Ist die Impfpflicht gegen Masern verfassungsgemäß?

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Die Impfpflicht ist beschlossene Sache und kommt ab März 2020 - wie wird das Bundesverfassunsgericht entscheiden?

Am 14.11.2019 hat der Bundestag das so genannte "Masernschutzgesetz" verabschiedet und damit die Impfpflicht gegen Masern in Deutschland eingeführt. Die Impfpflicht tritt zum 1.3.2020 in Kraft. Was ist der Hintergrund und ist die Impfpflicht gegen Masern jetzt unumstößlich? 123recht.de befragte Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis, Fachanwalt für Medizinrecht zu der neuen Gesetzeslage.

123recht.de: Herr Penteridis, ist ein Impfen gegen den Willen des Patienten nicht Körperverletzung und somit ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht?

Nikolaos Penteridis
seit 2008 bei
123recht.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Technologiepark 32
33100 Paderborn
Tel: 05251 20 20 770
Web: http://www.melzer-penteridis.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechtsanwalt Penteridis: Zunächst gilt: Jeder ärztliche Eingriff stellt eine Körperverletzung dar. Sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Patient einwilligt - oder wenn davon auszugehen ist, dass er einwilligen würde, z.B. wenn Sie nach einem Verkehrsunfall bewusstlos sind und der Notarzt Ihnen eine Spritze verabreicht. Eine Impfpflicht ist unzweifelhaft ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das kann nur dann zulässig sein, wenn die Impfpflicht verhältnismäßig ist. Das sei bei der generellen Impfpflicht gegen Masern der Fall, so der Gesetzgeber.

Diese Einschätzung teile ich, da die Impfquoten rückläufig sind und lokale Masernausbrüche zunehmen, was die Gefahr von schwerwiegenden Folgeerkrankungen nach sich zieht.

"Die Schutzimpfung sei wirksam und nebenwirkungsarm"

123recht.de: Was rechtfertigt laut Gesetzgeber diesen Eingriff bei Masern?

Rechtsanwalt Penteridis: Der Eingriff verfolge ein legitimes Ziel, den Schutz der Bevölkerung vor einer hochansteckenden Infektionskrankheit. Die Impfpflicht sei auch erforderlich und angemessen und somit verhältnismäßig. Denn – so der Gesetzgeber – die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen (Förderung der Impfprävention und Öffentlichkeitsarbeit) seien bislang nicht ausreichend erfolgreich, das zeigten aktuelle Masernausbrüche. Die Schutzimpfung sei wirksam und nebenwirkungsarm. Das Risiko von schweren Komplikationen durch die Impfung sei wesentlich geringer als das Risiko von schweren Komplikationen durch die Masern selbst.

123recht.de: Der Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidungen" ist gegen eine Impfpflicht. Was sind die Argumente dieser Ärzte?

Rechtsanwalt Penteridis: Der Verein stellt alle Argumente des Gesetzgebers in Frage, insb. würde ein Vergleich mit Ländern, in denen bereits eine Impfpflicht gelte, zeigen, dass dort höhere Masernzahlen vorliegen als in Deutschland. Zudem gebe es keinen Anstieg der Masernzahlen in Deutschland „während der letzten vielen Jahre“. Darüber hinaus würde es zahlreiche wissenschaftlich besser begründete Alternativen zur Impfpflicht geben.

Bis 1975 gab es eine allgemeine Impfpflicht gegen Pocken

123recht.de: Gab es etwas Vergleichbares in Deutschland schonmal?

Rechtsanwalt Penteridis: Die generelle Impfpflicht ist keine neumodische Erfindung. Bereits in Bayern gab es ab 1807 und danach im Deutschen Reich ab 1874 eine allgemeine Impfpflicht gegen Pocken. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es auch in der DDR, aber auch in der BRD eine Impfpflicht. In der DDR musste eine Impfung gegen Dipthterie, Keuchhusten, Wundstarrkampf, Kinderlähmung und Tuberkulose verpflichtend durchgeführt werden, ab 1970 auch gegen Masern. In der BRD gab es bis Ende 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen Pocken, diese galt danach bis in die 1980er eingeschränkt für Kinder.

123recht.de: Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist vorprogrammiert. Wie wird das Bundesverfassungericht Ihrer Meinung nach urteilen?

Rechtsanwalt Penteridis: Wie ein Gericht entscheiden wird, ist immer ein Blick in die Glaskugel. Es wird maßgeblich darauf ankommen, ob die vorliegende Studienlage tatsächlich eine generelle Impfpflicht für Kinder rechtfertigt. Zumindest hat das Bundverwaltungsgericht bereits 1959 entschieden, dass eine Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Masernimpfung gibt es nur in Kombination

123recht.de: Man kann sich gar nicht isoliert gegen Masern impfen lassen, sondern nur in Kombination mit Mumps und Röteln - "MMR". Wer sich gegen Masern impfen lassen muss, muss also auch gleichzeitig Impfstoffe gegen Mumps und Röteln "mitnehmen". Müsste das nicht ein Argument gegen eine Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht sein?

Rechtsanwalt Penteridis: Das könnte tatsächlich durchaus ein tragfähiges Argument sein, allerdings dürfte das in den Hintergrund treten, wenn nur dadurch die Impfpflicht gegen Masern erfüllt werden kann und wenn das Risiko von Impf-Komplikationen dadurch nicht deutlich erhöht wird.

123recht.de: Was können Eltern machen, die ihr Kind nicht impfen lassen wollen und denen nun wegen fehlender Impfung der Kita-Rauswurf droht? Hat der Gang vor Gericht eine aufschiebende Wirkung, also kann das Kind bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trotzdem in die Kita?

Bei schulpflichtigen Kindern ist ein Rauswurf nicht möglich

Rechtsanwalt Penteridis: Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Alle Kinder, die am 1. März 2020 bereits in Schulen oder Kitas betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, erfolgt eine Information an das örtliche Gesundheitsamt. Dort entscheidet man über die Folgen.

Dabei gilt: Bei schulpflichtigen Kindern ist ein "Rauswurf" nicht möglich.

Kinder, die in einer Kita betreut werden sollen, können jedoch nicht in die Kita aufgenommen werden.

Kita-Kinder, die bereits in der Kita betreut werden, laufen Gefahr, in der Kita solange nicht betreut zu werden, bis der Impfnachweis vorgelegt wird. Zudem können Bußgelder bis zu 2.500 Euro und ggf. Zwangsgelder ausgesprochen werden.

Ein Widerspruch oder eine Klage gegen Entscheidungen der Gesundheitsämter haben grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung - jedoch kann das Gesundheitsamt regelmäßig anordnen, dass die aufschiebende Wirkung entfällt, da dieses im öffentlichen Interesse ist. Dann könnten Eltern nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

123recht.de: Was halten Sie persönlich von einer Impfpflicht gegen Masern?

Rechtsanwalt Penteridis: Ich bin ein Befürworter der generellen Impfpflicht für Kinder, da meines Erachtens das Risiko von Komplikationen durch eine Impfung tatsächlich deutlich geringer ist als Komplikationen durch eine Masern-Infektion selbst. Der Blick in die Geschichte zeigt zudem, dass die bereits ab 1807 in Bayern und danach fortlaufend auch weltweit geltende Impfpflicht gegen Pocken zu deren Ausrottung beigetragen hat, die Welt gilt seit 1980 als pockenfrei. Warum sollte das nicht auch mit den Masern möglich sein?

123recht.de: Herr Penteridis, wir bedanken uns ganz herzlich für das angenehme Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen
Nikolaos Penteridis
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialecht
Fachanwalt für Medizinrecht
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Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB

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