Neue Abmahnungen des Rainer Deyhle wegen "Google Analytics"

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Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller im Auftrag von Rainer Deyhle wegen unverschlüsselter Verwendung des Webanalyse-Dienstes "Google Analytics"

Erneut versenden die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg Abmahnung im Auftrag von Reiner Deyhle wegen Nutzung des Analyse-Dienstes "Google Analytics" Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Webanalyse-Dienst zu nutzen, ohne den Quellcode-Zusatz "anonymizeIP" in ihre Webseite einzubinden. So werden die IP-Adressen der Webseitenbesucher unverschlüsselt an "Google-Analytics" übersendet.

"Bei der IP-Adresse handelt es sich um ein personenbezogenes Datum. Die mittels des Überwachungsinstruments Google Analytics vorgenommene Nutzund und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse des Klägers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gestalt des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar", schreiben die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller in der Abmahnung. Zum Beweis ist dem Abmahnschreiben ein Screenshot des Quellcodes der Webseite beigefügt.

Carsten Herrle
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Rainer Deyhle wurde uns bereits vor einiger Zeit mir seiner Firma CREDICON Ltd. bekannt. Auch diese verschickte für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen der unverschlüsselte Übermittlung von IP-Adressen durch die Nutzung von "Google-Analytics" Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. Den nun von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller verschickten Abmahnschreiben, geht regelmäßig die Kontaktaufnahme von Rainer Deyhle mit dem Webseitenbetreiber durch Email voraus. In diesen weist Rainer Deyhle bereits auf die nach seiner Ansicht begangene Rechtsverletzung hin und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller fordern in ihren Abmahnungen ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.

Empfehlung

Sollten sie von einer Abmahnung von Rainer Deyhle betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Rechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht verübt haben. Der Text einer dem Abmahnschreiben bereits enthaltenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431 / 30 53 719),

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

Sie erreichen mich

telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de).

Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle
Leserkommentare
von bonum am 12.10.2018 18:22:57# 1
Kämpft da einer GEGEN die Datenkrake Google? Respekt. Sehr gut. Google ist der letzte ScheiXX...