Niedersachsen: Nur ein Widerspruch kann Besoldungsansprüche sichern

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Es bleiben noch 48 Stunden für einen Brief nach Niedersachsen

Ist das nicht schön, das Jahr neigt sich dem Ende und der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider kann wieder einen großen Haken machen: Geld gespart. Denn 80 % der Landesbeamten haben es bislang „vergessen“, Geldansprüche anzumelden. Das sollten sie nun noch schnell nachholen. Der Countdown läuft. Es bleiben 48 Stunden.

Worum geht es genau? Um alle Beamten und Richter

Niedersachsen ist das einzige Bundesland, das nach der letzten Föderalismusreform noch keine Schritte unternommen hat, das Besoldungsrecht selbst zu regeln. Damit gelten in Niedersachsen immer noch die Besoldungsregelungen, wie sie auch früher im Bund für alle Beamtinnen und Beamten galten. Und genau hier liegt der Haken: Diese Besoldungsvorschriften sind europarechtswidrig. Weil sie nämlich danach unterscheiden, in welchem Alter Verbeamtungen und Eingruppierungen vorgenommen werden. Damit werden alte und junge Beamte, die die gleiche Qualifikation haben, unterschiedlich behandelt. Das ist altersdiskriminierend.

Na und? 80 Prozent der Beamten haben bisher keine Widerspruch eingereicht

Das Land Niedersachsen weiß das (und hat z.B. am 19.06.2014 auch selbst in einer Presseinformation darauf hingewiesen) und der Bund und alle anderen Bundesländer auch, auch die Gerichte kennen diese Rechtslage. Trotzdem ist bislang noch offen, wie sich das niedersächsische Besoldungsrecht entwickeln wird und, ob tatsächlich diese Altersdiskriminierung (rückwirkend) abgeschafft wird. Der Landesgesetzgeber lässt sich offenbar weiterhin Zeit...

Da Diskriminierung aber verboten ist und jede Beamtin und jeder Beamte einen Anspruch auf diskriminierungsfreie Besoldung hat, besteht hier ein Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings gibt es das Geld nicht automatisch. Jede Beamtin und jeder Beamte muss selbst tätig werden. Für die Ansprüche aus dem Jahr 2014 empfiehlt es sich daher, einen Widerspruch gem. § 105 Abs. 1 S. 2 NBG einzureichen bzw. einen Antrag auf diskriminierungsfreie Besoldung zu stellen.

Das Land Niedersachsen hat bislang alle Widerspruchsverfahren zunächst ruhend gestellt. So gehen aber einmal geltend gemachte Ansprüche nicht verloren.

Traurig ist nur: Von den knapp 130.000 Beamten und Richtern im Landesdienst und 17.000 Beamten bei den Städten, Landkreise und in der Region Hannover haben bislang nur wenige von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Das Land Niedersachsen selbst zählte bis zum Sommer weniger als 20.000 Widersprüche. Selbst wenn also nun der ein oder andere Widerspruch seitdem hinzugekommen ist: 80 % der Beamten und Richter fehlen. Sie verschenken Geld, das ihnen rechtmäßig zusteht.

Es genügt nicht, wenn Personalräte oder Gewerkschaften Ansprüche geltend machen. Im Besoldungs- und Beamtenrecht gilt: Jede/r ist sich selbst die bzw. der Nächste.

Einen guten Vorsatz noch im alten Jahr umsetzen: widersprechen!

Nutzen Sie daher den Jahresendspurt und die verbleibenden 48 Stunden für einen Widerspruch gegen die diskriminierende Besoldung. Das kostet Sie einen Brief an Ihren Dienstherrn, wenn Sie sicherstellen wollen, dass er noch 2014 eingeht: Schicken Sie ein Fax. Das sind wenige Cent Kosten für Sie, aber vielleicht viele Euro, die später nachzuzahlen sind.

Schon Anfang 2015 wird sich dann klären können, in welchem Umfang Ansprüche Erfolg haben und auch durchgesetzt werden können. Denn dann wird die Veröffentlichung von wichtigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts erwartet, die bereits ähnliche Rechtsfragen für andere Bundesländer und die Bundeswehr geklärt haben.

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