Der Letzte zahlt im Restaurant die Zeche
Mehr zum Thema: Beliebte Rechtsirrtümer, Zeche, Restaurant, Gaststätte, GästeDas stimmt so nicht: In Gaststätten zahlt grundsätzlich jeder nur das, was er selbst bestellt hat
Mehr dazu: Ein Gastwirt muss nachweisen können, was jeder einzelne Gast gegessen und getrunken hat. Kann er dies nicht, bleibt er auf dem Fehlbetrag sitzen. Die übrigen Tischgenossen müssen die offene Rechnung nicht begleichen.