Fallstricke beim Coachingvertrag
Mehr zum Thema: Experteninterviews, Coaching, Mentoring, Coachingvertrag, Coach, WiderrufWas muss man bei Verträgen über Coaching und Mentoring beachten?
So genannte Coaches sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Prinzipiell gibt es keinen Bereich, in dem man nicht durch Coaching und Mentoring Unterstützung bekommen kann. Unter den vielen seriösen Anbietern tummeln sich jedoch auch schwarze Schafe. Rechtsanwalt Thomas Mack erläutern im Interview mit 123recht.de, worauf man bei Coachingverträgen achten sollte.
123recht.de: Herr Mack, was ist Coaching und darf sich jeder Coach nennen?


seit 2010
Rechtsanwalt Mack: Der Begriff stammt aus dem Englischen und bezieht sich auf "Coach" (Trainer). Es handelt sich bei den meisten gewerblichen Angeboten um ein Training bzw. einen Lehrgang. Der Begriff "Coach" ist nicht rechtlich geschützt und daher kann sich jeder Anbieter "Coach" nennen.
123recht.de: Was für Coaching-Arten gibt es?
Rechtsanwalt Mack: Die Angebote sind äußerst vielfältig. Die meisten Angebote finden sich wohl im Bereich Fortbildung, Sprachen, Sport und Persönlichkeitsentwicklung - bis zu Kursen im Bereich der Esoterik. Der Kreativität der Kursanbieter sind kaum Grenzen gesetzt.
Dienstleistungsvertrag als Normalfall
123recht.de: Wie ist ein Vertrag über Coaching rechtlich einzuordnen?
Rechtsanwalt Mack: Die Vertragsart im Sinne des BGB bestimmt sich nicht durch die gewählte Bezeichnung des Anbieters, sondern den konkreten Vertragsinhalt. In den meisten Fällen wird es sich beim Coaching um einen Dienstleistungsvertrag handeln.
123recht.de: Das Coaching entspricht nicht der Erwartung oder ist mangelhaft, welche Rechte bestehen für Kunden?
Rechtsanwalt Mack: Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Wenn der Kunde sich andere Vorstellungen über Inhalt oder Schwerpunkt des Coaching gemacht hat - oder ihm einfach der Coach unsympathisch ist - bestehen zunächst keine Rechte des Kunden. Einseitige Vorstellungen des Kunden lösen keine rechtlichen Ansprüche aus.
Wenn dagegen das Coaching mangelhaft ist, hat der Kunde durchaus rechtliche Ansprüche. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. die im Angebot oder auf der Webseite versprochenen Leistungen des Anbieters gar nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. In diesen Fällen können etwa ein Kündigungsrecht, oder auch Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge bestehen.
Der Kunde hat daher bei mangelhaftem Coaching einen Anspruch auf Kündigung des Vertrags und ggf. Rückzahlung geleisteter Zahlungen, oder Verweigerung der weiteren Zahlung.
Die mangelhafte Leistung des Anbieters wäre sicherlich ein Weg aus dem Vertrag zu kommen. Die Erfahrung zeigt jedoch ebenfalls, daß viele Anbieter mit unwirksamen Vertragsbestimmungen arbeiten, die nach der Rechtsprechung nicht haltbar sind und daher auch eine Vertragsüberprüfung Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung ergeben kann.
123recht.de: Aber was sind denn jetzt die Rechte und Was muss ein Kunde tun und was beweisen?
Rechtsanwalt Mack: Der Kunde hat daher bei mangelhaftem Coaching einen Anspruch auf Kündigung und ggf. Rückzahlung der Beiträge, oder Verweigerung der weiteren Zahlung. Zum Nachweis sollte der Kunde das Angebot abspeichern bzw. aufbewahren und die Leistungen des Anbieters dokumentieren.
123recht.de: Gibt es Besonderheiten bei Coachingverträgen zur Existensgründung?
Kein Widerrufsrecht für Existensgründer
Rechtsanwalt Mack: Ja, denn bei Existenzgründern wird in den meisten Fällen kein Widerrufsrecht bestehen. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit entschieden, daß eine Vorbereitung bzw. Umsetzung einer Existenzgründung nicht mehr als Handeln eines Verbrauchers eingestuft wird. Daher besteht in diesen Fällen meist kein Widerrufsrecht.
Lediglich bei einem Coaching das nach seinem Inhalt die Entscheidung vorbereitet, ob eine Existenzgründung überhaupt stattfinden soll, wird nach der Rechtsprechung noch dem privaten Bereich zugeordnet. In diesem Fall besteht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht.
123recht.de: Kann der Vertrag gekündigt werden?
Rechtsanwalt Mack: Dies kommt auf die Vertragsbestimmungen an. Aus nachvollziehbaren Gründen versuchen viele Anbieter, ein Kündigungsrecht meist auszuschließen. Inwieweit dies im rechtlich zulässigen Rahmen geschehen ist, kann man nur nach der Prüfung des individuellen Vertrags entscheiden.
123recht.de: Kann ein Anwalt helfen?
Rechtsanwalt Mack: Es gibt wie erwähnt im Bereich Coaching-Verträge eine beträchtliche Anzahl von Anbieter - und leider handelt es sich nicht bei allen um seriöse Firmen. Bevor ein Kunde aufgrund eines vielleicht voreilig abgeschlossenen Vertrags hohe Vertragsgebühren zahlt, sollte er den Vertrag besser noch einmal rechtlich von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Vorsicht bei hohen Vorauszahlungen
123recht.de: Worauf sollten potentielle Kunden achten, um schwarze Schafe zu vermeiden?
Rechtsanwalt Mack: Wenn in einem Coaching-Vertrag hohe Vorauszahlungen verlangt werden, sollte ein Kunde sich den Anbieter noch einmal genauer ansehen - möglichst vor einem Vertragsabschluss. Es werden in diesem Bereich oft mehrere tausend Euro Vorauszahlung verlangt, bevor der Kunde überhaupt eine genaue Vorstellung über die konkrete Gegenleistung bekommt. Wenn es sich nicht um einen erwiesenermaßen seriösen Anbieter handelt, der seit längerem in seiner jeweiligen Branche tätig ist, empfiehlt sich eine genauere Recherche, bevor man einen Vertrag abschließt, oder umfangreiche Zahlungen leistet.
123recht.de: Vielen Dank.
