Fallstricke beim Mietwagen

Mehr zum Thema: Experteninterviews, Mietwagen, Schaden, Rückgabe, Tankregelung, Versicherung
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Rückgabe, Vorschäden, Ausland - auf was müssen Mieter bei einem Mietwagen achten?

Egal ob beruflich notwendig oder privat, Mietwagen erfreuen sich großer Beliebtheit. Was müssen Mieter dabei alles beachten, wer darf dann überhaupt damit fahren? Was gilt im Schadensfall und kann man mit einem Mietwagen auch einfach ins Ausland fahren? Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari gibt im Interview mit 123recht.de Auskunft, was es beim Autoverleih zu beachten gibt.

123recht.de: Herr El-Zaatari, was benötigt man für die Anmietung eines Mietwagens?

Mohamed El-Zaatari
Partner
seit 2022
Rechtsanwalt
Am Hohen Esch 1a
28857 Syke
Tel: 04242/9370273
Web: http://www.smart-advo.de
E-Mail:
Sozialrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht
Preis: 119 €
Antwortet: ∅ 18 Std. Stunden

Rechtsanwalt El-Zaatari: Für die Anmietung eines Mietwagens werden i.d.R. benötigt:

  • ein gültiger Führerschein
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • eine EC-Karte

Teilweise wird statt der EC-Karte auch eine Kreditkarte verlangt. Die Mietwagenunternehmen haben hierzu individuelle Zahlungsrichtlinien in Ihren AGBs festgehalten. Wichtig ist allerdings, dass die Kredit- oder EC-Karte auf den Namen des Mieters ausgestellt ist. Zudem kann auch für bestimmte Fahrzeugkategorien ein Mindestalter verlangt werden.

Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Modell

123recht.de: Habe ich bei der Miete eines Autos Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder eine Marke?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Nein, der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder eine bestimmte Marke. Bei einigen Unternehmen kann während des Bestellprozesses eine Wunschmarke angegeben werden, allerdings besteht hier kein Rechtsanspruch. Etwas anderes gilt lediglich bei sog. „Wunschmodell-Buchungen“. Hier kann der Kunde sein Wunschmodell reservieren und hat bei der Anmietung des Fahrzeugs auch einen Anspruch auf Übergabe des Wunschmodells.

Der Code gibt Auskunft, um welchen Typ es sich beim Fahrzeug handelt

123recht.de: Was hat es mit den Buchstabencodes der Fahrzeuge auf sich?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Viele Autovermietungen ordnen Ihren Mietwagen einem vierstelligen Code zu. Bei diesem Code handelt es sich um eine internationale Klassifizierung, den ACRISS-Code (kurz für Association of Industry Systems Standards). Der Code besteht aus vier Buchstaben und unterteilt sich wie folgt:

  • Der erste Buchstabe stellt die Kategorie dar (bspw. C=Compact)
  • Der zweite Buchstabe definiert die Bauart (bspw. C=2/4-Türer)
  • Der dritte Buchstabe enthält Angaben über das Getriebe und (bspw. M=Manual)
  • Der vierte Buchstabe weist den Kraftstoff und die Klimaanlage aus (bspw. R=with AC)

Aus den o.g. Beispielen würde sich dann der Code CCMR ergeben.

123recht.de: Worauf sollten Verbraucher beim Mietvertrag achten?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Wichtig ist, dass die Verbraucher den Mietvertrag aufrichtig durchlesen. Neben den grundlegenden Daten, wie z.B. Mietdauer, sollten auch Sondervereinbarungen in den Vertrag aufgenommen werden. Insbesondere die Klauseln zur Versicherung sollten akribisch durchleuchtet werden, sodass im Schadensfall keine Überraschung droht.

123recht.de: Darf dann jeder den Wagen fahren?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Grundsätzlich darf nur der Mieter das Fahrzeug bewegen. Allerdings kann für einen Mehrbetrag auch ein Zusatzfahrer eingetragen werden. Der Zusatzfahrer muss dann dieselben Bedingungen erfüllen wie der Hauptfahrer (bspw. Mindestens 25 Jahre alt bei der Anmietung eines Sportwagens). Der Zusatzfahrer muss zudem auch einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Mietwagen immer vollgetankt zurückgeben

123recht.de: Was bedeutet die Tankregelung und Kilometerbegrenzungen?

Rechtsanwalt El-Zaatari: In den meisten Fällen wird der Mietwagen vollgetankt übergeben und muss bei der Rückgabe auch vollgetankt zurückgegeben werden (sog. voll/voll-Regelung). Überprüfen Sie daher bei Übergabe des Fahrzeugs, ob dieses tatsächlich vollgetankt ist. Von der Voll/leer-Regelung rate ich allerdings dringend ab. Hierbei kann das Fahrzeug leergetankt zurückgebracht werden. Der Nachteil ist dabei, dass der Mietwagenbetreiber eine üppige Servicegebühr für das Nachtanken verlangt. Diese Kosten werden dann von der Kaution einbehalten. Bringen Sie den Mietwagen also immer vollgetankt zurück.

