Bombenanschlag auf BVB-Bus - eine kriminalistische Analyse

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Der Anschlag auf Mannschaft und Bus von Borussia Dortmund (BVB) aus der Sicht eines Sprachprofilers und eines Strafverteidigers

Der Anschlag auf Mannschaft und Bus der Borussia BVB in Dortmund hat die Menschen erschüttert und empört und die Ermittlungen der Behörden zu höchster Priorität veranlasst. Sogar die Bundesanwaltschaft war eingeschaltet. 123recht.de erhellt den Hintergrund des ersten Bekennerschreibens im Interview mit einem der renommiertesten Kriminalprofiler und Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Raimund Drommel, der seit über 30 Jahren täglich anonyme Schreiben für Gerichte und Unternehmen auswertet. Am Gespräch beteiligt ist außerdem Rechtsanwalt Kriminaldirektor a.D. Willy Burgmer, der neben anderen Ämtern für mehr als 15 Jahre als Kripochef in Großstädten wirkte und Vorgesetzter zahlreicher Mord- und Sonderkommissionen und Großeinsatzlagen war.

123recht.de: Herr Burgmer, Herr Prof. Drommel, die Bundesanwaltschaft meldete heute die Festnahme eines mutmaßlichen Täters wegen des Anschlags vom 11. April 2017 auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund. Sie haben gestern die Täterschaft eines Einzelnen ohne terroristischen Hintergrund unserer Redaktion gegenüber nachweislich vorhergesagt. Und das aus der Ferne. War das ein Glückstreffer? Wie zuverlässig sind Ferndiagnosen?

Willy Burgmer
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Rechtsanwalt Burgmer: Ich verstehe sehr gut, was Sie meinen. Ich war lange Zeit als Kriminalist tätig und hätte mir bei Anschlägen, Entführungen oder Erpressungen Ferndiagnosen von Außenstehenden oder „Externen“, wie das BKA sie nennt, sehr verbeten. Denn nur wir hatten den Überblick über die verfügbaren Fakten und Auswertungsergebnisse. Für die Validität unserer Prognose ist jedoch Prof. Drommel federführend gewesen, der ebenfalls bereits in diversen Krisenstäben tätig war. Im vorliegenden Fall waren wir daher sehr zurückhaltend bezüglich einer Lageeinschätzung, sondern formulierten nur in einem Beurteilungsrahmen. Und als Anwalt nach unserem Dogma der mutmaßlichen Täterschaft. Prof. Drommel ist Wissenschaftler und ich weiß, dass er seine Erkenntnisse allein aus dem Schreiben selbst zieht und durch seine textimmanente Analyse vor dem Hintergrund seiner Datenbanken auch entsprechend belegen kann.

Der Begriff "Bekennerschreiben" hat sich in den Medien durchgesetzt

123recht.de: Am Tatort wurden drei Bekennerschreiben gefunden. Konnte man die Täterschaft damit klären?

Rechtsanwalt Burgmer: Zunächst einmal handelte es sich um drei Ablichtungen eines einzigen Schreibens. Ferner spreche ich lieber von "Selbstbezichtigung", weil das Bekennen zu einer mörderischen Straftat immer ein Sendungsbewusstsein beinhaltet, also aus Sicht der Täter eine Sinnhaftigkeit vermitteln soll. Was wir hier und anderenorts beklagen müssen, ist blanke sinnlose Gewalt. Aber "Bekennerschreiben" hat sich leider in den Medien durchgesetzt. Und als Anwalt füge ich hinzu: Es ist eine mutmaßliche Selbstbezichtigung.

123recht.de: Warum Ablichtungen? Und warum gerade drei?

