Fragen und Antworten zum Erbrecht Teil 4

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Was geschieht bei der Testamentseröffnung?

Die Testamentseröffnung geschieht in der Regel am zuständigen Nachlassgericht. Hierbei wird der letzte Wille des verstorbenen Erblassers offiziell kundgetan. Dabei wird der Inhalt des Testaments vor allen Beteiligten verlesen und somit kundgegeben. Dieser Vorgang des Zukenntnisbringens ist die Testamentseröffnung und findet in der Regel als nicht öffentliche Sitzung statt. Durchgeführt wird sie durch einen durch das Nachlassgericht bestimmten Rechtspfleger, der den letzten Wille des Verstorbenen verliest, das Testament auf Wunsch zur Einsichtnahme vorlegt und die anwesenden Erben durch das Eröffnungsprotokoll legimitiert.

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Was versteht man unter einer Testamentsvollstreckung?

Bereits im Testament oder Erbvertrag kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, welche unterschiedlichen Aufgaben zugewiesen werden können, je nach Anordnung im Testament. Das Amt des Testamentsvollstreckers wird in der Regel freiwillig ausgeübt, es können Vertrauenspersonen, Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe hierfür eingesetzt werden, auch Banken und Sparkassen. Der Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers kann beschränkt werden und wird meistens zeitlich befristet.

Was wird unter Testierfähigkeit verstanden?

Testierfähig ist jeder Erwachsene, d.h. er kann ein privatschriftliches Testament ohne Notar abfassen. Die Vorausstzung dafür ist aber, dass er keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen hat, wodurch er nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Willenserklärungen zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Die Testierfähigkeit beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei Minderjährige zur Testamentserrichtung einen Notar hinzuziehen müssen.

Was geschieht bei einer Umdeutung?

Wenn ein nichtiges Rechtsgeschäft derart ausgelegt wird, dass hieraus ein juristisch gültiges Rechtsgeschäft hervorgeht, spricht man von Umdeutung. Dabei wird in der Regel stets angenommen, dass die Beteiligten in Unwissenheit von der Nichtigkeit des geschlossenen Rechtsgeschäfts gehandelt haben. Um das Geschäft doch noch rechtskräftig werden zu lassen, findet eine Umdeutung statt, wodurch das nichtige Rechtsgeschäft in ein gültiges Rechtsgeschäft umgewandelt wird.

Wie können erbrechtliche Auseinandersetzungen schnell und günstig juristisch gelöst werden?

Eine Erbengemeinschaft kann in der Regel grundsätzlich auf drei Arten auseinandergesetzt werden:
Durch eine Erbanteilsübertragung nach § 2033 BGB, durch eine schuldrechtliche Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB und durch das einvernehmliche Ausscheiden eines Erben aus der Erbengemeinschaft (sogenannte Abschichtung).

Wenn in einem Erbfall mehrere Erben vorhanden sind, so bilden sie zunächst eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies ist der Fall, wenn z.B. einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Miterben zukommen sollen. Daher muss eine Vereinbarung zwischen allen Erben getroffen werden, auf welche Weise der Nachlass zu verteilen ist, was häufig Anlass zu Streit bietet. Wenn hierbei Probleme auftreten, kann dies zügig und günstig im Rahmen einer Mediation geklärt werden. Sollte es keine Einigung geben, so kann ein Miterbe einen Plan zur Teilung des Nachlasses vorschlagen. Falls die Erben sich nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, dies gerichtlich klären zu lassen. Die erbrechtlichen Auseinandersetzungen können in der Regel nach 30 Jahren nicht mehr verfolgt werden, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, bestimmte Erben auszuschließen.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft setzt sich aus mehreren Personen (Erben) zusammen, welche gemeinschaftlich (d.h. Gesamthandsgemeinschaft) in Rechte und Pflichten (d.h. Nachlass) eines Verstorbenen (d.h. Erblasser) eintreten (§ 2032 BGB).
Die eine Erbengemeinschaft bildenden Erben werden als Miterben (Gegensatz: Alleinerbe) bezeichnet (§§ 2032 bis 2063 BGB).

Was versteht man unter einer Gesamthandsgemeinschaft?

