Notfallplan für Ihr Unternehmen zur Umsetzung der DSGVO

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Unternehmen können durch mangelhafte Umsetzung teure Konsequenzen drohen

Laut IT-Branchenverband Bitkom sind zum Stichtag der neuen DSGVO am 25. Mai 2018 lediglich ein Viertel der Unternehmen in Deutschland ausreichend vorbereitet. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt!

Viele Unternehmen haben die neuen Herausforderungen bei der Umsetzung der DSGVO unterschätzt und laufen nun Gefahr, Opfer der zu erwartenden Abmahnwelle von Rechtsanwälten zu werden oder hohe Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden zu kassieren. Deshalb sollten die Unternehmen, die die Richtlinie bisher nicht umgesetzt haben, dringend mit Hilfe eines Notfallplans in der Außendarstellung die Richtlinie schnellstmöglich umsetzen.

Sascha  Kugler
seit 2006 bei
123recht.de
Rechtsanwalt
Kurfürstendamm 136
10711 Berlin
Tel: +49308803400
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Strafrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Datenschutzrecht

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung und dem freien Verkehr ihrer Daten innerhalb der EU. Sobald Sie mit Ihrem Unternehmen Daten von Kunden sowohl analog als auch digital in der EU beziehungsweise Deutschland verarbeiten, ist die DSGVO für Sie anwendbar und Pflicht.

Was ändert sich durch DSGVO?

Die wichtigsten Punkte in der DSGVO:

Generell gibt die DSGVO Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten vor. Dabei ist zu beachten, dass die Verarbeitung von Daten nunmehr verboten und nur unter einem sog. Erlaubnisvorbehalt möglich ist.

Der Umgang mit solchen Daten setzt unter anderem voraus:

  • Die Einwilligung zur Datenverarbeitung und Aufklärung der Betroffenen 
  • Die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe der Daten an Dritte 
  • Das Widerrufsrecht der Betroffenen 
  • Pflicht als Unternehmen, Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren 

Konsequenzen / Anforderungen an Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • Neue Strukturen und Anforderungen im IT-Management 
  • Neue Prozesse im Geschäftsbetrieb 
  • Verstärkte Sensibilisierung für Datenschutz im Unternehmen 
  • Umfangreichere Schulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 

Wer bisher nichts getan hat, wird es nicht mehr schaffen, alle Anforderungen bis zum 25.05.2018 umzusetzen. Es ist jedoch dringend geboten, sich umgehend mit der DSGVO auseinander zu setzen und zumindest in der Außendarstellung eine Umsetzung darzustellen. Dabei sollten Sie sich Rat von einem auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt oder von einem TÜV oder Dekra zertifizierten Datenschutzbeauftragten einholen, um zumindest mit einem Notfallplan schnellstmöglich die wichtigsten Dinge umzusetzen. Die Zeit drängt.

Sascha Kugler
Rechsanwalt und Partner
DEKRA zertifizierte Fachkraft für Datenschutz

LIGANT Rechtanwälte und Notar
Kurfürstendamm 136
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Tel.: 030 880 340 0
Fax: 030 880 340 31

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