Rechtsanwalt Burgmer: Das Hinterlegen am Tatort ist ein Echtheitsindiz. Das Ablegen in Form dreier gestreuter Kopien soll schnelles Auffinden gewährleisten, damit keine „Trittbrettfahrer“ den wahren Tätern ‚dazwischenfunken‘ können. Ob die Zahl „12“ in „12 ungläubige“ am Textanfang einen Symbolwert oder gar eine magische Bedeutung hat, mag Herr Prof. Drommel besser beurteilen. Durch das Ablegen nur von Ablichtungen sollen die nur am Original möglichen Spurenanalysen vermieden und die Rückverfolgung zum Erzeugergerät stark reduziert werden.

123recht.de: Auf welche Dinge würden Sie als ehemaliger leitender Kriminalist zuerst achten?

Rechtsanwalt Burgmer: Zunächst sind der zeitliche und der Situationskontext eines Attentats in den Blick zu nehmen. Dieser Anschlag ereignete sich nach einer Serie von Attentaten weltweit, in Europa und in Deutschland, also in einer durchaus angespannten aktuellen Sicherheitslage. Vorsichtige Zusammenhanganalysen und mögliche Hypothesen können in diesem Kontext angestellt werden.

123recht.de: War die Zurückhaltung der Polizei gerechtfertigt, die vom IS-Terror über rechte und linke Ideologien bis zu den so genannten Ultras so ziemlich alles offen ließ?

Rechtsanwalt Burgmer: Als Kriminalist habe ich Verständnis für das Verhalten der Sicherheitsbehörden, Standards der Kriminaltechnik, – taktik und -strategie nicht zu veröffentlichen. Als Anwalt halte ich mich an Fakten. Und die waren am Anfang doch noch sehr dürftig. Der Text eines Täterschreibens liegt vor. Aber schreiben kann jeder, Bomben bauen noch längst nicht jeder und einen kontrollierten Zündmechanismus beherrschen, das wäre dann schon hohe Schule.

Vor Ort können nur die wirklichen Täter etwas hinterlegen

123recht.de: Das heißt?

Rechtsanwalt Burgmer: Im Internet kursierte zumindest ein weiteres Schreiben, das jeder Trittbrettfahrer verfasst haben kann, während vor Ort wie gesagt nur die wirklichen Täter etwas hinterlegen konnten. Ein solches Schreiben ist für die Kriminalisten natürlich eine Spur höchster Wertigkeit.

123recht.de: Und das, Herr Prof. Drommel, ist doch schon seit der Zeit des RAF-Terrors genau Ihre Domäne? – Und auch Ihr Buch „Der Code des Bösen“ zeigt ja signifikant Ihre Erfolge bis heute. Können Sie aus Ihrer Erfahrung heraus etwas zur Echtheit dieses Selbstbezichtigungsschreibens sagen?

Prof. Drommel: Ja, die RAF hat diese Textsorte des „Selbstbezichtigungsschreibens“ in Europa ganz wesentlich mitgeprägt und neben IRA, ETA, Brigate Rosse und Action Directe zu deren Verfestigung beigetragen, sodass wir aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen können. Stellen Sie sich vor diesem Hintergrund einmal ein RAF-Bekennerschreiben von 1991 OHNE diese Charakteristika vor: Typische RAF-Symbole wie RAF-Stern, Kalaschnikow fehlen. Keine Schlussformel „Kommando XY“; dafür aber flotte Marketing-Begriffe und das bei der RAF verpönte Wort „Bürgertum“ statt des RAF-Standard-Nomens „Bourgeoisie“. – Wie würden Sie dieses beurteilen?

123recht.de: Vermutlich als Fälschung.

Prof. Drommel: Ja, genau. – In Dortmund stellt sich nämlich zunächst einmal die Echtheitsfrage 1: Stammt das Schreiben aus dem Kreis der Täterschaft?

123recht.de: Und, ist das Schreiben denn in diesem ersten Sinne echt?

Prof. Drommel: Kriminaldirektor a.D. Burgmer hat ja bereits die raumzeitliche Nähe angedeutet: Das Hinterlegen am Tatort (Kriterium der „Kontiguität“) ist ein erster Echtheitsbeweis. Das bereits erlaubt einen ersten vorsichtigen Rückschluss auf die Täter.

