Kinderrechte - wo beginnt Gewalt?
Mehr zum Thema: Experteninterviews, Kinder, Eltern, Gewalt, Erziehung, Schläge, SchreienGewaltfreie Erziehung – was ist erlaubt, was verboten?
Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Doch wo beginnt Gewalt? Gehört Anschreien dazu? Ihr Zimmer sollten sie ab einem gewissen Alter selbst aufräumen, da sind sich Pädagogen einig, aber wieviel Mithilfe im Haushalt darf man den Kindern abverlangen? Wir beleuchten diese Themen mal ganz unpädagogisch, rein rechtlich. Rechtsanwalt Michael Mink stand Rede und Antwort.
123recht.de: Herr Mink, Erziehung ist Elternsache. Darf der Staat in die Erziehung eingreifen?
Rechtsanwalt Mink: Beides ist richtig. Es ist das Recht und die Pflicht der Eltern, die eigenen Kinder zu erziehen. Und der Staat hat sich im Wesentlichen herauszuhalten. Das tut er auch, bestimmt aber einen Rahmen und allgemeine Erziehungsziele. Was sich in dem Rahmen bewegt, entscheiden die Eltern, was außerhalb des Rahmens liegt, betrifft die staatliche Gewalt.
Der Staat soll nur im Notfall in die Erziehung eingreifen
123recht.de: Wie sieht der gesetzliche Rahmen für die Erziehung aus?
Rechtsanwalt Mink: Der Gesetzgeber hat die Ziele einer guten Erziehung folgendermaßen beschrieben:
Jeder junge Mensch soll in seiner Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen werden. Kinder und Jugendliche sollen – auch durch Mithilfe der staatlichen Gemeinschaft und der zuständigen Organe - vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Sie sollen in guten Lebensbedingungen und einer kinder- und familienfreundliche Umwelt aufwachsen.
Das klingt alles sehr allgemein, das ist aber auch richtig so. Wie gesagt sollen die Eltern selbst möglichst großen Spielraum erhalten. Und nur im Notfall soll der Staat eingreifen.
123recht.de: Welche Rechte stehen also den Eltern konkret zu?
Rechtsanwalt Mink: Eltern dürfen und sollen Erziehung mit Sanktionen verbinden. Das ist das Wesen der Erziehung. Kinder und Jugendliche werden damit nach den individuellen und den staatlichen Vorstellungen geformt, was ihnen selbst und der Gemeinschaft zugutekommt. Jeder mag bei sich selbst nachschauen: Erziehung ist gut und notwendig. Und wir alle kennen unerzogene Kinder, denen für ihr weiteres Leben etwas Wesentliches fehlt.
Weder das Familienrecht im BGB noch andere Gesetze geben hierzu Vorgaben zu einem bestimmten Ziel der Erziehung. Sie schreibt den Eltern keinen bestimmten Stil vor. Klar ist allerdings, dass Kinder den Eltern, der Familie und der Gesellschaft respektvoll gegenübertreten sollen, den sozialen Umgang mit Mitmenschen lernen, sich an bestehende Regeln halten sollen, also z. B. die Schule besuchen müssen, keine Straftaten begehen dürfen. Unbestreitbar ist ebenfalls, dass ansonsten notwendige Maßnahmen wie morgens rechtzeitiges Aufstehen, abends rechtzeitiges Zuhause sein, Arztbesuche usw. von den Eltern verlangt und durch geeignete erzieherische Maßnahmen auch durchgesetzt werden können.
Pflichten sind an die Kinder anzupassen
123recht.de: Gibt es auch Pflichten der Kinder?
Rechtsanwalt Mink: Ja. Ein Kind ist, solange es bei den Eltern lebt und von ihnen erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, den Eltern im Haushalt, und wenn vorhanden, im Geschäft zu helfen, so wie sie es können und es ihnen zugemutet werden kann. Klarer wird das Gesetz nicht. Es hängt also immer von der konkreten Situation, den Erfordernissen und Fähigkeiten des Kindes ab. Ältere Kinder müssen mehr tun als jüngere, Kinder mit gewissen Fähigkeiten diese sicher in der Familie einsetzen.
Man sieht also an dieser Vorschrift (§ 1619 BGB), dass natürlich von staatlicher Seite Erziehung vorausgesetzt wird. Die Pflichten sind aber, zumindest, was die gesetzlichen Vorschriften angeht, an das Kind angepasst.
Einsperren in einem Zimmer oder im Keller ist nicht erlaubt
123recht.de: Dürfen Eltern Kinder auch bestrafen?
