Die Beendigung einer Gesellschaft

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Was müssen Gesellschafter beim der Abwicklung ihrer Gesellschaft beachten?

Wenn sich Gesellschafter zur Abwicklung der Gesellschaft entschließen, gibt es einiges zu berücksichtigen. Wer darf die Beendigung durchführen, wann ist die Gesellschaft wirklich beendet und kann die Gesellschaft wieder aufleben? Rechtsanwalt Johannes Kromer erläutert im Interview mit 123recht.de die einzelnen Beendigungsschritte.

Die vier Schritte zum Ende der Gesellschaft

123recht.de: Herr Kromer, wie läuft das Ende einer Gesellschaft ab?

Johannes Kromer
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Rechtsanwalt Kromer: Da die Gesellschaft zum einen z.B. in der Regel vertragliche Beziehungen zu Dritten hat und auch Rechte der Gesellschafter untereinander betroffen sind, ist die Beendigung einer Gesellschaft ein stark formalisiertes Verfahren, das sich im Wesentlichen aus vier Schritten zusammensetzt:

  1. Auflösung
  2. Auseinandersetzung oder auch Liquidation genannt Vollbeendigung Löschung im Handelsregister

123recht.de: Gibt es Unterschiede je nachdem, welche Gesellschaftsform gewählt wurde?

Rechtsanwalt Kromer: Es gibt letztlich bei jedem einzelnen Schritt nicht nur Unterschiede in Bezug auf die Rechtsform, sondern in vielen Gestaltungen sind auch individuelle Unterschiede aus dem Gesellschaftsvertrag zu beachten.

Die Auflösung läutet das Ende der Gesellschaft ein

123recht.de: Was ist unter einer Gesellschaftsauflösung zu verstehen?

Rechtsanwalt Kromer: Mit der Auflösung beginnt sozusagen das Ende. Es gibt – je nach Gesellschaftsform und Gesellschaftsgrund – genau definierte Ereignisse, wann die Auflösung beginnt. Bei jeder Gesellschaft kann ein Auflösungsgrund ein entsprechender Beschluss der Gesellschafter sein.

123recht.de: Welche Gründe gibt es noch für eine Auflösung?

Rechtsanwalt Kromer: Dies hängt von der Gesellschaftsform ab. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft genannt) sind, wobei die Satzung davon auch teils abweichend kann, zum Beispiel, neben dem Gesellschafterbeschluss, folgende Gründe im Gesetz vorgesehen:

  • Kündigung durch Gesellschafter (§§ 723, 724 BGB)
  • Kündigung durch Pfändungspfandgläubiger eines Gesellschafters (§ 725 BGB) Erreichung des Gesellschaftszweckes oder Unmöglichkeit dessen Erreichung (§ 726 BGB) Tod eines Gesellschafters (§ 727 BGB) Insolvenz eines Gesellschafters (§ 728 BGB)

Bei anderen Personengesellschaften, wie der OHG und KG, ist dies ähnlich.

123recht.de: Können Sie uns auch einen groben Überblick über die Situation bei einer GmbH geben?

Rechtsanwalt Kromer: Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft letztlich anders organisiert. Wir haben hier in § 60 GmbHG, eine schöne Übersicht des Gesetzgebers, wobei auch im GmbH-Recht gilt, die Satzung kann abweichende und ergänzende Regelungen vorsehen. Auch bei der GmbH genügt ein Gesellschafterbeschluss, der aber auch durch ein gerichtliches Urteil ersetzt werden kann. Weiter ist beispielsweise die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ein Auflösungsgrund.

Die Auflösung ändert auch den Gesellschaftszweck

123recht.de: Welche Folgen hat die Auflösung?

Rechtsanwalt Kromer: Nach der Auflösung besteht die Gesellschaft fort. Aber der Gesellschaftszweck ändert sich. Bislang hatte die Gesellschaft ja einen bestimmten Zweck, z.B. der Betrieb eines Ladens. Mit der Auflösung ist der Zweck der Gesellschaft nun die Abwicklung der Gesellschaft.

