Das Führungszeugnis - was gibt es bei Einträgen zu beachten?
Mehr zum Thema: Experteninterviews, Führungszeugnis, Straftat, Bundeszentralregister, Einträge, EinsichtWas ist das Führungszeugnis und was ist der Unterschied zum Bundeszentralregister?
Den Begriff Führungszeugnis hat sicherlich schon jeder mal gehört. Aber was verbirgt sich dahinter und was wird im Führungszeugnis überhaupt eingetragen? Die für Betroffene sicherlich wichtigste Frage: Wann werden die Einträge im Führungszeugnis wieder gelöscht? Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun bringt im Interview mit 123recht.de Licht ins Dunkel.
Das Führungszeugnis gibt Auskunft, ob bzw. in welcher Höhe eine Person strafrechtlich verurteilt wurde
123recht.de: Frau Braun, welche Aufgabe hat das Führungszeugnis?


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Rechtsanwältin Braun: Das Führungszeugnis bzw. das Bundeszentralregister gibt Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe eine Person strafrechtlich verurteilt wurde. Das Bundeszentralregister wird durch das Bundesamt für Justiz geführt.
Dies ist besonders für die Frage relevant, wie eine Person in einem - neuen - Strafverfahren zu bestrafen ist. Wer zehn Eintragungen wegen Körperverletzung hat, der wird im Falle einer Verteilung härter bestraft werden, als jemand ohne Eintragungen.
123recht.de: Was ist der Unterschied zum Bundeszentralregister?
Rechtsanwältin Braun: Im Bundeszentralregister ist - vereinfacht gesagt - mehr enthalten als im Führungszeugnis. Bestimmte Eintragungen in das Bundeszentralregister werden nämlich nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Relevant ist hierfür § 32 Bundeszentralregistergesetz. Was im Führungszeugnis steht und was im Bundeszentralregister ist also nicht dasselbe. Das Führungszeugnis ist vielmehr ein Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Es gibt ein Führungszeugnis für Privatpersonen, für Behörden und ein erweitertes Führungszeugnis
123recht.de: Was ist das Erziehungsregister?
Rechtsanwältin Braun: Das Erziehungsregister ist ebenfalls ein Teil des Bundeszentralregisters. Dort sind Entscheidungen und Anordnungen gegen eine Person nach dem Jugendstrafrecht enthalten. Eintragungen in das Erziehungsregister müssen von der betroffenen Person nicht offenbart werden, § 64 BZRG.
123recht.de: Gibt es verschiedene Arten eines Führungszeugnisses?
Rechtsanwältin Braun: Ja, zum einen gibt es das Führungszeugnis für Privatpersonen. Dies ist das Führungszeugnis, das in der Regel von Arbeitgebern verlangt wird. Weiter gibt es der Führungszeugnis für Behörden (Belegart O). Dies ist relevant, wenn man sich bei einer Behörde bewirbt (z.B. als Lehrer). Das Behördenführungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt.
Zudem gibt es noch das erweiterte Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis ist insbesondere für Personen wichtig, die in beruflicher oder ehrenamtlicher Hinsicht mit Minderjährigen in Kontakt sind.
Das erweiterte Führungszeugnis unterscheidet sich durch seinen Inhalt von dem "normalen" Führungszeugnis. Dort sind auch Verurteilungen aufgenommen, die wegen der Strafhöhe oder wegen Fristablaufs nicht in das Führungszeugnis aufgenommen würden.
Außerdem gibt es noch das das Europäische Führungszeugnis. Dies ist Personen zu erteilen, die neben der deutschen Staatsbürgerschaft noch die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen. Es sind neben dem deutschen Führungszeugnis dort Mitteilungen über Eintragungen in dem Strafregister des Herkunftsmitgliedsstaates enthalten.
Geldbußen unter 90 Tagessätzen oder Haftstrafen unter drei Monaten werden nicht eingetragen
123recht.de: Welche Strafen und Vergehen werden im Führungszeugnis eingetragen, gibt es auch Strafen die nicht eingetragen werden?
Rechtsanwältin Braun: Was im Führungszeugnis eingetragen wird, ist im Bundeszentralregistergesetz geregelt. Wenn eine Person keine Vorstrafen hat und zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder nicht mehr als drei Monaten Haft verurteilt wird, so erscheint diese Verurteilung nicht im Führungszeugnis. Dort ist dann weiterhin "keine Eintragung" vermerkt.
