Checkliste für Hinterbliebene bei Tod eines Verwandten

Mehr zum Thema: Experteninterviews, Hinterbliebene, Tod, Verwandte, Todesfall, Bestatter
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Was müssen Hinterbliebene tun, wenn es zu einem Todesfall gekommen ist?

Der Tod eines Familienmitglieds oder Partners ist ein schmerzhaftes Ereignis. Trotzdem gibt es danach viel zu regeln. Was Hinterbliebene zu erledigen haben, erklärt Rechtsanwalt Lars Winkler im Interview mit 123recht.de

Es ist zwingend ein Arzt zu kontaktieren

123recht.de:Herr Winkler, muss bei einem Todesfall zu Hause ein Arzt oder die Polizei kontaktiert werden?

Lars Winkler
Partner
seit 2012
Rechtsanwalt
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Tel: 0375/35313120
Web: http://www.ra-lars-winkler.de
E-Mail:
Zivilrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht

Rechtsanwalt Winkler: Ein Arzt wird benötigt, um den Totenschein auszustellen. Wenn der Verstorbene nicht ohnehin in medizinischer Behandlung verstarb, dann muss ein Arzt daher zwecks Ausstellung des Totenscheins kontaktiert werden. Die Polizei braucht man generell nur dann, wenn der Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache besteht.

123recht.de: Muss von den Angehörigen dann ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden oder geschieht das automatisch?

Rechtsanwalt Winkler: Das geschieht nicht automatisch. Ein Bestattungsunternehmen muss beauftragt werden. Die Bestattungsgesetze der Länder regeln auch eine Bestattungspflicht: Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen, das ist in erster Linie der Ehegatte, dann die Kinder des Verstorbenen. Die Bestattungspflichtigen haben dafür zu sorgen, dass ein Bestatter beauftragt wird.

123recht.de: Was für Unterlagen sind dafür notwendig und gibt es noch etwas, auf das bei der Bestattung geachtet werden muss?

Rechtsanwalt Winkler: Nötig ist dafür zunächst einmal nur der Totenschein. Den kann und wird sich der Bestatter aber bei im Krankenhaus Verstorbenen auch dort besorgen. Die Sterbeurkunde vom Standesamt wird dagegen in der Regel vom Bestatter als Serviceleistung beschafft.

Für die Kosten der Beerdigung sind die Erben zuständig

123recht.de: Wer muss für die Kosten der Beerdigung aufkommen? Kann eine private Sterbeversicherung helfen?

Rechtsanwalt Winkler: Die Kosten der Bestattung trägt gemäß § 1968 der Erbe. Wenn das Erbe allerdings finanziell für diese Kosten nicht ausreichend ist, dann kann es durchaus passieren, dass die Bestattungspflichtigen, die ja den Bestatter beauftragen müssen, auf diesen Kosten auch sitzen bleiben. Eine private Sterbeversicherung kann hier in jedem Fall gute Dienste leisten.

Witwenrente muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden

123recht.de: Wann steht Hinterbliebenen Witwen und Waisenrente etc. zu und wie erhält man diese?

Rechtsanwalt Winkler: Witwenrente bekommt der Ehepartner des Verstorbenen grundsätzlich dann, wenn die Ehe mindestens ein Jahr zum Todeszeitpunkt bestanden hat. Waisenrente kommt für Kinder des Verstorbenen in Betracht, wenn diese zum Todeszeitpunkt minderjährig oder noch in Ausbildung sind. Beide Renten müssen beim zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden.

123recht.de: Gibt es noch weitere finanzielle gesetzliche Leistungen für Hinterbliebene?

Rechtsanwalt Winkler: Bei einem Tod durch Arbeitsunfall gibt es ein Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Opfern von Gewalttaten sowie Geschädigten und Soldaten gibt es ein Bestattungsgeld nach § 36 Bundesversorgungsgesetz.

123recht.de: Gibt es noch weitere Besonderheiten, wenn der Verstorbene Beamter oder im öffentlichen Dienst beschäftigt war?

