Abmahnungen von Influencern wegen fehlendem Impressum?

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Wie kann ich mich als Influencer vor einer kostenpflichtigen Abmahnung schützen?

Viele Influencer sind sehr erfolgreich in sozialen Netzwerken unterwegs und verdienen durch abertausende Follower als Werbegesicht für Firmen viel Geld. Besonders beliebt sind dabei z.B. die Bereiche Mode und Fitness. Werbung im Internet birgt aber auch Gefahren. Aktuell sehen sich viele Influencer einer Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums auf Instagram ausgesetzt. Rechtsanwältin Daniela Riedmayr erklärt im Interview mit 123recht.de, worauf Influencer achten müssen und wie sie sich schützen können.

123recht.de: Frau Riedmayr, aktuell geht durch die Medien, dass viele Influencer mangels Impressum Abmahnungen für ihre Kanäle auf Instagram bekommen haben. Entsprechen diese Meldungen der Wahrheit?

Rechtsanwältin Riedmayr: Tatsächlich scheinen schon einige Instagrammer betroffen zu sein, diese halten sich jedoch mit weiteren Informationen ziemlich bedeckt. Abmahnungen wegen eines fehlenden Impressums sind grundsätzlich jedoch möglich, durch eine Kanzlei dann, wenn ein Mitbewerber, also Konkurrent, vertreten wird. Das ist ein übliches Vorgehen – das auch bei Abmahnungen von Blogs, Shops etc. lange bekannt ist – da die Impressumspflicht letztlich dem Verbraucherschutz dient und eine sog. Marktverhaltensregelung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt.

Es ist zu erwarten, dass die Abmahnzahlen für Instagram zunehmen werden

123recht.de: Wer mahnt denn dabei überhaupt ab? Die Kanzlei wurde anscheinend nirgends genannt.

Rechtsanwältin Riedmayr: Der Abmahner kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Hier scheint vor allem eine Kanzlei aus Wiesbaden aktiv zu sein, deren Name aber von den Influencern in den Dokumenten geschwärzt und auch auf Nachfrage nicht genannt wird. Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass in Zukunft auch weitere Kanzleien tätig werden – Instagram ist ja letztlich nur ein (vergleichsweise) neuer Kanal, die rechtlichen Probleme und Abmahn-Gefahren sind nicht neu. Je relevanter ein Kanal wird, desto mehr gerät er auch für Wettbewerber und Kanzleien in den Fokus.

123recht.de: Von sich aus darf die Kanzlei ja nicht tätig werden?

Rechtsanwältin Riedmayr: Nein, Anwälte werden, wie oben erwähnt, nur nach Auftrag tätig. Verbraucherverbände oder z.B. die Landesmedienanstalt können jedoch von selbst bei einem vermeintlichen Rechtsverstoß tätig werden.

"Sobald der Kanal kommerziell wird, muss man ein Impressum haben"

123recht.de: Benötigen Influencer überhaupt ein Impressum?

Rechtsanwältin Riedmayr: Für Instragram selbst gibt es dazu noch keine gerichtliche Entscheidung, allerdings für andere Social-Media-Kanäle wie Facebook, wo eine Impressumspflicht bejaht wird. Es ist daher davon auszugehen, dass Gerichte es bei Instragram genauso handhaben werden. Wer sein Profil rein privat nutzt, braucht kein Impressum. Sobald der Kanal aber kommerziell wird, also zu Marketingzwecken dient, gewisse Followerzahl überschritten und mit Posts Geld (auch in Form von Sachleistungen) verdient wurde, muss man auch ein Impressum iSv § 5 TMG haben.

123recht.de: Was ist, wenn eine Plattform wie Instagram überhaupt gar keine technische Möglichkeit vorsieht, ein Impressum zu hinterlegen?

Rechtsanwältin Riedmayr: Da ist die Rechtsprechung sehr streng. Das Impressum muss laut BGH „unmittelbar erreichbar" sein. Es gilt daher, auch wenn Instagram dies selbst nicht unterstützt, die sog. 2-Klick-Regelung, d.h. man muss von der Startseite des Internetauftrittes (hier also des Profils) innerhalb von 2 Klicks zum Impressum kommen. Man kann also Folgendes machen:

  • einen direkten Link in der Bio setzen (auf einen seiner anderen Social Media Kanäle, oder wenn man keinen weiteren Kanal hat, kann man auch eine Website nur für das Impressum erstellen). Wenn man seinen einzigen Link in der Instagram-Bio nicht für das Impressum opfern möchte, kann man ggfs. Dienste wie Linktree nutzen.
  • weniger praktikabel: man bringt das Impressum selbst in der Bio unter

    oder

  • man fügt das Impressum unter jeden einzelnen Post ein.

Das ist die anfälligste Lösung, von der ich dringend abrate, weil man das Impressum im Eifer des Gefechts schnell vergessen kann.

Wichtig: Das Impressum unbedingt mit dem Stichwort „Impressum" („Kontakt" wird u.U. auch akzeptiert, ist aber weniger sicher) bezeichnen und nicht unter anderen, evtl. irreführenden Begriffen wie „Info", „Über mich" oder ähnlichem verstecken.

123recht.de: Kann man den Influencern einen Vorwurf machen, wenn die Plattform keine Lösung vorsieht?

Rechtsanwältin Riedmayr: Vorwurf ist hier der falsche Begriff. Letztlich muss man hier auf gerichtliche Entscheidungen warten, aber die Abmahnungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem begründet, mit den entsprechenden Rechtsfolgen.

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden

123recht.de: Was sollten die von der Abmahnwelle betroffenen Nutzer von Instagram jetzt tun?

Rechtsanwältin Riedmayr: Eine Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden, da sonst teure Folgeverfahren drohen. Bevor man jedoch selbst etwas unternimmt, sollte man die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, der eventuelle Fehler aufdecken und die Abmahnung ganz abwehren oder wenigstens außergerichtlich verhandeln kann, so dass die eventuell nötige Unterlassungserklärung soweit wie möglich eingeschränkt wird und man vor allem auch so geringe Zahlungen wie möglich leisten muss.

Regelmäßige Beratungen durch einen Rechtsanwalt können Ärger vermeiden

123recht.de: Was sollten Influencer grundsätzlich tun, unabhängig von der Plattform?

Rechtsanwältin Riedmayr: Influencer sollten versuchen, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Gesetze und/oder Rechtsprechung zu informieren. Am einfachsten und unterm Strich kostensparendsten wäre, sich regelmäßig von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten oder betreuen zu lassen. Die Kosten für den Anwalt hat man schnell wieder drin, weil teure Abmahnungen oder Gerichtsverfahren so vermieden werden können.

123recht.de: Gibt es noch andere rechtliche Vorgaben, auf die Influencer derzeit achten sollten?

Rechtsanwältin Riedmayr: Besonders wichtig ist die richtige Kennzeichnung von Werbung (Stichwort Schleichwerbung) und die Wahrung von (fremden) Urheber-und Markenrechten.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

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