„Ich brauche doch kein Testament“.. .
Mehr zum Thema: Erbrecht, Erbe, Testamentdenken viele Menschen. Einige davon meinen das, weil sie finden, dafür keinen Grund zu haben: „Ich bin doch noch so jung“, „ich habe doch eh nichts zu vererben“, „es ist doch klar, dass meine Frau alles kriegen soll“. Aber auch: „Das regelt sowieso das Gesetz.“ Grundsätzlich ist letzteres sogar richtig. Und dennoch reicht das oft nicht aus oder entspricht so gar nicht dem, was sich der Verstorbene zu Lebzeiten vorgestellt hat.
Gerade Ehepaare verkennen oft, dass eben nicht automatisch die Frau oder der Mann alles bekommt, wenn einer stirbt. Genau das sieht das Gesetz so nicht vor, in erster Linie erben hiernach nämlich die Kinder. Vor allem wer sicher sein möchte, dass seine Frau oder sein Mann nach dem Tod in dem gemeinsamen Haus wohnen bleiben kann, muss auf jeden Fall ein Testament aufsetzen. Das gilt auch, wenn schon beide Ehegatten gemeinsam Eigentümer des Hauses sind.
Gibt es kein Testament, erben die Kinder nämlich automatisch zur Hälfte den Eigentumsanteil des Verstorbenen am Haus. Dafür müssen die Kinder nicht einmal etwas tun. Sie müssen keinen Antrag stellen, sondern können sich einfach in Ruhe zurücklehnen. Das Gesetz regelt das alles mehr oder weniger automatisch für sie.
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Kommt es dann – möglicherweise wegen ganz anderer Dinge und vielleicht auch erst Jahre später – zum Streit zwischen dem hinterbliebenen Elternteil und einem Kind, passiert das für viele Menschen Unglaubliche: Das Kind macht seinen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geltend. Mit anderen Worten: Es verlangt, ausbezahlt zu werden. Können sich Elternteil und Kind nicht über den Wert des Anteiles einigen oder kann der Elternteil das Kind gar nicht auszahlen, kommt es dann vielleicht sogar zur Versteigerung mit der Folge, dass der hinterbliebene Ehegatte das Haus ganz verliert. Und das hat der Verstorbene meist gerade nicht gewollt. Deshalb ist es gerade für verheiratete Paare mit Kindern so wichtig, rechtzeitig mit Hilfe anwaltlicher Beratung ein Testament aufzusetzen, in dem klar geregelt ist, was sich das Ehepaar vorstellt, wenn der erste von ihnen stirbt.
Natürlich ist ein Testament noch viel wichtiger für Menschen, die zusammen leben, aber nicht miteinander verheiratet sind. Wer meint, er könne sein Vermögen noch vor dem Tod einfach dem anderen schenken, und damit sei alles geregelt, vertut sich nämlich auch. Solche Schenkungen werden letztlich oft dem Erbe zugerechnet und müssen dann in vielen Fällen vom Beschenkten wieder zurück gezahlt werden.
Und selbst wer kein großes Vermögen hat, übersieht, dass es nach seinem Tod auch gerade wegen Kleinigkeiten zu endlosen Streitigkeiten zwischen den hinterbliebenen Angehörigen kommen kann, z.B. wenn es um die Frage geht, wer denn nun die Modell-Eisenbahn, wer die Briefmarkensammlung und wer den silbernen Aschenbecher bekommen oder wer sich um die Auflösung der Wohnung und die Beerdigung kümmern soll. Auch hier hilft ein Testament, all dies vorab zu klären, um sicher gehen zu können, dass nach dem eigenen Tod auch diejenigen Personen das bekommen, was man ihnen zugedacht hat. Es ihnen oder anderen Personen einfach zu Lebzeiten zu sagen, reicht nämlich leider nicht aus, weil ein Testament an bestimmte Formerfordernisse gebunden ist, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen.
© Rechtsanwältin Miriam Möller, Fachanwältin für Familienrecht
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