Rechtsanwalt Winkler: Ja. Hier gibt es vom Dienstherrn Sterbebeihilfen. Diese können bis zu drei Monatsgehälter ausmachen.

Tod muss der Versicherung nachgewiesen werden

123recht.de: Zu Lebzeiten sichern sich ja viele Menschen ab. Was ist bei Lebensversicherungen zu beachten und wie bekommt man die Versicherungssumme ausgezahlt?

Rechtsanwalt Winkler: Zu beachten ist generell zunächst einmal, dass man dem Versicherer den Tod der versicherten Person nachzuweisen hat. Das geschieht in der Regel durch die Sterbeurkunde. Die Auszahlung der Versicherungssumme muss dann bei der Versicherung beantragt werden.

123recht.de: Und was gilt, wenn der Tod durch einen Unfall geschehen ist?

Rechtsanwalt Winkler: Da gilt zunächst einmal nichts anderes. Wenn an den Unfalltod bestimmte Versicherungsleistungen geknüpft sind, dann müsste man den Unfall noch in geeigneter Weise nachweisen. Wie das gemacht werden kann ist vom Einzelfall abhängig.

In bestehende Verträge treten die Erben als Rechtsnachfolger ein

123recht.de: Was müssen Hinterbliebene bei bestehenden Verträgen wie Mietverträgen, Versicherungen, der Haftpflicht für das Auto etc. wissen?

Rechtsanwalt Winkler: Grundsätzlich ist es so, dass der oder die Erben in sämtliche Rechtspositionen des Erblassers eintreten, jedenfalls soweit diese überhaupt übertragbar sind. Das regelt § 1922 BGB. Dies betrift auch die meisten Versicherungsverträge. Beim Wohnungsmietvertrag haben wir die Besonderheit eines Eintrittsrechts des Ehegatten bzw. der im Haushalt lebenden Kinder gemäß § 563 BGB.

Bei Bausparverträgen haben Erben ein Sonderkündigungsrecht

123recht.de: Und was ist mit bestehenden Bausparverträgen?

Rechtsanwalt Winkler: Bausparverträge fallen in den Nachlass und stehen den Erben zu, soweit im Vertrag vom Erblasser kein Bezugsberechtigter benannt wurde. Für Erben gibt es einvSonderkündigungsrecht betreffend den Bausparvertrag.

123recht.de: Was gilt bei staatlich geförderte Altersvorsorge, wie z.B. Riesterverträgen?

Rechtsanwalt Winkler: Riesterverträge werden bei Tod des Sparers in der Regel an den Ehegatten oder die Kinder übertragen. Diese erhalten dann die eingezahlten Beiträge plus Verzinsung. Zurückzuerstatten sind allerdings staatliche Zulagen sowie Steuervergünstigungen, die nur für den Sparer gelten.

123recht.de: Gibt es steuerliche Aspekte, die sich für Hinterbliebene nach dem Tod ändern und die zu beachten sind?

Rechtsanwalt Winkler: Hier können sich im Einzelfall viele Probleme ergeben. Es kann sein, dass der Verstorbene noch Einkommenssteuererklärungen abzugeben hatte. Dies ist dann durch die Erben nachzuholen, diese haften auch für die eventuell noch zu zahlende Einkommenssteuer des Erblassers. Umgekehrt stehen Ihnen allerdings auch Erstattungen zu. Daneben kann auf die Erben natürlich die Erbschaftssteuer zu kommen, je nach Höhe des Nachlasses und persönlichem Freibetrag. Diese Freibeträge unterscheiden sich drastisch danach, ob der Erbe ein naher Verwandter oder eben nicht verwandt mit dem Erblasser war. Auch die Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten fällt mit dem Tode des Erblassers weg. Hier können sich einkommenssteuerlich für den überlebenden Ehegatten natürlich große Änderungen ergeben.

123recht.de: Vielen Dank für das Gespräch.