Auch bei der Kilometerbegrenzung ist Vorsicht geboten. In vielen Fällen enthalten die Mietbedingungen lediglich eine gewisse Anzahl von Freikilometern (bspw. 100 km am Tag). Werden diese Freikilometer überzogen, berechnet der Mietwagenbetreiber für jeden Zusatzkilometer ein weiteres Entgelt. Ist also bereits bei der Anmietung absehbar, dass die Kilometer überschritten werden, so empfiehlt es sich, sog. Kilometerpakete dazuzubuchen. Für einen geringen Aufpreis können so die Kilometerbegrenzungen angehoben werden.

Grundsätzlich vor Übergabe den Wagen prüfen

123recht.de: Was sollte bei der Übergabe beachtet werden?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Bei der Fahrzeugübergabe sollte eine kritische Sichtprüfung erfolgen. Sind alle äußeren Vorschäden bereits im Übergabeprotokoll festgehalten? Falls nicht, sollten Sie zwingend auf die Dokumentation von Schäden beharren. Lassen Sie auch kleinere Kratzer festhalten. Neben einer äußeren Sichtprüfung sollten Sie unbedingt auch die Reifen und Felgen kontrollieren. Auch die Scheiben sind auf eventuelle Steinschläge zu untersuchen. Testen Sie die Klimaanlage und die Heizung auf Funktion.

Kontrollieren Sie zudem, ob Verbandskasten und Warndreieck vorhanden sind. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, können Sie sich die Fahrzeugpapiere übergeben lassen.

Vollkaskoversicherung für die Mietdauer

123recht.de: Ist der Mietwagen versichert? Welche Versicherungen sind für den Verbraucher sinnvoll?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung sollte immer auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch selbstverschuldetes Verhalten des Fahrers verursacht worden sind. Dabei beeinflusst die Höhe des Selbstbehalts auch die Höhe des Mietpreises. Wählen Sie also die Höhe der Selbstbeteiligung so aus, dass in einem Schadensfall die Selbstbeteiligung ohne größere Einbußen beglichen werden kann. Gehen Sie hierbei kein zu hohes Risiko ein.

Häufig werden durch die Vollkaskoversicherung Schäden an Reifen und Fenstern nicht abgedeckt. Hier empfiehlt es sich, einen Zusatzbaustein abzuschließen. Ein Nagel auf der Straße kann bei längeren Fahrten gerne mal übersehen werden.

123recht.de: Gibt es Schäden, die nicht abgedeckt sind?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Schäden an der Innenausstattung sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten. Einige Anbieter bieten auch hierfür Zusatzversicherungen an. Auch der Schlüsselverlust gehört nicht zum Versicherungsschutz.

Im Schadensfall umgehend die Mietwagen-Station informieren

123recht.de: Was sollte man im Falle des Schadens tun?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Bei einem Schaden sollten Sie unverzüglich die Mietwagen-Station informieren. Die Kontaktdaten haben Sie bei der Anmietung des Fahrzeugs erhalten. Wurden Sie in einen Unfall verwickelt, sollten Sie auch die Polizei hinzuziehen.

Wichtig ist es, die entstandenen Schäden zu dokumentieren. Machen Sie auch Bildaufnahmen von verschiedenen Blickwinkeln.

Auslandsfahrten sind bereits bei Anmietung anzugeben

123recht.de: Was gibt es bei Auslandsfahrten zu beachten? Darf ich mit jedem Mietwagen in jedes Ausland fahren?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Bei Auslandsfahrten ist zwingend zu beachten, dass bereits bei Anmietung die Auslandsfahrt anzugeben ist. Dabei sind immer die Einreisebeschränkungen des Vermieters zu beachten. Häufig werden die Länder in Zonen aufgeteilt. Für jede Zone gibt es eigenständige Einreisebedingungen.

Zusätzlich sollten Sie sich immer vor Einreise über die Besonderheiten im Straßenverkehr des Ziellandes informieren.

Beachten Sie zudem, dass für Reisen ins Ausland eine spezielle Versicherung erforderlich ist.

Bei Unfällen im Ausland immer zur Polizei

123recht.de: Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland einen Schaden habe?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen. Wichtig ist, dass die Polizei den Unfall dokumentiert und einen Unfallbericht anfertigt. Im Anschluss sollten Sie sofort Ihre Autovermietung kontaktieren, hierfür stehen häufig 24-Stunden-Hotlines zur Verfügung.

Niemals Rückgabe ohne Rückgabeprotokoll

123recht.de: Was müssen Verbraucher bei der Rückgabe beachten?

Rechtsanwalt El-Zaatari: Bei der Rückgabe sollte der Zustand des Fahrzeugs in Anwesenheit eines Mitarbeiters überprüft und protokolliert werden. Lassen Sie sich in jedem Fall ein Rückgabeprotokoll aushändigen. Haben Sie den Mietwagen vollgetankt übernommen, sollte dieser auch vollgetankt zurückgebracht werden.

Die Rückgabe sollte immer zu den Öffnungszeiten erfolgen, da sonst Gebühren erhoben werden können. Bringen Sie das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurück, sollten Sie das Fahrzeug fotografieren und den Fahrzeugschlüssel in den dafür vorgesehenen Schlüsselkasten werfen.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.