Das Visum - Einreise in Deutschland

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Was müssen Ausländer beim Visum beachten?

Für die Einreise in fremde Länder wird häufig ein Visum verlangt. Je nach Land gibt es unterschiedliche Arten und Anforderungen sowie Geltungsdauern von Visa. Für die Rechtslage in Deutschland erläutert Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili im Gespräch mit 123recht.de die grundlegenden Fragen.

123recht.de: Herr Koschuaschwili, was ist ein Visum?

Zaza Koschuaschwili
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Rechtsanwalt Koschuaschwili: Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, der für Drittstaatsangehörige durch Auslandsvertretungen für den kurzzeitigen Aufenthalt in Deutschland ausgestellt wird.

123recht.de: Was sind in dem Zusammengang Drittstaatsangehörige?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Drittstaatsangehörige sind Menschen, die weder eine Staatsangehörigkeit eines Mittgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen.

123recht.de: Was ist der Unterschied zur Aufenthaltserlaubnis?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch ein Visum sind ein Aufenthaltstitel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 AufenthG. Eine Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag ausschließlich durch die inländische Ausländerbehörde oder in wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen von Amts wegen erteilt. Das Visum wiederum wird durch die Auslandsvertretungen ausgestellt. Durch die Ausstellung eines Visums wird lediglich die Einreise des Ausländers ermöglicht. Nach der Einreise wird auf Antrag durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für den langfristigen Aufenthalt erteilt.

123recht.de: Was ist eine Bluecard oder Blaue Karte? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Eine Blaue Karte wird gemäß § 19 a AufenthG für Drittstaatsangehörige zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung zum Zwecke einer seiner Qualifikation angemessenen Beschäftigung erteilt. Hierfür muss der Ausländer einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss sowie eine durch eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung nachgewiesen vergleichbare Qualifikation besitzen.

Hinzu kommt, dass durch die Bundesagentur für die Arbeit gemäß § 39 AufenthG entsprechende Zustimmung erteilt werden soll. Einer Zustimmung der Bundesagentur bedarf es u.a. dann nicht, wenn das in dem Arbeitsvertrag vereinbarte Einkommen 53.600 € jährlich übersteigt (Stand 2019). Abschließend soll das Gehalt in dem Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass mindestens dem Betrag entspricht, das durch die Rechtsordnung in der jeweiligen Berufsgruppe bestimmt ist.

123recht.de: Welchen Sinn verfolgt ein Visum?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Das Visum, das durch die jeweilige Auslandsvertretung ausgestellt wird, ermöglicht die Einreise des Ausländers. Für den langfristigen Aufenthalt sind die örtlich zuständigen Ausländerbehörde zuständig. Das Visum berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

123recht.de: Welche Arten des Visums gibt es in Deutschland?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Grundsätzlich unterscheiden sich die Visumsarten danach, ob sie aufgrund des europäischen oder des nationalen Rechtes erteilt werden. Nach dem Zweck und der räumlichen Geltung des Visums werden folgende Visumsarten unterschieden:

  1. Flughafen Transitvisum (Visum der Kategorie A);
  2. Durchreise Visum (Visum der Kategorie C Transit);
  3. Einheitliches Visum zum Kurzaufenthalt (Visum der Kategorie C);
  4. Nationales Visum (Visum der Kategorie D).

Nach räumlicher Geltung werden folgende Visumsarten unterschieden:

  1. Einheitliches Visum mit Gültigkeit im gesamten Schengengebiet;
  2. Räumlich beschränktes Visum, das für einen bestimmten Schengenstaat aber nicht für alle Schengenstaaten gilt.

In der Praxis am häufigsten vorkommenden Visa Arten sind: Schengenvisum; Multivisum und das nationale Visum.

123recht.de: Wann unterliegt man der Visumspflicht?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Die Visumspflicht besteht für Drittstaatsangehörige. Allerdings besteht die Visumspflicht nicht für alle Drittstaatsangehörige: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen. Das gleiche gilt für die Staatsangehörige der Länder, wo entsprechendes Übereinkommen zur visumsfreien Einreise in den EU Raum geschlossen worden ist (z.B. Ukraine, Georgien, Serbien etc.).

