Erbschaftssteuerparadies Österreich

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Die sonnigen Gefilde Europas sind für Senioren häufig nicht der passende Ort, um einen geruhsamen Lebensabend zu verbringen. Für mobile Senioren bietet jedoch die Umsiedlung nach Österreich die Möglichkeit, ihre jetzige Lebensweise aufrechterhalten und trotzdem erhebliche erbschaftssteuerliche Vorteile zu realisieren.

Grundsätzlich ist es so, dass das gesamte Weltvermögen der deutschen Erbschaftssteuer unterfällt, wenn entweder der Erblasser oder die Erben in Deutschland leben bzw. gelebt haben. Soweit auch im Ausland Erbschaftssteuer anfällt, kann diese auf die deutsche Steuerschuld begrenzt angerechnet werden. Österreich ist jedoch eines der wenigen Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer abgeschlossen hat. Dieses internationale Abkommen ist in Deutschland vorrangiges Recht und enthält einige einzigartige Regelungen, von denen deutsche Familien in erheblichem Maße profitieren können.

Darin wird der Republik Österreich ein ausschließliches Besteuerungsrecht für alle Vermögensgegenstände zugebilligt, die sich in Österreich befinden. Auf diesen Weise wird eine Doppelbesteuerung in Deutschland vermieden. Es verbleibt bei einer Steuerpflicht in Deutschland nur in Bezug auf in Deutschland belegenes Vermögen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erblasser auch in Österreich lebt. Dabei muss der Erblasser keine bestimmte Zeit in Österreich gelebt haben, ehe er von den Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen profitieren kann. Zur Begründung eines Wohnsitzes in Österreich würde es daher bereits ausreichen, wenn der Erblasser dorthin fährt, um dort seine allerletzte Lebensphase zu verbringen. Anders als im nationalen deutschen Steuerrecht spielt es auch keine Rolle, wenn die zukünftigen Erben weiterhin in Deutschland leben. Warum ist aber eine Besteuerung in Österreich vorteilhaft? - Dort existiert auch eine Erbschaftssteuer, und die Freibeträge für Kinder und Ehegatten fallen bei weitem nicht so hoch wie bei uns. Auch wird die Besteuerung von Immobilien schon seit längerem anhand der Verkehrswerte vorgenommen. Aus diesem Grund ist es daher überlegenswert, trotz Wegzug nach Österreich Vermögen in Deutschland zu belassen, um die hohen deutschen Freibeträge zugunsten der nächsten Angehörigen in Anspruch zu nehmen.

Was die Alpenrepublik als „Steuerschlupfloch“ aber so außerordentlich interessant macht, ist die Tatsache, dass Kapitalvermögen, welches der österreichischen Kapitalertragssteuer unterliegt, keiner weiteren Erbschaftssteuer unterliegt. Hierunter fallen im Wesentlichen:

  • Bankguthaben und Sparguthaben bei österreichischen Banken
  • Anleihen, wenn sich die Kupon auszahlende Stelle in Österreich befindet
  • in- und ausländische Aktien, Investmentfonds- und GmbH-Anteile, wenn die Beteiligung des Erblassers geringer als 1 % des Nennkapitals ist.

Voraussetzung ist allerdings, dass die vorgenannten Vermögensgegenstände nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.

Diese Steuervermeidungsstrategie setzt jedoch mit der Verlagerung des Wohnsitzes in das deutsche Nachbarland einen Wechsel in der kompletten Lebensplanung voraus. Erste Informationen über das Leben in Österreich bietet das Internetportal http://www.50plus.at