Rechtsanwalt Mink: Die Eltern sind grundsätzlich frei in der Wahl der Erziehungsmethode und der letztlich auszusprechenden Sanktion, also Strafe. Unproblematisch sind sicher die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder ermahnen, ihnen gut zureden, sie zu überzeugen versuchen oder durch eigenes gutes und beispielhaftes Verhalten prägend auf ihre Kinder wirken.
Auch Strafen sind erlaubt, wobei sie immer der Situation und der Verfehlung angemessen sein müssen.
Hausarreste sind erlaubt, wenn sie für einige Stunden oder wenige Tage, z. B. ein Wochenende, ausgesprochen werden. Dabei heißt Hausarrest, dass das Kind das Haus oder die Wohnung nicht verlassen darf. Nicht zulässig ist das Einsperren in einem Zimmer oder gar etwa im Keller oder bei Dunkelheit.
Ausgehverbote für einen oder mehrere Abende sind erlaubt, wenn damit eine Verfehlung geahndet werden soll, aber auch, wenn ein bestimmtes Verhalten oder ein Zweck erreicht werden sollen. Es ist also legitim, ein solches Verbot zu verhängen, wenn das Kind für die Schule, insbesondere eine anstehende Arbeit, Prüfung oä. ausgeschlafen sein muss.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung
123recht.de: Wo sind die Grenzen? Immerhin sollen Kinder ja gewaltfrei erzogen werden.
Rechtsanwalt Mink: So groß der Freiraum für Erziehung und Sanktionen ist, so klar sind auch die Grenzen dafür. Das Familienrecht im BGB bestimmt, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
123recht.de: Was meint körperliche Gewalt? Auch "Hintern versohlen" oder "am Ohr ziehen"?
Rechtsanwalt Mink: Im Grunde ja. Maßnahmen, die Kinder seelisch verletzen, sind vor allem solche, die auf der psychischen und emotionalen Ebene stattfinden, also etwa das Kind nicht zu beachten, extrem gefühlskalt zu behandeln oder durch Beleidigungen oder ständige massive Vorwürfe herabzuwürdigen.
Dabei liegen Erziehung und Erpressung immer nahe beieinander. Gerade bei klassischen „Wenn …, dann …"-Konstellationen kann das Probleme entstehen. Hier muss immer nach Ziel und Sanktion beachtet werden, ob eine Grenze überschritten wird. Das kann nicht allgemein und nur im Einzelfall entschieden werden (und das auch nicht immer!). „Wenn du nicht aufhörst, deinen Bruder zu schlagen, dann darfst du heute nicht fernsehen!", ist sicher zulässig. „…, dann haben Mama und Papa dich nicht mehr lieb!", ist sicher bedenklich.
"Dann ist man schnell im Bereich der seelischen Verletzung"
123recht.de: Dürfen Kinder zum Essen gezwungen werden? Und umgekehrt: Dürfen Kinder mit Essensentzug bestraft werden?
Rechtsanwalt Mink: Das kann man allgemein nicht beantworten. Ich meine, dass es meistens sinnlos ist, Kinder zum Essen zu zwingen. Situationen wie Unterernährung, die einen solchen Zwang rechtfertigen würden, sind ja kaum vorstellbar bei uns. Wenn Eltern trotzdem ihre Kinder zwingen, ein bestimmtes Gemüse oder den ganzen Teller leer zu essen, ist das für sich gesehen noch kein Problem. Klar ist natürlich, dass das Zwangsmittel angemessen sein muss. Es ist ja denkbar, dass die Eltern einfach dem Kind die Erfahrung geben möchten, wie zum Beispiel Brokkoli schmeckt oder Grünkohl. So etwas kann sich auch gut für ein Kind auswirken.
Nicht alle guten Erfahrungen will man selbst machen. Wenn es aber im Grunde um elterliche Macht geht, und die Kinder mit drakonischen Strafen, die weit über das Ziel hinausschießen, belegt werden, kann man durchaus von psychischer Gewalt sprechen. Dann ist man schnell im Bereich der seelischen Verletzung.