123recht.de: Wo bekommt man für Deutschland ein Visum?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Für die Bundesrepublik Deutschland werden die Visas durch die deutsche Auslandsvertretungen/Visastellen der Deutschen Botschaft in den jeweiligen Ländern ausgestellt.

123recht.de: Welche Voraussetzungen benötige man für ein Visum in Deutschland?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, welches Visum durch den Antragsteller begehrt wird. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei Erteilung/Ausstellung eines Visums grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  1. Entsprechender Antrag des Ausländers. Entsprechende Antragsformulare können von der Webseite der jeweiligen Vertretung der deutschen Botschaft heruntergeladen werden;
  2. Vorlage eines zulässigen Reisedokuments;
  3. Der Reisezweck muss nachvollziehbar dargelegt werden;
  4. Der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes muss gesichert sein, es sei denn es liegen gesetzliche Ausnahmefälle vor;
  5. Keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung;
  6. Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung;
  7. Ausreichender Krankenversicherungsschutz.

123recht.de: Kann man ein deutsches Visum verlängern?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Das Visum kann man in Ausnahmefällen verlängern. Zuständig hierfür sind die örtlich zuständige Ausländerbehörden.

123recht.de: Kann man, wenn man einmal in Deutschland ist, den Aufenthaltszweck ändern?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Grundsätzlich ist die Änderung des Aufenthaltszwecks nur in Ausnahmefällen möglich. Unstreitig ist die Änderung des Aufenthaltszwecks bei Vorliegen eines gesetzlichen Anspruches möglich (z.B. während des Studiums wird die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen geschlossen. Die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG ist hier zu erteilen, obwohl das Studium fortgesetzt wird. Der Aufenthaltszweck hat sich durch die Eheschließung geändert).

Problematischer wird die Änderung des Aufenthaltszweck bei Ermessensvorschriften. So ist z.B ein Übergang vom Studium in die Ausbildung nicht ohne Weiteres möglich. Wurde das Studium abgebrochen (wurde der Ausländer exmatrikuliert), erlischt grundsätzlich die Aufenthaltserlaubnis rückwirkend mit dem Abbruch des Studiums, sodass die Verlängerung/Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung problematisch ist. Die Ausländerbehörden bestehen in solchen Fällen auf die Ausreise und das Nachholen des Visumsverfahrens.

Anders verhält es sich, wenn das Studium nicht abgebrochen wird. Hier ist die Änderung des Aufenthaltszwecks in sog. Mangelberufen gem. § 16 Abs. 4 AufenthG möglich.

123recht.de: Was droht, wenn man das Land nach Ablauf des Visums nicht verlässt? Wird das überhaupt überprüft?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Wenn der Ausländer nach Ablauf des Visums das Land nicht verlässt, dann hält er sich dort illegal auf. Der illegale Aufenthalt ist zu beenden. Die jeweils zuständige Ausländerbehörde wird bei Kenntnis tätig und leitet die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ein. Im Übrigen stellt der illegale Aufenthalt nach Ablauf des Visums eine Straftat gemäß § 95 AufenthG dar.

123recht.de: Sie haben es bereits kurz angesprochen: Was ändert eine Heirat mit einem oder einer Deutschen?

Rechtsanwalt Koschuaschwili: Nach Ablauf des Visums ändert sich zunächst selbst durch die Eheschließung mit einem Deutschen nichts. Denn die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist, dass der Ausländer gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG mit dem erforderlichen, also mit dem richtigen Visum in das Bundesgebiet eingereist ist. Selbst bei Eheschließung wird somit die zuständige Behörde auf die Ausreise und das Nachholen des Visumsverfahrens bestehen.

Hiervon wird dann abgesehen, wenn die Ausreise und das Nachholen des Visumsverfahrens für den Ausländer unzumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn das Aufsuchen der deutschen Botschaft im Herkunftsland für den Ausländer mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Dies kann bei Erkrankung, Schwangerschaft, Alter des Ausländers oder bei überlange Dauer des Visumsverfahrens vorliegen. In solchen Fällen kann die Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung ohne Ausreise und Nachholen des Visumsverfahrens aus dem Bundesgebiet aus erteilt werden.

123recht.de: Herr Koschuaschwili, wir bedanken uns ganz herzlich das informative Gespräch.