E-Scooter im Straßenverkehr

Mehr zum Thema: Experteninterviews, E-Soooter, Straßenverkehr, Fahren, Promillegrenzen, Führerschein, Versicherung
4,43 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Was muss man bei der Nutzung von Elektroscootern und Hoverboards beachten?

Man sieht sie zur Zeit in vielen Städten an jeder Ecke stehen: E-Scooter liegen voll im Trend. Aber wo darf man damit fahren und welche Regeln gibt es zu beachten? Ist das Fahren auf dem Gehweg erlaubt, gibt es Promillegrenzen? Darf jeder einen E-Scooter fahren, was ist mit E-Bikes? Rechtsanwalt Nicolas Reiser liefert im Interview mit 123recht.de Klarheit.

Fahren auf Gehwegen ist verboten

123recht.de: Herr Reiser, wo darf man mit einem Elektroscooter fahren?

Nicolas Reiser
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511/1222458
E-Mail:
Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Datenschutzrecht

Rechtsanwalt Reiser: Es dürfen die ausgewiesenen Radwege und - wenn solche nicht existieren - die Straße befahren werden. Die Gehwege sind tabu. Außerdem sollte beachtet werden, dass der E-Scooter zwar auf Radwegen fahren darf, aber nicht als Fahrrad gilt. Im Falle einer Einbahnstraße mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad frei" dürfen daher nur Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung fahren, E-Scooter nicht! Hier bedarf es eines Zusatzzeichens „E-Scooter frei".

123recht.de: Wo ist das geregelt?

Rechtsanwalt Reiser: Es gibt für die neuen Fahrzeuge extra eine neue Verordnung, die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV), die Mitte diesen Jahres in Kraft getreten ist. Die Verleiher haben diese Verordnung abwarten müssen, bevor sie ihre Leihfahrzeuge in der Öffentlichkeit aufstellen konnten.

123recht.de: Gibt es ein Mindestalter für das Fahren? Oder brauche ich für das Fahren eines E-Scooters sogar einen Führerschein?

Rechtsanwalt Reiser: Ja, das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Einen Führerschein oder eine spezielle Erlaubnis benötigt man allerdings nicht.

Eine Versicherung ist Pflicht

123recht.de: Muss ein E-Scooter versichert sein?

Rechtsanwalt Reiser: Ja. Da die E-Scooter schneller als 6 km/h fahren können, ist eine Versicherung ähnlich wie beim Mofa nötig. Jeder, der sich einen E-Scooter kauft, muss sich zuerst um eine Versicherung kümmern, bevor er damit auf öffentlichen Straßen fährt. Die in großen Städten jetzt überall ganz leicht verfügbaren Leihscooter sind über den Betreiber versichert.

123recht.de: Ich habe noch keinen E-Scooter Fahrer mit einem Helm gesehen. Wie bei Fahrrädern besteht keine Helmpflicht?

Rechtsanwalt Reiser: Genau. Zwar empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen, von ersten schweren Unfällen wird bereits berichtet, eine Helmpflicht besteht aber nicht.

Es gelten die selben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer

123recht.de: Was droht mir, wenn ich auf dem E-Scooter mit Alkohol erwischt werde?

Rechtsanwalt Reiser: Hier ist Vorsicht geboten! Die Alkoholgrenzen richten sich nach denen für den Kfz- und nicht für den Fahrradverkehr. Schon ab 0,3 Promille kann es also kritisch werden, ab 1,1 Promille wäre man im Bereich einer Straftat, für die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, im Falle einer Gefährdung sogar bis zu 5 Jahren drohen. Außerdem droht der Entzug des Führerscheins, sofern man einen besitzt.

123recht.de: Gibt es für E-Scooter gesonderte Bußgeldtabellen?

Rechtsanwalt Reiser: Nein, hier gelten die gleichen Tabellen, wie für den sonstigen Straßenverkehr. Alkoholisiert fahren kann also schnell 500,- Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bedeuten.

Vorsicht vor Geräten aus dem Ausland

123recht.de: Gibt es eine Mindestausstattung, über die ein E-Scooter im Straßenverkehr verfügen muss?

