Erste Abmahnung nach UWG wegen Verstoß gegen die DSGVO - Wie Sie sich vor Abmahnungen schützen können!
Mehr zum Thema: Datenschutzrecht, Abmahnung, DSGVO, UWG, Unterlassung, DatenschutzUnternehmen sollten Vorgaben der DSGVO unverzüglich umsetzen, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden
Die fehlerhafte oder unzureichende Umsetzung der DSGVO hat eine erste Abmahnwelle ausgelöst. Dabei werden nicht die Aufsichtsbehörden sondern Kanzleien im Auftrag von Mitbewerbern tätig.
Wie befürchtet löste die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine neue Abmahnwelle aus. Die ersten kostenpflichtigen Abmahnungen gegen Unternehmen, Freiberufler, Ärzte, Firmen, Gewerbetreibende, etc., die die Vorgaben der DSGVO gar nicht oder nur mangelhaft umgesetzt haben, wurden bereits zugestellt.


seit 2006
Abmahner sehen in mangelhaftem Datenschutz einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Die Abmahnungen leiten ihre Berechtigung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Die abmahnenden Kanzleien vertreten die Ansicht, dass den abgemahnten Unternehmen aufgrund der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung der Vorgaben der DSGVO ein Wettbewerbsvorteil entstanden ist. Daher fordern sie im Auftrag ihrer Mandanten die Konkurrenten zur Unterlassung auf.
Dabei ist es bis dato mehr als umstritten, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen. Dazu gab es vor der Einführung der DSGVO divergierende obergerichtliche Rechtsprechung.
Eine Datenschutzerklärung sollte mindesten vorgehalten werden
Die bisher vorliegenden kostenpflichtigen Abmahnungen wurden primär gegen Unternehmen ausgesprochen, die auf ihrer Website bzw. Homepage gänzlich auf Datenschutzhinweise in Form einer Datenschutzerklärung auf der Homepage verzichten.
Dies ist mit Hilfe eines sog. Crawlers für Außenstehende ein leicht feststellbarer und offensichtlicher Verstoß gegen die DSGVO, weshalb allen betroffenen Unternehmern, Freiberuflern, Gewerbetreibenden etc. dringend zu raten ist, zumindest diese Vorgabe der DSGVO fehlerfrei zu erfüllen.
Es drohen hohe Streitwerte und kurze Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung
Allerdings waren laut dem IT-Branchenverband Bitkom zum Stichtag der neuen DSGVO am 25. Mai 2018 lediglich ein Viertel der Unternehmen in Deutschland ausreichend vorbereitet. Es besteht also ein erhebliches Abmahnpotential
Voraussichtlich wird es in den nächsten Tagen nicht bei diesen einzelnen Abmahnungen bleiben. Dies ist für die betroffenen Unternehmen bitter. Der Streitwert für die Abmahnung wurde mit 7.500,00 € hoch angesetzt und den betroffenen Unternehmen nur eine kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Es wird also viel Druck auf die Unternehmen aufgebaut, die sich meist bereits in der Umsetzung der DSGVO und den drohenden Bußgelder der Aufsichtsbehörden überfordert sehen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zwingend einen auf Datenschutz und UWG spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um sich gegen die Abmahnung zu verteidigen und Ihr Unternehmen schnellstmöglich mit Sofortmaßnahmen fit für die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO zu machen.
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