Welchen Schallschutz sollte ich als Bauherr vereinbaren?

Mehr zum Thema: Baurecht, Architektenrecht, Schallschutz, DIN
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Der Schallschutz spielt im Wohnungsbau eine wichtige Rolle und wurde bislang über die DIN 4109 geregelt.

Grundsätzlich sollte dem Bauherrn daher bewusst sein, dass DIN-Normen jedoch nicht immer automatisch auch "Stand der Technik" sind. DIN-Normen sind keine rechtsverbindlichen Vorschriften, sondern technische Regeln mit Empfehlungscharakter. Eine DIN-Norm wird erst dann als „Stand der Technik“ bewertet, wenn sie sich als theoretisch und technisch richtig erwiesen sowie durch ständige Anwendung praktisch bewährt hat und von einer Mehrzahl von Fachleuten allgemein anerkannt wurde.

Schallschutz nach DIN 4109 ist für Wohnungen keinesfalls mehr ausreichend. Mit modernen Baustoffen lassen sich wesentlich bessere Schallschutzwerte erreichen, als sie die DIN 4109 festlegt. Die DIN 4109 entspricht daher nicht mehr dem „Stand der Technik“.

Deshalb sollten sich Käufer eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Eigentumswohnung nicht auf Schallschutz nach DIN einlassen, sondern den technisch bestmöglichen verlangen – und vertraglich festschreiben.

Das könnte Sie auch interessieren
Baurecht, Architektenrecht Nachbesserung des Schallschutzes zwischen Reihenhäusern ist nicht unverhältnismäßig!