123recht.de: Stehen Einstellungen im Führungszeugnis?
Rechtsanwältin Braun: Eingestellte Verfahren werden nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Dies gilt für Einstellungen wegen Geringfügigkeit ebenso wie für Einstellungen wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts.
123recht.de: Aber könnten solche EInstellungen bei einer Bewerbung bei einer Behörde sichtbar sein?
Rechtsanwältin Braun: Eingestellte Verfahren werden nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Auch ein so genanntes Behördenführungszeugnis (Belegart O) enthält keine Eintragungen über Verfahrenseinstellungen.
Eingestellte Verfahren finden sich aber in der Vorgangsliste bei der Staatsanwaltschaft. In ganz seltenen Fällen (z.B. bei einer Sicherheitsüberprüfung bei Piloten) kann es hier zu Problemen kommen.
123recht.de: Wann verschwinden Einträge im Führungszeugnis wieder?
Rechtsanwältin Braun: Nach Ablauf einer Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen, die Länge dieser Frist ist in § 34 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt. Es kommt bei der Länge der Frist darauf an, in welcher Höhe eine Strafe verhängt worden ist. Wenn Sie § 34 BZRG lesen, merken Sie, dass die ganze Thematik kompliziert ist.
Sofern Sie verurteilt wurden und wissen wollen, ob ihr Führungszeugnis wieder "sauber" ist, so sollten Sie sich tatsächlich anwaltlich beraten lassen.
123recht.de: Kann ich mein Führungszeugnis auch ohne Anwalt einsehen?
Rechtsanwältin Braun: Durchaus, ein polizeiliches Führungszeugnis können Sie persönlich bei Ihrer örtlichen Meldebehörde beantragen. Sie müssen älter als 14 Jahre alt sein, andernfalls müssen die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen.
Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis drei Wochen.
Für den Antrag benötigt man den Personalausweis
123recht.de: Was wird für den Antrag benötigt und kann ich das Führungszeugnis auch online beantragen?
Rechtsanwältin Braun: Für einen Antrag benötigt man den Personalausweis oder den Reisepass. Man kann das Führungszeugnis auch online auf der Internetseite https://www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
Allerdings benötigt man dazu einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und einen Kartenlesegerät.
123recht.de: Ist der Antrag mit Kosten verbunden?
Rechtsanwältin Braun: Ein Führungszeugnis kostet derzeit 13,00 Euro.
123recht.de: Kann ich mir mein Führungszeugnis per E-Mail zusenden lassen?
Rechtsanwältin Braun: Dies ist leider nicht möglich.
Privatpersonen können keine Einsicht in das Führungszeugnis anderer nehmen
123recht.de: Wer hat Zugriff auf mein Führungszeugnis und in welchen Fällen wird dort Einsicht genommen?
Rechtsanwältin Braun: Der wichtigste Fall der Einsichtnahme ist ein Strafverfahren. Sollten Sie wegen einer Straftat angeklagt werden, so wird das Gericht einen aktuellen Auszug aus dem Bundeszentralregister anfordern. Dieser wird in einer Verhandlung auch verlesen. Die Frage, ob Sie Vorstrafen haben, ist für die Strafzumessung wichtig.
Privatpersonen können in aller Regel keine Einsicht in das Führungszeugnis einer anderen Person nehmen. Uneingeschränkten Einblick haben unter anderem Justiz und Polizei sowie die Stellen, die eine Sicherheitsüberprüfung vornehmen (§ 41 BZRG).
123recht.de: Sie sprachen bereits den Arbeitgeber an. Kann mein Arbeitgeber oder Vermieter die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen?
Rechtsanwältin Braun: In vielen Bereichen ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses bei der Einstellung üblich. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die Forderung des zukünftigen Arbeitgebers nach einem Führungszeugnis allerdings nicht zulässig. Ausnahmen bestehen bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.
Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf die Vorlage eines Führungszeugnisses.123recht.de: Kann ich trotz Eintrag als unbestraft gelten?
Rechtsanwältin Braun: Das Recht, sich als unbestraft zu bezeichnen, sieht das BZRG ausdrücklich in § 53 BZRG vor. Sie dürfen sich als unbestraft bezeichnen, wenn die Eintragung einer Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen ist oder wenn die Eintragung zu tilgen ist.
123recht.de: Vielen Dank Frau Braun für die wertvollen Informationen.
