Rettung von Tieren im Auto - Wie Sie vorgehen können, wenn Sie leidende Tiere in einem heißen Auto entdecken

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Richtiges Verhalten bei Tieren in Notlage

Im Sommer wird das Auto mit den steigenden Temperaturen schnell zum Backofen. Trotzdem lassen einige Tierbesitzer ihre Tiere häufig im Auto und riskieren damit irreparable Organschäden oder sogar einen Herzstillstand. Ob und wie man als Helfer in solchen Situationen vorgehen kann, erklärt uns im Folgenden die Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht Frau Dr. Corina Seiter im Interview mit 123recht.de.

Versuchen Sie zunächst den Fahrer ausfindig zu machen

123recht.de: Frau Seiter, ein Passant sieht an einem heißen Sommertag einen zurückgelassenen, hechelnden Hund im Auto. Wie sollte bei einer Rettung vorgegangen werden?

Rechtsanwältin Seiter: Tiere leiden sehr, wenn diese im Auto bei Hitze zurückgelassen werden. Dies kann in kurzer Zeit zur Falle werden und zum Tod des Lieblings führen. Viele Hundebesitzer machen sich überhaupt keine Gedanken.

Sieht man ein Tier in Not, so ist jedoch abzuwägen:

Zunächst ist der Fahrer ausfindig zu machen – z.B. Durchsage im Supermarkt, Klingeln bei den umliegenden Häusern. Zudem ist die Polizei oder Feuerwehr zu rufen. Nur, wenn das Tier droht, zu versterben und eine akute Notlage des Tieres besteht, darf die Scheibe eingeschlagen werden.

Allerdings kann es sein, dass später Beweisprobleme bestehen und der Helfer selbst Hilfe benötigt – der Eigentümer des Autos kann Schadensersatzansprüche geltend machen und sogar Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen. Daher sollte dies nur im äußersten Notfall vorgenommen werden und auch nur, wenn man Zeugen dafür hat, dass das Tier ansonsten tatsächlich mit großer Wahrscheinlichkeit gestorben wäre.

Einen Hund im Auto zu lassen, ist kein Kavaliersdelikt

123recht.de: Droht den Tierbesitzern eine Strafe?

Rechtsanwältin Seiter: Es kann ein Verstoß gegen das TierSchG oder die Tierschutz-Hundeverordnung vorliegen. Auch wäre eine (fahrlässige) Tierquälerei möglich (so BayObLG, Beschluss v. 12.12.1995, Az.: 3 ObOWi 118/959).

123recht.de: Wer übernimmt die Kosten für einen Polizei- oder Feuerwehreinsatz?

Rechtsanwältin Seiter: Die Kosten für einen berehtigten Einsatz hat der Halter des Tieres zu übernehmen, so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.08.2005, Az.: 12 A 10619/05)

123recht.de: Was ist mit Kindern im Auto? Gibt es Unterschiede in der rechtlichen Bewertung?

Rechtsanwältin Seiter: Bei Kindern ist der Maßstab sicher anders anzusetzen, als bei Tieren, da Tiere im Gegensatz zu Menschen rechtlich lediglich wie Sachen einzustufen sind. Hier ist ggf. auch zusätzlich das Jugendamt zu verständigen. Bei Kindern darf grundsätzlich eher eingeschritten werden. Aber auch hier sind Zeugen notwendig.

123recht.de: Vielen Dank Frau Dr. Seiter.