Neue Klausel im Repertoire der Konfliktvorsorge für mehr Baufreude

Mehr zum Thema: Baurecht, Architektenrecht, Baufreude, Belohnungsformel, Konflikt, Baukonflikt, Vorsorge
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Die Baufreude aller kann erheblich erhöht werden. Hierzu wurde kürzlich eine besondere Belohnungsformel entwickelt.

Konflikte am Bau können die Baufreude bekanntlich ganz schön schmälern. Siehe dazu auch schon meinen Artikel auf dieser Plattform. Ursächlich sind insbesondere verdeckte Fehler.

Die neue Belohnungsformel kann meiner Auffassung nach einen wirksamen Anreiz zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz setzen. Wenn eigene Fehler rechtzeitig radikal ehrlich kommuniziert werden, können ihre Auswirkungen oft schnell wirksam begrenzt werden.

Andreas Neumann
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Baurecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

Dies habe ich erstmals im September für den Bauprofessor und sodann auf Einladung für den neuen Content Hub von Wolters Kluwer jeweils mit konkreten Anregungen zur Formulierung im konkreten Einzelfall dargelegt. Auf meiner Homepage finden Sie dazu einige weitere Informationen und Hinweise.

Einer rechtlichen und fachlichen Diskussion der neuen Belohnungsformel sehe ich mit Vorfreude entgegen.

Natürlich haben Besteller ein Recht auf ein mangelfreies Werk. Die Vereinbarung der Belohnungsformel ist daher in gewisser Weise ein Verzicht. Wenn aber immer nur auf Formalpositionen beharrt wird, verbessert sich die Fehlerkultur sicherlich nicht.

Die Berücksichtigung der Belohnungsformel im Bauvertrag ist sowohl für die Auftragnehmerseite als auch für die Auftraggeberseite vernünftig. Sie erhöht die Chance auf einen besseren Gesamterfolg durch mehr Miteinander und Mitdenken für die anderen am Bau Beteiligten und führt dadurch zu mehr Baufreude.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
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