:33 am 04.09.2013 13:05:04# 2


Kinderlärm ist für mich grundsätzlich Zukunftsmusik. Der Ansicht bin ich auch. Was aber an Lärm in den Kindergärten abgeht, ist teilweise für Nachbarn katastrophal.

Die Richter hatten angeblich argumentiert, dass der entstehende Lärm nicht gebietsunverträglich oder rücksichtslos sei. Wenn es sich um normalen Kinderlärm handelt, dann mag das zutreffend sein. Was jedoch teilweise in Kindergärten (wie auch in den Pausen in den Schulen) abgeht, ist kein normaler Kinderlärm, sondern massive rücksichtslose Lärmbelästigung. Würden die Richter auch so urteilen, wenn der Außenbereich des Kindergartens, in dem sich bei entsprechendem Wetter die Kinder aufhalten, an ihr Grundstück grenzen würde und wüssten was da auf sie zukommt? Vor allen Dingen wünsche ich solchen Richtern, dass Sie als Pensionäre auf ihrer heimischen Terrasse tagtäglich den Lärm ertragen müssen, der vom Kindergarten kommt. Da würden Sie anders urteilen

Normaler Kinderlärm ist nämlich nicht das Problem (wenn sie rufen, lachen, herumtoben, ja sogar schreien). Das Problem ist, dass Erzieherinnen (wie auch Eltern), weil sie offenbar gedankenlos oder bereits schon „schwerhörig" sind, den Kindern absolut nicht im Ansatz beibringen, was Rücksichtnahme ist. Und was bekanntermaßen Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Deshalb gibt es auch so viele rücksichtslose Erwachsene.

Da gibt es nämlich Kinder, die ständig „herumkreischen", dass einem das „Gegrille" regelrecht in den Ohren weh tut. Und das tun solche „Gören" unentwegt. Die toppen jeden Presslufthammer. Und niemand fragt, weshalb sie das tun und bringt Ihnen bei, dass das ein „blödes sinnloses Geschrei ist", das andere Menschen schlicht und ergreifend in den Ohren weh tut.

    
von Opfer45 am 06.09.2013 11:06:41# 3
Weder Abgeordnete, die die Gesetztesänderung beschlossen haben, noch Richter, die das anwenden müssen, haben je den KITA-Lärm gehört, um den es hier geht. Das ist sicher.
    
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