123recht.de: Inwiefern?

Prof. Drommel: In unserer digitalen Zeit ist das nicht nur eine signifikante Abweichung von dem bislang bekannt gewordenen IS-Muster, sondern auch ein Anachronismus. Das erinnert mich an meinen letzten erpresserischen Analogtext aus 2001 eines älteren Täters. So macht man das heute nicht mehr.

123recht.de: Würden Sie also bei dem Dortmunder Anschlag auf ältere Täter schließen?

Prof. Drommel: Ich würde zumindest die Hypothese von konservativ vorgehenden, nicht mehr ganz jungen Tätern im Kopf behalten. Jüngere Täter melden sich fast ausnahmslos auf den aktuellen digitalen Kommunikationswegen, etwa über die Social Media. Mr. Trump bestätigt als Ausnahme diese Regel.

123recht.de: Gibt es noch mehr Belege für die Echtheit des Schreibens in diesem Sinne?

Prof. Drommel: Die RAF nahm zu Beginn ihrer Bekennerschreiben stets konkreten Bezug zur Tat. Herr Burgmer bezeichnet so etwas als Täterwissen, und für mich wäre das ein zweiter Echtheitsbeweis. Der Dortmunder Anschlag selbst findet aber im vorliegenden „Bekennerschreiben“ sprachlich überhaupt nicht statt. Anstelle dessen: „12 ungläubige würden von unseren Gesegneten Brüder in Deutschland getötet“, was nicht zum direkten Tatgeschehen passt. Begriffe aus der Fußballwelt wie „Champions League“, „BVB“, „Bus“ oder „Mannschaft“ kommen gar nicht erst vor.

123recht.de: Und was folgern Sie daraus?

Prof. Drommel: Dass das Schreiben nicht wirklich zu diesem Anschlag passt und nicht direkt auf diesen Anschlag hin geschrieben ist. Man hat damit etwas anderes im Sinn.

"Das Schreiben legt zweifelsfrei eine falsche Fährte und ist die missglückte Imitation eines IS-Schreibens"

123recht.de: Das beruhigt nicht wirklich. Und wie beantworten Sie die "zweite" Echtheitsfrage? Stammt das Schreiben vom so genannten Islamischen Staat?

Prof. Drommel: Eindeutig nein. Das Schreiben legt zweifelsfrei eine falsche Fährte und ist die missglückte Imitation eines IS-Schreibens. Hätte der schlimme Anschlag nicht stattgefunden, könnte man es getrost in einer der vielen Comedy-Sendungen des Fernsehens zum politischen Geschehen verwenden.

123recht.de: Das ist starker Tobak! – Was führt Sie zu diesem Ergebnis?

Prof. Drommel: Der Text wirkt wie aus dem Sprachbaukasten eines deutschen Muttersprachlers, der Fremde, Migranten oder eben den IS vorführen möchte. Diesen Modus operandi konnte ich schon bei zahlreichen Erpressungen entlarven, weil sich die Täter fast immer an irgendeiner Textstelle durch einen Stil- oder Konsistenzbruch verraten.

123recht.de: Welche sind die Konsistenzbrüche in diesem Fall?

Prof. Drommel: Von dem runtergespiegelten Orthografie- und Grammatik-Niveau hebt sich die Redewendung „sich nicht scheren um…“ deutlich ab. Das hat einen idiomatischen Kern und sogar literarische Vorlagen und passt eher zu einem deutschen Muttersprachler mit höherem Bildungsniveau.

123recht.de: Wären nicht auch in einem hasserfüllten IS-Schreiben eher Formulierungen wie "gehen dir am A… vorbei" oder "du kümmerst dich einen Sch… um" zu erwarten?

