Pflicht zum Heizungscheck 2022

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Was kommt auf Hausbesitzer und Vermieter zu?

Die Bundesregierung hält immer stärker zum Sparen von Gas an. Um die bestehenden Anlagen auf Effektivität zu prüfen, ist seit Oktober 2022 ein Heizungscheck Pflicht. Was bedeutet das für Hausbesitzer und Vermieter und wie läuft diese Überprüfung ab? Rechtsanwalt Daniel Hesterberg erläutert im Interview mit 123recht.de, wie so ein Heizungscheck erfolgt.

Heizanlage wird auf ihr Energiesparpotential geprüft

123recht.de: Herr Hesterberg, was ist ein Heizungscheck?

Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Hesterberg: Ein Heizungscheck ist seit Oktober 2022 für alle Gebäude, die mit Heizanlagen in Form von (Erd-)Gasthermen ausgestattet sind, rechtlich verpflichtend (nach der Energiesparverordnung). Dabei wird die Heizanlage auf ihr Energiesparpotential überprüft. Neben den technischen Einstellungen wird beim Heizungscheck auch kontrolliert, wie gut die Rohrleitungen und Armaturen gedämmt sind. Dieser ist in den kommenden zwei Jahren durchzuführen.

123recht.de: Können Sie den Unterschied zum hydraulischen Abgleich erläutern?

Rechtsanwalt Hesterberg: Dieses ist ein technisch spezieller Abgleich, der mit einem erheblich größeren Aufwand für Eigentümer besteht, deren Gebäude mehr als sechs Wohneinheiten haben. In diesen müssen Zentralheizungen nämlich hydraulisch abgeglichen werden, was viele technische Messungen und Berechnungen erforderlich macht. Zudem ist häufig der Austausch von Heizungsventilen notwendig.

Pflicht besteht für alle Erdgasthermen

123recht.de: Wer ist zum Check verpflichtet?

Rechtsanwalt Hesterberg: Betroffen sind alle Eigentümer mit Gebäuden, die eine Gastherme haben. Ausgenommen von der neuen Verordnung sind nur sehr moderne und insbesondere neue Heizungen dieser Art und solche, die schon in den vergangenen 24 Monaten eine der Energiesparverordnung vergleichbare Prüfung durchlaufen haben.

123recht.de: Gilt dies auch für Heizungen, die mit Flüssiggas oder Öl betrieben werden?

Rechtsanwalt Hesterberg: Nein, diese sind nicht betroffen. Es geht allein um Erdgas – das strömt direkt aus der Leitung, Flüssiggas kommt aus dem Tank, insbesondere direkt vor Ort am Gebäude.

Die Prüfung erfolgt durch Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater

123recht.de: Wer führt den Heizungscheck durch?

Rechtsanwalt Hesterberg: Die Heizungs-Checks sollen von speziell geschulten Fachpersonal ausgeführt werden, also etwa Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater.

123recht.de: Wie läuft die Überprüfung ab?

Rechtsanwalt Hesterberg: Es gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV):

In diesem Rahmen ist zu prüfen,

  • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und
  • inwieweit Dämmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Kosten betragen etwa 100 bis 150€

123recht.de: Mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen?

Rechtsanwalt Hesterberg: Auf Basis von Preisen des bisherigen Heizungscheck nach DIN 15378 wird voraussichtlich ein Heizungscheck etwa 100 bis 150€ kosten. Hinzukommen aber mögliche Optimierungsmaßnahmen, je nach Alter und Zustand der Heizungsanlage, was noch einmal 300-400 € ausmachen kann.

Mieter sollten den Mietvertrag prüfen

123recht.de: Können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?

Rechtsanwalt Hesterberg: Sowohl die Kosten für einen Heizungscheck als auch die für einen hydraulischen Abgleich sind jedenfalls nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes weder umlegbare Betriebskosten noch auf den Mieter oder die Mieterin umlegbare Modernisierungskosten. Trotzdem gibt es andere zahlreiche Stimmen, die solche Wartungskosten als solche Betriebskosten einschätzen, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dies muss allerdings im Mietvertrag entsprechend festgehalten sein. Es ist aber auch Bestandteil der Betriebskostenverordnung, § 2 Aufstellung der Betriebskosten – 4.: Bei den Heizkosten kann der Vermieter die Kosten für die Zentralheizung samt Abgasanlage und Eichkosten umlegen. Auch die Wartungs- und Reinigungskosten für die Heizung zählen dazu. Gibt es Gasthermen in den Wohnungen, kann der Vermieter die Reinigungs- und Wartungskosten auf die Mieter abwälzen.

Stichtag für die Optimierung der Heizung ist der 15. September 2024

123recht.de: Der Heizungsbauer stellt fest, dass die Heizung nicht optimal läuft. Sind Hausbesitzer zum Handeln verpflichtet?

Rechtsanwalt Hesterberg: Ja. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Muss die Anlage gewartet, gereinigt, angepasst oder gedämmt werden, kann sich die Gesamtsumme des Heizungschecks je nach Arbeits- und Zeitaufwand verdoppeln oder verdreifachen.

123recht.de: Was geschieht, wenn man nichts unternimmt?

Rechtsanwalt Hesterberg: Dazu hat die Bundesregierung noch nichts bekannt gegeben. Eine Einordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Möglichkeit eines Bußgeldes ist in der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (noch) nicht vorgesehen.

123recht.de: Vielen Dank für das informative Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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