Häufige Fragen der Erben bei einer erbrechtlichen Erstberatung Teil II
Mehr zum Thema: Erbrecht, Erbrecht, Erblasser, Erbe, Testament, PatientenverfügungWas müssen Erben alles beachten?
Fragen von Erben und die Antworten des Rechtsanwaltes dazu im Rahmen einer Erstberatung Teil II:
- Der Erblasser war langjähriger Rentner und hat rd. 3.000,00 Rente bezogen und der Erbe muss davon ausgehen, dass der Erblasser in den Jahren vor seinem Tod keine Steuern erklärt hat. Weiterhin ist der Erbe der Bruder des Erblassers und erbt ein Vermögen von 200.000,00 EUR. Auch weiß der Erbe von einem Schwarzkonto in der Schweiz.
Der Erbe geht davon aus, dass ihn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers nichts angehen und er möchte gerne das Vermögen erben und macht sich um die Steuern keinerlei Gedanken.


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Auch mögliche Steuerprobleme gehen auf den Erben über
<>Antwort: Der Erbe hat sich auch für alle Steuerprobleme seines Erblassers zu interessieren. Er übernimmt gemäß § 1922 BGB alle Rechtsverhältnisse des Erblassers. Folglich haben ihn auch offene Steuern zu interessieren. Offene Steuern stellen Nachlassschulden dar, die aus dem Nachlass und zunächst auch vom Erben zu erbringen sind. Hat der Erblasser strafbare Handlungen begangen, so folgt auch dort der Erbe dem Erblasser nach und ihn treffen die Folgen eines Steuerstrafverfahrens mit den sehr empfindlichen Geldstrafen und der möglichen Folge einer Vorstrafe.
Bis 2026 gilt in Deutschland Vollversteuerung der Renten und eine Rente von monatlich 3.000,00 des Erblassers ist zu besteuern. Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, dass keine Steuern abgeführt wurden, da entsprechende Hinweise der Krankenkasse und Sozialbehörden ergehen. Aber es sind durchaus Ausnahmefälle möglich.
Hier und die Tatsache des Schwarzkontos kann die Möglichkeit eines Steuerstrafverfahrens eröffnen. Hier ist die Frage, ob nicht eine Ausschlagung des Erbes u.U. ratsamer ist. Da nur 6 Wochen Zeit ist, von der Kenntnis des Todesfalles an (Ausnahme Testament dann von der Eröffnung aus), müsste das Schwarzkonto mit Hilfe eines versierten Steuerberaters und Bankberaters zeitnah aufgeklärt werden. Meist ist das aber gerade schier unmöglich.
Auch wenn es möglich ist, so stellen die dazugehörigen Bankbelege die Fachleute vor schier unlösbare Aufgaben, da die Steuern lückenlos erklärt werden müssen, will man eine Strafbarkeit ausschließen. Oft ist das aber gar nicht möglich.
Weiterhin ist es auch so, dass der Erbe lediglich 20.000,00 EUR Freibetrag aus dem Erbschaftssteuerrecht hat und damit 180.000,00 EUR wird versteuern müssen.
Insgesamt ist zu sagen, dass diese Erbschaft sich sehr gefahrvoll und arbeitsintensiv gestalten kann und wird.
- Große Erbschaften heißt große Freude?
Antwort: Meist nicht. Meist ist der Erbe damit belastet, sehr aufmerksam zu sein und möglichst vor dem endgültigen Anfall der Erbschaft zu sichten und zu prüfen, was ihm da tatsächlich zuwächst.
Große, alte Immobilien stehen oft unter Denkmalschutz, hier gilt es die Renovierungs-und Sicherungskosten der Immobilien vorzeitig zu klären.
Aktienvermögen: Soweit diese erkennbar sind, gilt es sofort zu klären, ob diese vermögenshaltig sind oder nicht. Schwierig gestalten sich die reinen Internet-Vermögen, für die kein Password bekannt ist. Das stellt Erben vor schier unlösbare Aufgaben.
Digitaler Nachlass an sich: Bank-und Aktienaccounts, Soziale Netzwerke u.a. sehr schwierige Haftungsfallen, Steuerschäden, Forderungen bzw. Gegenforderungen und Gefahren für sich herauszufiltern.
Steuerliche Fragen, mögliche Steuerhinterziehungsfallen, erbschaftsteuerliche Bewertung u.a. der einzelnen Vermögensgegenstände;
Anfertigungen langer und aufwendiger Darstellungen für Nachlassgericht und Finanzamt, Verhandlungen mit sämtlichen Behörden, Fristverlängerungen;
Wichtig ist für Erben zu wissen, dass die Fristen für mögliche Ausschlagungen eines für sie nachteiligen Erbes immer nur 6 Wochen laufen. Es ist wichtig zu wissen, wann diese Frist zu laufen beginnt und dass es ein Wettlauf mit der Zeit ist, da viele Fragen auch nach dem Ablauf dieser Frist noch offen bleiben.
Fazit:
Erben will gelernt sein. Ein verschuldeter Nachlass verursacht Kosten und kann den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Oft besteht nicht genug Zeit den Nachlass zu sichten!!!
Wichtig!
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