Rechtsanwalt Reiser: Ja, auch diese ist in der eKFV geregelt und richtet sich nach den Regeln für andere Fahrzeuge, z.B. in Bezug auf Beleuchtung und Bremsen etc. Grundsätzlich gilt auch, dass nur Geräte mit Betriebserlaubnis zugelassen sind. Von einer Bestellung günstiger Produkte aus dem Ausland kann ich also nur dringend abraten.

123recht.de: Auf dem Fahrrad ist es ja verlockend, einen Freund auf dem Gepäckträger mitzunehmen... Ich habe auch schon mehrere Personen auf einem E-Scooter gesehen. Darf ich das beim Elektroroller?

Rechtsanwalt Reiser: Nein, und ehrlich gesagt darf man das auch beim Fahrrad leider nicht. Hier gilt nur eine Ausnahme für Kinder unter 7 Jahre und natürlich mit Kindersitz. Für E-Scooter gilt das nicht – die Geräte sind in der Regel auch nur für eine Person zugelassen.

Parken von E-Scootern unterliegt der Straßenverkehrsordnung

123recht.de: Was ist mit E-Scooter-Sharing? Dürfen die E-Scooter von den Betreibern einfach überall ohne Genehmigung abgestellt werden?

Rechtsanwalt Reiser: Grundsätzlich ja. Es müssen nur die Regeln für das Parken (§12 StVO) eingehalten werden. Allgemein kann man sagen, dass sie auf den Gehwegen niemanden behindern dürfen, das muss dann im Einzelfall entschieden werden. Auf der Straße kommt ein Abstellen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Das gilt im Übrigen nicht nur für die Anbieter, sondern auch für die Nutzer beim Abstellen. Hier wurden in der Vergangenheit durchaus schon Bußgelder verhängt, die dann auch an den Nutzer weitergegeben werden können. Außerdem müssen natürlich Nutzungsrechte anderer berücksichtigt werden. Bei meinem Lieblingscafe werden die Scooter beispielsweise immer nachts auf die Stellen gestellt, für die der Cafe-Betreiber eine Genehmigung für das Aufstellen seiner Tische hat – das geht natürlich ebenfalls nicht.

Das Fahren von Hoverboards und Elektro-Skateboards auf öffentlichen Straßen ist verboten

123recht.de: Was ist mit anderen Geräten, etwa Hoverboards und Elektro-Skateboards? Wo darf man mit diesen fahren?

Rechtsanwalt Reiser: Hoverboards sind - wie E-Scooter - versicherungspflichtig, da sie schneller als 6 km/h fahren können. Es werden allerdings derzeit keine Versicherungen für Hoverboards angeboten. Im Ergebnis ist daher das Fahren auf öffentlichen Straßen derzeit verboten. Nur auf einem abgegrenzten Privatgrundstück ist derzeit das Fahren mit dem Hoverboard erlaubt.

Eltern sollten also vermeiden, ihren Kindern zu erlauben, das neue Geschenk kurz auf dem Gehweg vor dem Haus auszuprobieren. Das stellt dann nämlich eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz). Die Eltern könnten wegen Anstiftung gleich mit dran sein. Das gilt auch so für E-Skateboards, wenn sie schneller als 6 km/h fahren.

123recht.de: Kommt die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden auf?

Rechtsanwalt Reiser: Nein, da es eine spezielle Haftpflichtversicherung für E-Scooter gibt, kann die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden in Anspruch genommen werden.

123recht.de: Wie sieht es eigentlich mit E-Bikes bzw Pedelecs aus - benötigt man dafür dann jetzt auch eine Versicherung?

Rechtsanwalt Reiser: Nein, Pedelecs und E-Bikes sind nach § 1 Abs.3 StVG den Fahrrädern ohne Hilfsantrieb zugeordnet, diese gelten also als Fahrräder. Das gilt allerdings nur, wenn die Nennleistung 0,25 kW nicht übersteigt, die Unterstützung sich mit der Geschwindigkeit verringert und unterbrochen wird bei 25 km/h. Die Anfahrthilfe darf 6 km/h nicht übersteigen, gleichzeitig darf der Hilfsmotor nicht arbeiten, wenn nicht in die Pedale getreten wird. Wird dies nicht eingehalten oder handelt es sich um Räder, die nicht über Pedale und nur E-Antrieb verfügen, besteht Versicherungspflicht.

123recht.de: Vielen Dank für die wertvollen Informationen, Herr Reiser!