DSGVO Datenschutz – Anrufe der deutschen Umwelthilfe (DUH)

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Der Landesverband des KFZ-Gewerbes Sachsen e.V. warnt vor Abmahnanrufen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)

Es gab in letzter Zeit vermehrt Meldungen, dass eine Person, die sich als Mitarbeiter der DUH ausgegeben hat, in verschiedenen Autohäusern angerufen und Auskunft über die Verarbeitung von Daten zu einer privaten Person im Unternehmen gefordert hat.

Unabhängig vom Sinn und Zweck der Aktion zeigt dies deutlich, dass es unerlässlich ist, seine Mitarbeiter zum Thema Datenschutz umfassend zu schulen. Denn in diesem Fall darf telefonisch keinesfalls Auskunft gegeben werden. Selbst wenn die Person im System des Unternehmens nicht bekannt ist, dürfen telefonisch keine Auskünfte erteilt werden.

Sascha  Kugler
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Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO kann nur schriftlich beantragt werden. Andernfalls ist eine Überprüfung der Identität des Anfragenden schon nicht möglich.

Die richtige Antwort des Mitarbeiters im eigenen Unternehmen bei Anfragen auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO sollte daher immer sein: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen mündlich am Telefon  aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen können."

Die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz im Sinne der DSGVO ist nicht nur im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben und kann bei Missachtung mit einem erheblichen Bußgeld seitens der Datenschutzbehörde belegt werden, sondern ist auch zur Wahrung eines ordentlichen Betriebsablaufs unerlässlich geworden, um Verunsicherungen und falsches Verhalten zu vermeiden.

Schulungen und Beratungen zum Datenschutz schützen Ihr Unternemen vor Bußgeldern und machen es fit für die Zukunft! 

Sascha Kugler
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