Datenschutz im Internet - Google Analytics, Streeet View, Hacking

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Google Analytics in Deutschland erlaubt?

Fragen und Antworten zu datenschutzrechtlichen Problemen im Internet

Frage: Wir möchten die Webseite unseres Fußballvereins verbessern und dafür Google Analytics einsetzen. Ist das Programm datenschutzrechtlich unbedenklich?

123recht.de: Nicht ganz. Google Analytics zeichnet das Nutzerverhalten auf und speichert dieses zusammen mit der IP-Adresse auf einem Server in den USA. Diese Weitergabe von persönlichen Daten bedarf der vorherigen Zustimmung Ihrer Internetnutzer.

Frage: Wir wollen die Seite ja einfacher und nicht komplizierter machen - gibt es keine andere Möglichkeit?

123recht.de: Aktivieren Sie in Google Analytices das so genannte „IP-Masking“. Damit wird die IP-Adresse der Nutzer unterdrückt, eine persönliche Zuordnung der Daten ist nicht mehr möglich. Viele Datenschützer halten das aber noch nicht für ausreichend, da die Unterdrückung der IP-Adresse erst in den USA stattfindet. Daher: Es gibt auch jede Menge andere Programme zur Optimierung Ihrer Seite, die Server in Deutschland oder Europa nutzen. Diese sind datenschutzrechtlich völlig unbedenklich, im Gegensatz zu Google allerdings meist kostenpflichtig.

E-Mail Hacking

Frage: Mein Ex-Freund hat sich in meinen E-Mail-Account einggeloggt und Mails beantwortet. Mein Passwort kannte er noch aus unserer gemeinsamen Zeit. Was soll ich tun?

123recht.de: Die Einwahl in einen fremden Mailaccount fällt unter den Tatbestand „Ausspähen von Daten“ und ist strafbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Täter das Passwort kannte, entscheidend ist das unberechtigte Eindringen in Ihren Account. Sie können Strafanzeige stellen. Wenn Ihnen das zu drastisch ist, sollten Sie Ihren Ex-Freund aber auf jeden Fall auf die Strafbarkeit hinweisen und dringend das Passwort ändern.

Google Street View - Widerspruch noch möglich?

Frage: Ich habe mein Haus bei Google Street View entdeckt. Leider hatte ich versäumt, Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen. Was jetzt?

123recht.de: Google hatte vor Start des Dienstes eine Frist gesetzt, die nun abgelaufen ist. Das heißt aber nicht, dass Sie jetzt machtlos sind. Sie können weiterhin Widerspruch einlegen, der laut Google innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden soll. Hier gibt es noch Infos von Google zum Datenschutz und Street View: http://maps.google.com/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html

Server gehackt - Was müssen wir beachten?

Frage: Der Webauftritt unserer Arztpraxis wurde geknackt, die Hacker haben Computerspiele auf dem Server abgelegt und von dort Spam versendet. Was jetzt?

123recht.de: Technisch sollte ein Spezialist natürlich Ihre Firewall und Software wasserdicht machen. Rechtlich müssen Sie Patienten und Aufsichtsbehörde über den Vorgang informieren, wenn sich die Hacker auch Zugang zu sensiblen Daten Ihrer Patienten verschafft haben und ein Missbrauch möglich ist - etwa bei Zahlungs- Adress- oder Krankendaten.

Welche Daten sind gespeichert

Frage: Muss eine Webseite oder Firma mir sagen, wie Sie an meine Daten gekommen ist und welche Daten Sie gespeichert hat?

123recht.de: Ja, Sie haben ein Auskunftrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Schreiben Sie der Firma einen Brief oder eine Mail und verlangen Sie Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten nach § 34 BDSG. Hierzu gibt es viele Vordrucke oder Mustertexte im Internet.

Zwielichtiger Verkäufer

Frage: Ich habe in einem Webshop eine Spiegelreflexkamera gekauft und bin vom Verkäufer immer wieder hingehalten worden - angeblich Lieferengpässe wegen der Atomkrise in Japan. Darf ich darüber in einem Forum berichten und den Webshop benennen?

123recht.de: Sie dürfen über Ihre Erfahrungen berichten und auch die Domain des Webshops nennen. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, so wie Sie diese erlebt haben. Nicht erlaubt ist z.B., den Betreiber des Shops zu beleidigen. Auch wird ein Verkäufer in Foren schnell als Betrüger betitelt - dies ist nur zulässig, wenn der Betrug auch eindeutig nachgewiesen ist.

Darf man E-Mails veröffentlichen?

Frage: Ich hatte Mailverkehr mit einem Unternehmen. Dabei kommt der Service des Unternehmens nicht gut weg und ich möchte die E-Mails in meinem Blog veröffentlichen. Ist das erlaubt?

123recht.de: Grundsätzlich gilt auch bei Mails der Schutz der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts. Geschäftliche Mails dürfen aber dennoch veröffentlicht werden, wenn sie für die Öffentlichkeit von großem Interesse sind. Die Anforderungen daran sind sehr hoch, so dass Sie die Mails besser nicht in Ihren Blog stellen sollten.

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