Die neue Grundsteuer

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Was ändert sich für Haus- und Grundstücksbesitzer 2022 alles?

Die neue Grundsteuer steht in den Startlöchern. Was ändert sich und was müssen Haus- und Grundstücksbesitzer beachten? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Klein erläutert im Interview mit 123recht.de die wichtigsten Informationen zur bevorstehenden Reform.

123recht.de: Herr Klein, warum gibt es die Grundsteuer überhaupt?

Thomas Klein
Partner
seit 2021
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: http://www.ratimrecht.de
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Zivilrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht
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Antwortet: ∅ 2 Std. Stunden

Rechtsanwalt Klein: Die Grundsteuer zählt zu den ältesten und wichtigsten Formen der direkten Besteuerung. Sie ist ein wesentliches Finanzierungsinstrument der Kommunen und wird heute als Gegenleistung der Bürger an die Kommunen verstanden für all die Leistungen, die von der Kommune erbracht werden und nicht durch Gebühren und Beiträge abgedeckt sind.

123recht.de: Wer ist zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet?

Rechtsanwalt Klein: Die Grundsteuer müssen Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken vierteljährig an Gemeinden bezahlen.

123recht.de: Wie erfolgt die Erhebung der Grundsteuer?

Rechtsanwalt Klein: Die Erhebung erfolgt durch einen Grundssteuerbescheid, der vom zuständigen Finanzamt erlassen wird.

Alte Bewertung stellt Verstoß gegen Gebot der Gleichbehandlung dar

123recht.de: Warum war eine Reform nötig?

Rechtsanwalt Klein: Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Das Gericht hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Grundsteuer kann jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Anstieg der Grundsteuer um mehrere hundert Prozent?

123recht.de: Gibt es auch Kritik an der Reform, man liest von drohenden Enteignungen?

Rechtsanwalt Klein: Aus den Reihen der Politik ist einiges an Kritik zu hören, da die Reform nicht darauf abstellt, welche Gebäude auf den zu bewertenden Grundstücken stehen, so dass die Befürchtung besteht, dass bei Anpassung der Steuermesszahlen und Hebesätze an heutige Verhältnisse es zu einem Anstieg der Grundsteuer um mehrere hundert Prozent kommen könne, was mache Bürger dann zum Verkauf der Grundstücke veranlassen könnte.

Neue Grundsteuer wird ab dem 1.1.2025 erhoben

123recht.de: Ab wann tritt die Reform in Kraft und was müssen Eigentümer tun?

Rechtsanwalt Klein: Ab dem 1.1.2025 wird die Grundsteuer auf der Basis des neuen Rechtes erhoben. Um hier nötige Feststellungen zur Bewertung zu treffen, sind von den Eigentümer Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes bis zum 31.10.2022 abzugeben, und zwar verpflichtend elektronisch.

123recht.de: Wo bekommen Eigentümer die nötigen Informationen her?

Rechtsanwalt Klein: Die Finanzämter versenden aktuell Schreiben an die betroffenen Eigentümer und verweisen zum einen auf eine mögliche steuerliche Beratung, zum anderen etwa in NRW auf die Seite www.grundsteuer-nrw.de sowie auf die Homepage des BMF mit seinen dortigen Hinweisen.

123recht.de: Auf was für Änderungen müssen sich Betroffene einstellen?

Rechtsanwalt Klein: Die Grundsteuer bemisst sich auch zukünftig anhand dem Wert des Grundbesitzes, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Da sich die Werte seit den letzten maßgeblichen Zahlen aus 1935 bzw. 1964 deutlich geändert haben, muss hier mit einer kompletten Neubewertung gerechnet werden.

123recht.de: Muss man also jetzt mehr Steuern zahlen?

Rechtsanwalt Klein: Das BMF rechnet auf der Basis der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts damit, dass die Mehrzahl der Betroffenen nicht mehr Grundsteuer zahlen muss als vor der Reform. In Einzelfällen kann dies aber anders sein, was insbesondere auch von der örtlichen Lage des Objektes abhängt.

Zu jedem Grundstück muss eine separate Erklärung abgegeben werden

123recht.de: Was müssen Eigentümer beachten, die mehrere Grundstücke besitzen? Gibt es Besonderheiten, wenn die Grundstücke in verschiedenen Bundesländern liegen?

Rechtsanwalt Klein: Grundsätzlich muss für jedes Grundstück eine separate Erklärung abgegeben werden. Hierbei handelt es sich zwar grundsätzlich um eine bundeseinheitliche Regelung. Indessen habe die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer landesgesetzlich geregelt. Das Saarland und Sachsen haben die Öffnungsklausel genutzt, um vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen einzuführen. Dies führt dann im Ergebnis bei der Anmeldung in verschiedenen Bundesländern zur unterschiedlichen Handhabung, was große Kritik bereits verursacht hat.

123recht.de: Welche Fristen müssen Betroffene beachten?

Rechtsanwalt Klein: Die Erklärung muss in elektronischer Form bis zum 31.10.2022 abgegeben sein.

123recht.de: Was kann man tun, wenn man Zweifel am Grundsteuerbescheid hat?

Rechtsanwalt Klein: Dann sollte man diesen von fachlich versierten Beratern/-innen überprüfen lassen und bei aufgedeckten Fehlern Rechtsbehelf einlegen, dies innerhalb Monatsfrist.

123recht.de: Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Grundsteuer befreien zu lassen?

Rechtsanwalt Klein: Private Grundstückseigentümer können nur ausnahmsweise eine Steuerbefreiung erreichen, wenn der betreffende Grundbesitz einer besonderen, im Grundsteuergesetz aufgeführten Nutzung unterliegt. Geregelt ist dies aktuell in den §§ 3, 4 Grundsteuergesetz.

123recht.de: Vielen Dank für das nette Gespräch.

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