Neuer Führerschein für Autofahrer

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Was müssen Autofahrer beachten?

Viele Autofahrer müssen sich zukünftig um einen neuen Führerschein kümmern, da der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert. Was ist der Grund für die Umtauschaktion, welche Fristen sind dabei zu beachten und gibt es Änderungen für den Führerscheininhaber? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Klein im Interview.

123recht.de: Herr Klein, warum bedarf es eines neuen Führerscheins?

Thomas Klein
seit 2021 bei
123recht.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: http://www.ratimrecht.de
E-Mail:
Zivilrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht
Preis: 49 €
Antwortet: ∅ 2 Std. Stunden

Rechtsanwalt Klein: Der Gedanke, einen neuen Führerschein einzuführen, geht zurück auf die EU-Richtlinie 2006/126 EG aus dem Jahre 2006, die vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt wurde durch Ergänzungen im Straßenverkehrsgesetz und der FEV (Fahrerlaubnisverordnung). Papierführerscheine und Kartenführerscheine sollen aus Gründen der Einheitlichkeit, aber auch der Fälschungssicherheit sowie für die geplante Registrierung in einer Einheitsdatenbank umgetauscht werden.

123recht.de: Wieviele Autofahrer sind davon betroffen?

Rechtsanwalt Klein: Betroffen sind alle Autofahrerinnen und Autofahrer, die entweder einen Papierführerschein haben, der bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde oder aber die, die einen Kartenführerschein haben, der vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden ist.

Der Umtauschtermin richtet sich nach dem Geburtsdatum

123recht.de: Bis wann müssen Autofahrer Ihren Führerschein umtauschen?

Rechtsanwalt Klein: Die Frage, bis wann umgetauscht werden muss, ist in Anlage 8 e FEV geregelt und hängt bei den Inhabern von Papierführerscheinen von Ihrem Geburtsjahr ab, bei den Inhabern von Kartenführerscheinen vom Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die entsprechenden Umtauschdaten ergeben sich aus den folgenden Tabellen.

Tabelle 1 - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

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Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1.2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025

Tabelle 2 - Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

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Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

© ADAC e.V. 02.2020

123recht.de: Muss ich zu einer erneuten Prüfung?

Rechtsanwalt Klein: Nein, es ist weder eine Gesundheitsprüfung noch eine Prüfung vorgesehen.

Neuer Führerschein gilt 15 Jahre

123recht.de: Wie lange gilt der neue Führerschein?

Rechtsanwalt Klein: Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre seit Ausstellung befristet. Danach wird dann ein neuer Führerschein erteilt, erneut ohne Prüfung und Check der gesundheitlichen Voraussetzungen.

123recht.de: Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland wohne?

Rechtsanwalt Klein: Die nach Anlage 8 a FEV geltenden Umtauschfristen für die Inhaber von Papierführerscheinen und Kartenführerscheinen gilt nur für solche Personen, die Ihren Wohnsitz im Inland haben. Hat man seinen Wohnsitz im Ausland, so muss man sich dort nach den geltenden Umtauschfristen erkundigen.

123recht.de: Was muss ich für den neuen Führerschein mitbringen?

Rechtsanwalt Klein: Pkw- und Motorradfahrer brauchen für den Umtausch einen Personalausweis oder Reisepass, dazu ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie auch eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein damals ausgestellt hat.

An den Führerscheinklassen ändert sich für Autofahrer nichts

123recht.de: Ändert sich etwas an den Führerscheinklassen? Gibt es für Autofahrer eine Übersicht?

Rechtsanwalt Klein: An den Führerscheinklassen ändert sich nichts. Es werden die Fahrberechtigungen in den neuen Führerschein eingetragen, die nach den alten Dokumenten bestanden haben. Hierzu gibt es in der Tat eine Umtauschtabelle: Führerscheinklassen alt und neu.

123recht.de: Was für Kosten fallen an?

Rechtsanwalt Klein: Eine genaue Festlegung der Kosten gibt es noch nicht, doch wird grob mit Kosten von 25 bis 30 Euro zu rechnen sein. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.

123recht.de: Muss man den alten Führerschein abgeben oder kann man den behalten?

Rechtsanwalt Klein: Man darf den alten Führerschein behalten. Da aber ein Grund der Richtlinie die Vermeidung von Manipulationen ist, wird der Führerschein entwertet.

123recht.de: Kann man den Führerschein auch jetzt schon umtauschen?

Rechtsanwalt Klein: Die Anlage 8 e FEV regelt nur die verpflichtenden Fristen. Ein freiwilliger vorheriger Umtausch ist jederzeit möglich.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

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