123recht.de: Muss die Auflösung beantragt werden? Wer ist dafür zuständig und kann der Auflösungsantrag zurückgenommen werden?

Rechtsanwalt Kromer: Ein Antrag ist nicht notwendig, allerdings haben alle Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, die Auflösung entsprechend dem Handelsregister gegenüber anzuzeigen. Die Gesellschafter haben auch die Möglichkeit, die Auflösung „zurückzunehmen“ und die Gesellschaft „normal“ weiterzuführen. Auch dies ist entsprechend zu beschließen und dem Handelsregister zu melden.

Nächster Schritt ist dann die Liquidation

123recht.de: Geht es dann direkt mit der Liquidation weiter?

Rechtsanwalt Kromer: Richtig, die Liquidation schließt sich sodann unmittelbar an. Die Liquidatoren der Gesellschaft erhalten die Aufgabe, die Gesellschaft zu liquidieren, d.h. abzuwickeln.

123recht.de: Wer kann zum Liquidator bestellt werden und wie läuft das ab?

Rechtsanwalt Kromer: Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Gesellschaftsformen und einen gewissen Gestaltungsspielraum im Gesellschaftsvertrag.

  • Bei der GbR/BGB-Gesellschaft ist es laut Gesetz so, dass die Liquidation durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich zu erfolgen hat, womit dann alle Gesellschafter auch Liquidatoren sind. Dies entspricht der Rechtslage bei der OHG sowie KG.
  • Bei der GmbH ist es so, dass grundsätzlich die bisherigen Geschäftsführer nun zu Liquidatoren werden.

Möglich ist natürlich aber auch ein Gesellschafterbeschluss über die Bestellung von Liquidatoren und der Rechte, wie z.B. Einzelvertretungsberechtigung.

Durch die Liquidatoren erfolgt die Abwicklung der Gesellschaft

123recht.de: Welche Aufgabe haben die Liquidatoren dann?

Rechtsanwalt Kromer: Die Liquidatoren haben die Aufgabe, die Gesellschaft abzuwickeln. In der Regel hat die Gesellschaft ja noch laufende vertragliche Beziehungen (z.B. Mietverträge) und auch Verpflichtungen (z.B. Mietzahlung) und Rechte (z.B. offene Kaufpreisforderungen) hieraus. Die Liquidatoren haben daher die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen sowie bestehende Forderungen einzuziehen. Auch ist in der Regel das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen.

123recht.de: Wer haftet während der Liquidations- und Beendigungsphase?

Rechtsanwalt Kromer: Es gibt in dieser Phase keine Besonderheiten bezüglich der Haftung, d.h. es gilt zunächst die bekannte Haftung aus der bisherigen Rechtsform fort. Die Liquidatoren können, so wie auch beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH, selbst haftbar werden, wenn diese die Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen.

123recht.de: Ist die Gesellschaft dann sofort beendet?

Rechtsanwalt Kromer: Bei Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, ist noch die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen der Gesellschaft anzuzeigen. Teils gibt es auch zeitliche Grenzen im Sinne eines Sperrjahres zu berücksichtigen.

123recht.de: Erfolgt eine abschließende Prüfung, ob die Gesellschaft tatsächlich beendet ist?

Rechtsanwalt Kromer: Nein, eine solche Kontrolle erfolgt nicht.

123recht.de: Gibt es mögliche Alternativen, um eine Gesellschaft zu beenden?

Rechtsanwalt Kromer: Je nach Gesellschaftsform gibt es Alternativen, z.B. kann ein einzelner Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen mit Aktiva und Passiva bei gleichzeitiger Abfindung der übrigen Gesellschafter übernehmen.

123recht.de: Vielen Dank für die wertvollen Informationen.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Ich setze mich bundesweit für Ihre Interessen ein.

Rechtsanwalt Kromer
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