Auch ein Kind zum Beispiel ohne Abendessen ins Bett zu schicken, kann ohne Weiteres angemessen sein. Einmal ausgesprochen, hat es keine körperlichen Auswirkungen und wirkt seelisch genau wie Fernsehverbot, Ausgehverbot oder ähnliche Strafen. Wenn allerdings systematisch oder über längere Zeit Nahrung als Strafe verweigert wird, ist das natürlich vollkommen anders zu beurteilen. Hier sind wir sehr schnell im Bereich der körperlichen Gewalt, weil sich Hunger eben körperlich zeigt, ebenfalls sehr schnell im Bereich der seelischen Verletzung. Eine solche Erziehungsmethode ist verboten. Hinzu kommt, dass Eltern, die so handeln, dem Kindeswohl massiv schaden. Hier müssen die Jugendämter und alle sonstigen Personen, die davon wissen, einschreiten, sodass Familiengerichte eingreifen können.
"Oft sind Eltern, die ständig herumschreien, persönlich belastet und mit der Erziehung überfordert"
123recht.de: Gehört Anschreien zu den verbotenen Methoden?
Rechtsanwalt Mink: Jeder hat schon mal angeschrien und ist schon mal angeschrien worden. Auch seine Kinder wird schon jeder einmal angeschrien haben. Hier sollte man ehrlich zu sich selbst sein. Wenn einem die Nerven durchgehen, wird man durchaus mal laut, ohne dass das verwerflich oder gar verboten wäre. Es mag natürlich Menschen geben, die bei Kleinigkeiten sofort los schreien, kein Maß finden und die Erziehung überwiegend aus Anschreien und Lautwerden besteht. Wenn dieses tatsächlich in seltenen krassen Fällen so ist, kann man ohne Weiteres von seelischer Verletzung des Kindes sprechen, so dass eine solche Erziehung unterbunden werden muss.
Wer bei sich selbst oder anderen Personen ein solches Verhalten erkennt, sollte darauf hinwirken, dass Hilfe eingeholt wird. Oft sind Eltern, die ständig herumschreien, persönlich belastet und mit der Erziehung überfordert. Hier helfen Jugendamt und freie Träger, beispielsweise indem sie Eltern Trainingskurse anbieten, die andere Verhaltensweisen aufzeigen als permanentes Herumschreien.
123recht.de: Gibt es weitere Verbote in der Erziehung?
Rechtsanwalt Mink: Ja, hier verwendet das Gesetz den Begriff der "entwürdigenden Maßnahmen". Damit beschreibt es umfassend alle Handlungen, die zum einen nicht bereits durch körperliche Gewalt und seelische Verletzungen umfasst sind, und die zum anderen das Selbstwertgefühl des Kindes oder die Achtung des Kindes durch Dritte berühren. Es ist also unzulässig, beispielsweise sein Kind direkt oder gegenüber anderen lächerlich zu machen oder herabzuwürdigen. Extreme Beispiele sind auch, das Kind nackt auszuziehen, es zu fesseln, es im Dunkeln einzusperren und ähnliche krasse Fälle.
Es ist die Pflicht der Eltern, Schläge die von Großeltern ausgeübt werden, zu unterbinden
123recht.de: Was ist noch zu beachten?
Rechtsanwalt Mink: Die Erziehungseinschränkungen gehen sogar so weit, dass Eltern auch nicht anderen Personen die Bestrafung in dieser Form überlassen oder eine solche Bestrafung dulden dürfen. Also wäre es auch beispielsweise die Pflicht der Eltern, Schläge die von Großeltern ausgeübt werden, zu unterbinden.
123recht.de: Was droht Eltern, die ihre Kinder schlagen und sonst wie gewaltsam erziehen?
Rechtsanwalt Mink: Wenn die Eltern ihre Kinder gleichwohl schlagen, beleidigen, bedrängen usw., begehen sie damit grundsätzlich Straftaten, nämlich eine Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung usw., die nach den Strafgesetzen bestraft werden kann. Des Weiteren können Strafmaßnahmen der Eltern, wenn sie so weit gehen, dass das Kindeswohl gefährdet wird, zu familiengerichtlichen Verfahren führen, in denen es um diese Kindeswohlgefährdung geht.
Solche Verfahren werden z. B. von Jugendämtern eingeleitet, wenn die Umstände bekannt werden. Aber auch von anderen Stellen können Mitteilungen ausgehen, die zu Sorgerechtsverfahren führen, also beispielsweise von der Polizei, Staatsanwaltschaften, Kindergärten, Ärzten etc. Nicht selten sprechen Familiengerichte neben den Verpflichtungen der Eltern, sich verschiedenen Hilfsmaßnahmen vom Jugendamt zu unterwerfen, aus, dass gewalttätige Eltern ihr Sorgerecht verlieren.
123recht.de: Vielen Dank für das interessante Gespräch, Herr Mink.