Heizung und das neue Gebäudeenergiegesetz

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Wärmepumpen und energetische Sanierungen - was kommt auf Hauseigentümer zu?

Nach langem hin und her wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Was bedeutet das im Hinblick auf die Heizungen? Müssen Hauseigentümer sofort aktiv werden? Rechtsanwalt Mikio Frischhut, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gibt im Interview mit 123recht.de einen Ausblick.

123recht.de: Herr Frischhut, wann tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft und welche Fristen gelten für Hauseigentümer?

Mikio Frischhut
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Rechtsanwalt Frischhut: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt für die meisten Neubauten bereits mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft. Für Bestandsbauten in Großstädten (>100.000 Einwohner) sind Übergangsfristen bis zum 30.06.2026 und für die in kleineren Städten (<100.000 Einwohner) bis zum 30.06.2028 vorgesehen.

Jede neue Heizung muss mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden

123recht.de: Was müssen Hauseigentümer nun wissen?

Rechtsanwalt Frischhut: Für Hauseigentümer und Bauherren wird durch das neue Gesetz die sog. „Pflicht zum erneuerbaren Heizen“ eingeführt. Gesetzgeberischer Zweck soll ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom sein.

Diesem Zweck dienend ist es zukünftig verpflichtend, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Bestehende Anlagen können weiter betrieben werden

123recht.de: Müssen bestehende Anlagen ausgetauscht werden?

Rechtsanwalt Frischhut: Bestehende Heizungen können grundsätzlich weiter betrieben werden. Defekte oder instandsetzungsbedürftige Heizungsanlagen dürfen auch repariert werden, es sei denn, es liegt ein irreparabler Defekt vor. Dann sind die neuen Verpflichtungen zu beachten, wobei auch hier Übergangsfristen vorgesehen sind. In besonderen Härtefällen können Eigentümer auch eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien beantragen.

123recht.de: Welche Heizungen dürfen noch eingebaut werden? Kann man noch dieses Jahr eine Ölheizung oder Gasheizung bestellen?

Rechtsanwalt Frischhut: Zulässig verbleiben grundsätzlich alle Heizungsarten, solange diese mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dies kann für neue Gas- oder Ölheizungen i.d.R. nur erreicht werden, wenn sie zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe (so genannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan betrieben werden kann.

123recht.de: Gibt es Förderungsmöglichkeiten?

Rechtsanwalt Frischhut: Ja, der Umstieg soll durch sozial ausgerichtete staatliche Förderungen auf die Investitionskosten erleichtert werden. Es ist zunächst eine Grundförderung von 30% für alle Hauseigentümer und Bauherren vorgesehen. Untere und mittlere Einkommensgruppen (bis EUR 40.000,00 zu versteuerndes Haushaltseinkommen / Jahr) sollen zusätzlich einen Investitionsbonus von weiteren 30% erhalten. Erfolgt der Austausch einer alten fossilen Heizung noch vor 2028, ist zudem ein sog. Klimageschwindigkeitsbonus von zusätzlichen 20% beabsichtigt.

Hausbesitzer können Technologie frei wählen

123recht.de: Welche Arten von Wärmepumpen sieht der Gesetzgeber vor?

Rechtsanwalt Frischhut: Das GEG sieht verbindlich vor, dass Heizungen mit der bereits erwähnten Quote von 65% erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bestimmte Heizungsarten sind hingegen nicht vorgeschrieben. Beim Umstieg auf das „erneuerbare Heizen“ kann daher grundsätzlich frei zwischen unterschiedlichen Technologien gewählt werden.

123recht.de: Bedarf es für den Einbau einer Wärmepumpe einer Genehmigung?

Rechtsanwalt Frischhut: Wärmepumpen wandeln Umweltenergien unter Zuhilfenahme von Strom in Wärme um. Die Energie stammt dabei, je nach Ausführung der jeweiligen Anlage, aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft. Wenn für die jeweilige Wärmepumpe spezielle Bohrungen notwendig werden, sind diese Anlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ist dies nicht der Fall, können Wärmepumpen i.d.R. genehmigungsfrei errichtet und installiert werden.

Vorsicht bei zu lauten Wärmepumpen

123recht.de: Was ist mit der Lärmbelästigung durch z.B. Luftwärmepumpen?

Rechtsanwalt Frischhut: Für Wärmepumpen gilt nichts anderes als für andere Geräusch- und Lärmquellen auch. Zu laute Wärmepumpen sind daher grundsätzlich auch geeignet, nachbarrechtliche oder mietrechtliche Ansprüche der Betroffenen auszulösen. Überdies drohen Bußgelder für jeden Tag, an dem der Geräuschpegel einer Wärmepumpe den Emissionsgrenzwert des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) übersteigt. Ein Bußgeld kann auch drohen, wenn die Nachtruhe durch den Betrieb einer Wärmepumpe nicht eingehalten wird.

123recht.de: Welche Vorgaben sind dabei einzuhalten und was kann ich machen, wenn ein Einbau nicht möglich ist?

Rechtsanwalt Frischhut: Soweit der Einbau einer Wärmepumpe gar nicht möglich und die gesetzliche Quote des Einsatzes erneuerbarer Energien auch nicht durch den Einsatz einer Hybridheizung oder Biomethan realisierbar ist, müsste ggf. ein Härtefallantrag in Erwägung gezogen werden.

Mieter müssen mit steigenden Mieten rechnen

123recht.de: Droht Mietern eine Umlage der Modernisierungskosten?

Rechtsanwalt Frischhut: Ja, denn die Modernisierungskosten dürfen teilweise auf die Miete umgelegt werden. Das Gesetz sieht in § 559e BGB eine Modernisierungsumlage von 10% der Investitionskosten für den Heizungstausch auf die Miete vor. Dies setzt voraus, dass die Vermieterseite eine staatliche Förderung beansprucht hat, die dann von den umlegbaren Kosten in Abzug gebracht werden muss. Diese Umlage ist zudem auf max. EUR 0,50/qm Wohnfläche pro Monat begrenzt.

Werden für den Umbau keine staatlichen Fördermittel in Anspruch genommen, verbleibt es bei der bereits bestehenden Modernisierungsumlagemöglichkeit von 8% der Investitionskosten, die auf die Miete umgelegt werden kann. Auch hier ist die Umlage der Kosten für den Heizungstausch auf max. EUR 0,50/qm Wohnfläche pro Monat begrenzt.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Anwaltskanzlei Frischhut

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