DSGVO 2019 – Das Jahr der Kontrolle steht an
Mehr zum Thema: Datenschutzrecht, DSGVO, Bußgeld, Datenschutz, Kontrollen, DatenschutzbehördenDatenschutzbehörden drohen mit Sanktionen und Bußgeldern
Im Mai 2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Die Verordnung sieht vor, dass datenschutzrechtliche Verstöße mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden können. Dennoch kommen deutsche Unternehmen der Einhaltung beziehungsweise der Umsetzung der DSGVO nicht nach – zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie.
Die Umsetzung der DSGVO stagniert in manchen Branchen besonders
Die DSGVO stärkt die so genannten Betroffenenrechte. Die informationelle Selbstbestimmung der von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen wird verbessert. Unternehmen müssen sich dagegen auf neue Pflichten einstellen. Die von der DSGVO vorgesehenen Datenschutzregelungen sind strenger als deren Vorgänger – dies bedeutet für die Unternehmen Mehrarbeit und dadurch auch Mehrkosten.


seit 2008
Eine aktuelle Studie des Marktforschungsunternehmens techconsult kommt zu dem Ergebnis, dass viele deutsche Unternehmen die Umsetzung der DSGVO nicht ernst genug nehmen. Branchenübergreifend wird noch mehr Zeit für die Anpassung interner Prozesse benötigt. In der öffentlichen Verwaltung hängen 37 % der befragten Stellen den Erwartungen hinterher, bei Handelsunternehmen sind es 27 % und bei Industrieunternehmen liegt dieser Anteil bei 21 %.
Im Jahr 2019 verschärfen die Behörden die Kontrollen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg stellte für das Jahr 2019 strengere Untersuchungen in Aussicht. Laut Stefan Brink sollen die Kontrollen stark verschärft werden. Insbesondere die Unternehmen, die sensible Daten verarbeiten, wie beispielsweise Gesundheitsunternehmen und Krankenhäuser, werden strenger inspiziert. Auch Social-Media-Plattformen müssen sich auf häufigere DSGVO-Kontrollen einstellen
Fazit – Nehmen Sie das Heft des Handels in die Hand
Sie sollten die Anpassung Ihrer Prozesse auf DSGVO-Konformität endgültig nicht mehr auf die leichte Schulter nehmen. Die DSGVO sieht Sanktionen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Die Ankündigungen des Landesbeauftragten Stefan Brink sollten mehr als ernst genommen werden. Daher empfiehlt es sich, Datenschutzverstöße in Zukunft unbedingt zu vermeiden. DSGVO-widriges Handeln sollte unbedingt eingestellt werden.
Weitere Infos zu allen notwendigen Änderungen aufgrund der Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier:
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