Prof. Drommel: Durchaus. – Einen noch deutlicheren Ausreißer bildet das Adverb „anscheinend“. In den meisten Fällen wird nämlich undifferenziert scheinbar genau dann gebraucht, wenn in Wirklichkeit das hochsprachliche „anscheinend“ gemeint ist. Mit anscheinend wird die Vermutung geäußert, dass etwas so ist, wie es erscheint. Das Adjektiv scheinbar sagt, dass etwas nur dem Schein nach, nicht aber in Wirklichkeit so ist, wie es sich darstellt. So der Duden. Dass ausgerechnet ein IS-Autor dermaßen differenziert, ist äußerst unwahrscheinlich.

123recht.de: Sind denn mit diesen beiden für Sie klaren Stilbrüchen schon alle Indizien für eine Nicht-Urheberschaft des IS genannt?

Prof. Drommel: Nein. Die ungewöhnlich direkte Anrede der Bundeskanzlerin – eine solche gab es soweit ich das übersehe, noch nie in einem IS-Bekennerschreiben – wirkt wie eine Fortsetzung der Beschimpfungstiraden der türkischen Regierung gegen Frau Dr. Merkel („Frau Merkel, du unterstützt Terroristen!“) und hat den gleichen Tenor. Bekennerschreiben: "Aber anscheinend scherst du dich Merkel nicht um deinen kleinen dreckigen Untertanen. Deine Tornados fliegen noch immer über dem Boden des Kalifats, um Muslime zu Ermorden."

123recht.de: Warum diese seltsame Merkel-Ansprache? – Wird hier das Thema verfehlt?

Prof. Drommel: Nur scheinbar. Der IS schert sich in der Tat nicht darum, ob Frau Dr. Merkel sich nun um ihre Untertanen kümmert oder nicht. Für den echten Autor dieses Selbstbezichtigungsschreibens hingegen ist dies sein eigentliches und zentrales Anliegen. Das findet auch seinen Ausdruck in dem Herauspicken einer ganz bestimmten Personengruppe, was ebenfalls nicht IS-typisch ist: "Ab sofort stehen alle ungläubigen Schauspieler, Sänger, Sportler und Sämtliche prominente in Deutschland und anderen Kreuzfahrer-Nationen auf Todesliste des Islamischen Staates."

Anhand des Schreibens war ein Einzeltäter wahrscheinlich

123recht.de: Und weiter?

Prof. Drommel: Der diffuse Textschluss, erinnert mich an den Appell eines verwirrten "Trittbrettfahrers" vor einigen Jahren. Der forderte "alle Muslime in Deutschland auf, Anschläge auf jüdische Einrichtungen zu verüben und schwarz zu arbeiten." Ähnlich lächerlich in einem "scheinbaren" IS-Bekennerbrief wirken vorliegend die Forderungen nach "dem Abzug der Tornados aus Syrien und der Schließung der Ramstein Air Base."

123recht.de: Anhand der gefundenen Schreiben gehen Sie also davon aus, dass hinter diesem Attentat eher ein verwirrter Einzeltäter steckt?

Prof. Drommel: Ich kann das grundsätzlich nicht ausschließen.

Rechtsanwalt Burgmer: In Österreich gab es mal eine Parallele zum Nachteil eines Bundeskanzlers.

Prof. Drommel: Zunächst einmal ist die an der zweiten thematischen Bruchstelle angeführte Gruppe der Schauspieler, Sänger, Sportler und Prominenten eine Gruppe, die bekanntlich gegen „rechts“ aufsteht und sich „gegen rechts bekennt“. Neben der Auswahl ist hier auch die Reihenfolge besonders aufschlussreich: Zuerst kommen Schauspieler und Sänger. Fußballer als Opfer des tatsächlich erfolgten Anschlags und als Teilgruppe der Sportler bleiben unerwähnt. Das muss man analysieren und gewichten und zu Tätergruppierungen in Bezug setzten.

123recht.de: Ja, das leuchtet ein.