Die Miterben bei einer Gesamthandsgemeinschaft werden nicht Eigentümer der einzelnen Nachlassgegenstände, sondern des gesamten Nachlasses. Jeder Miterbe verfügt daher über seinen Anteil am gesamten Nachlass (den sog. Erbteil oder Erbanteil), nicht aber über einen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen.

Warum ist eine Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig?

Eine BGB-Gesellschaft wird rechtsgeschäftlich begründet und ist auf lange Dauer angelegt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine Erbengemeinschaft ist im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft nicht rechtsfähig, weil die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes entsteht und nicht dauerhaft angelegt ist, nur zu dem Zweck, das Erbe unter den Erben zu verteilen (Auseinandersetzung). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die Mitglieder einer Erbengemeinschaft zu einer BGB-Außengesellschaft zusammenschließen.

Die privatschriftlichen und eigenhändigen Testamente sollten beglaubigt sein, damit sie auch vor dem Grundbuchamt und den Banken gültig sind

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist in der Regel ein Nachweis für die Berechtigung zum Erbe berechtigt, welcher keine uneingeschränkte Gültigkeit besitzt, sondern nur den Sachstand zum Zeitpunkt des Erbfalles widergibt. Einen Erbschein muss in der Regel nur dann vorgelegt werden, wenn kein Testament und auch kein Erbvertrag vorhanden sind. Der Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht, das des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen (§§ 343 und 344 Fam.FG), beantragt werden.

Im Erbschein ist vermerkt, welche Person was geerbt hat oder worauf sich ihr Erbe beläuft. 

Den Erbscheinsantrag können in der Regel folgende Personen stellen,

  • Der Erbe

  • Der Vorerbe

  • Der Nacherbe

  • Erbschaftskäufer oder Erbteilerwerber

  • Bestellte Testamentsvollstrecker

  • Bestellte Nachlassverwalter

  • Gesetzliche Vertreter von Erben (z.B. Minderjährige oder Behinderte)

  • Nachlassgläubiger

  • Erbengläubiger (siehe Erbenhaftung)

  • Nachlassinsolvenzverwalter

  • Auseinandersetzungspfleger

  • Abwesenheitspfleger

die ihre Berechtigung nachweisen müssen.

Wie kann ein Minderjähriger seine erbrechtlichen Ansprüche geltend machen?

In der Regel übernehmen die Eltern die Vormundschaft des eigentlichen Erben bis zur Volljährigkeit. Andernfalls müssen bei minderjährigen Erbberechtigten die gesetzlichen Vertreter eine Berechtigung erhalten, das Erbe in Vertretung des Minderjährigen zu verwalten. Oft wird durch das Gericht für minderjährige Erben bei großen Vermögen ein amtlicher Vormund eingesetzt, wodurch sein Erbe bis zur Volljährigkeit auch vor der Verwendung durch die Verwandtschaft geschützt sein kann.

Was wird in einem Testament festgelegt?

Im Erbrecht umschließt das Testament sämtliche Rechtsnormen, wodurch Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus dem Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen. Neben dem Erbvertrag ist das Testament die zweite Form einer letztwilligen Verfügung. Das Testament regelt die Verteilung des Vermögens des Erblassers gemäß dessen Willenserklärung, die in der Regel bei einem Notar hinterlegt werden kann, oder auch in Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments erfolgen kann.

In seinem Testament kann der Erblasser Bestimmungen hinsichtlich Erbeinsetzung, Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Beschränkung des Pflichtteils, Aussetzung eines Vermächtnisses, Auflagen, Teilungsanordnungen, Anordnungen der Testamentsvollstreckung gemäß den Rechtsnormen festlegen.

Eine Sonderform ist das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig begünstigen, vgl. Berliner Testament. Ein Testament kann nur erstellen, wer testierfähig ist, was ab dem 16. Lebensjahr der Fall ist. Ein Testament, abgefasst vor der Erreichung der Volljährigkeit, muss notariell beurkundet werden.

Dr. Dr. Iranbomy
Rechtsanwalt ohne Grenzen
Antidiskrimierungsechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt - Islamexperte
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