Ist die Besoldung eines Beamten nach Altersstufen eine Diskriminierung?
Mehr zum Thema: Beamtenrecht, Besoldung, Beamte, Altersstufen, Diskriminierung, Alter
Vorlage an EuGH wird Gewissheit zur Übergangsregelung beim Beamtensold bringen
Das VG Berlin hat aktuell sechs Verfahren ausgesetzt und eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Dabei geht es um die besoldungsrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin.
Für Berliner Beamte galt bis 31.07.2011 das Bundesbesoldungsgesetz, das die Dienstaltersstufe als Maßstab für die Zuordnung zu einer Besoldungsstufe festsetzte. Diese Regelung war an das Alter des Beamten geknüpft.
seit 2011
97421 Schweinfurt
Tel: 09721 71071
Tel: 01520 218 19 45
Web: http://www.rechtsanwalt-galka.de
E-Mail:
Am 01.08.2011 trat das Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz in Kraft und knüpft für neu eingestellte Beamte nur noch an sog. Erfahrungsstufen an. Diese orientieren sich nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern an der Berufserfahrung.
Für die "Bestandsbeamten" sieht die Regelung vor, dass diesen Beamten die Erfahrung zugesprochen wird, die sie nach dem bislang erreichten Gehalt erreicht haben. Das erreichte Gehalt basiert allerdings allein auf dem Dienstalter, nicht jedoch auf tatsächlicher Berufserfahrung. Damit verstoße, so die Kläger, die Übergangsregelung ebenso wie die Altregelung gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung.
Nach dem Willen der Kläger lasse sich diese Diskriminierung bis zum Inkrafttreten einer diskriminierungsfreien Regelung nur dadurch beseitigen, indem die Kläger die höchste Dienstaltersstufe erhalten.
Das Verwaltungsgericht hat die Klageverfahren (VG 7 K 425.12 u.a.) mit Beschluss vom 23.10.2012 ausgesetzt, um zunächst eine Entscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit der Regelungen mit Europarecht einzuholen. Es bleibt in dieser Frage abzuwarten, wie die Vorlagefrage entschieden wird. Bislang hat der EuGH den Diskriminierungsverboten einen hohen Wert beigemessen und gerade im Arbeitsrecht, beispielsweise bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit, nationale Regelungen gekippt. Andererseits nimmt der öffentliche Dienst im Europarecht immer eine Sonderstellung ein, da die Beschäftigten im besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen. Wird das Gesetz für europarechtswidrig erklärt, könnten auf Berlin enorme Zusatzkosten zukommen.
Janus Galka, LL.M. Eur.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Europajurist (Univ. Würzburg)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Tel. 09721 71071
Pleichertorstraße 10
97070 Würzburg
Tel. 0931 32907179
www.rechtsanwalt-galka.de
info@rechtsanwalt-galka.de