Prof. Drommel: Sodann macht die für ein Selbstbezichtigungschreiben unerwartete Behauptung, die Bundeskanzlerin kümmere sich nicht um ihre Bürger, nur einen Sinn vor einem rechten Hintergrund. Die Kanzlerin schütze – wie nun dieses Dortmunder Attentat deutlich machen soll – die deutschen Bürgerinnen und Bürger erkennbar nicht vor terroristischen Angriffen des Islamismus.

Das Tatschreiben passte nicht zu dem Anschlag

123recht.de: Das erscheint alles nachvollziehbar. Wie erklären Sie aber in diesem Zusammenhang den Angriff auf den Mannschaftsbus des BVB, wenn doch die attackierten Fußballspieler gar nicht das primäre Hassobjekt des Autors sind?

Prof. Drommel: Die Textauswertung hat gezeigt, dass das Tatschreiben nicht zu dem Anschlag passt und dass die Dortmunder Mannschaft auch nicht im Text angeführt wird. Möglicherweise wurde spontan entschieden, das medienträchtige Champions League-Spektakel für den Anschlag auszuwählen, wobei auch die gute Ortskenntnis eine Rolle gespielt haben mag, erst recht bei einem möglichen Einzeltäter. Dies sind jedoch nur Arbeitshypothesen, und es sollte diesbezüglich, wie auch Rechtsanwalt Burgmer immer wieder betont, den zuständigen Behörden auf keinen Fall ins Handwerk gepfuscht werden.

123recht.de: Aber dass ein Börsenspekulant den Kurs der Borussia Dortmund Aktie mit dem Attentat steuern wollte, das hatten Sie nicht in Ihrem Portfolio?

Rechtsanwalt Burgmer: Das wäre Kaffeesatzlesen. Hier ging es uns darum, mit wissenschaftlicher Methodik ein Täterprofil einzugrenzen. Nicht ein verdecktes Motiv zu mutmaßen.

123recht.de: Was ist Ihr Fazit?

Prof. Drommel: Wir hielten das Schreiben für echt, insofern, als es von dem oder den Tätern stammt. Wir hielten es für nicht-authentisch insofern, als es eine falsche Fährte zu dem Islamischen Staat legt. Es stammt nicht von der „scheinbar“ firmierenden Gruppe.

Das Selbstbezichtigungsschreiben wirkt jedenfalls wie die Karikatur eines IS-Bekennerschreibens, was dessen Verfasser gewiss keineswegs beabsichtigt hatte.

"Eine falsche Spur hat für mich dieselbe Wertigkeit wie eine echte"

123recht.de: Herr Burgmer, noch eine abschließende allgemeine Frage: Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten des Sprachprofilings in der digitalen Welt?

Rechtsanwalt Burgmer: Als Strafverteidiger arbeite ich schon seit Jahren mit Prof. Drommel zusammen. Gerade wenn ein Mandant Opfer einer Trugspur ist. Aber eine falsche Spur hat für mich dieselbe Wertigkeit wie eine echte. Bedenken Sie: Der Buchdruckrevolution folgte die digitale Revolution. Die klassischen materiellen Spurenträger von Schriftdokumenten verlieren für die Kriminaltechnik zunehmend an Wert. Und damit auch für die Beweislage vor Gericht. Der Zugriff auf die Sprache aber bleibt.

Als Strafverteidiger brauche ich Fakten, Strengbeweise nennen wir das. Ähnlich wie bei der operativen Fallanalyse werden beim Sprachprofiling Hypothesen aufgestellt und Mosaikbausteine unter Beachtung der Widerspruchsfreiheit zusammengefügt. Diese heuristische Vorgehensweise ergibt dann eine vorläufige Gesamteinschätzung und kann dann hervorragend zur Erschütterung einer Indizienlage vor Gericht beitragen.

123recht.de: Vielen Dank Herr Burgmer und Herr Prof. Drommel!

Man wird ja noch fragen dürfen!
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.