Schüler-BAföG
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Studenten können BAföG beziehen, das ist kein Geheimnis. Doch unter gewissen Umständen können auch Schüler ein Anrecht auf BAföG haben. Welche das sind, erklärt Rechtsanwältin Carolin Richter im Interview mit 123recht.de.
123recht.de: Frau Richter, welche Schüler können durch BaföG gefördert werden? Welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?


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Rechtsanwältin Richter: Ein Schüler-BAföG gibt es vom Begriff her nicht. Das BaföG gibt keine Definition vor, wer Schüler oder Student ist. Die Unterscheidung findet an Hand der Ausbildungsstätte statt. Hierbei gibt es zu den unterschiedlichen Ausbildungsstätten unterschiedliche Voraussetzungen. Auch die Förderhöhe hängt davon ab.
Um als Schüler, auch als ausländischer Schüler, BaföG erhalten zu können, muss die Schule förderfähig sein. Für allgemeinbildende Schulen gilt dies ab der 10. Klasse, wenn der Schüler nicht mit den Eltern in einem Haushalt lebt und die Eltern zu weit von der Schule entfernt wohnen.
Gleiches gilt für Fachschulen, Berufsfachschulen und Fachoberschulen. Hierbei ist jedoch zusätzliche Voraussetzung, dass die Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss zum Ziel hat.
Zulassungsvoraussetzung für diese Schulen ist in der Regel eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung.
Nur wenn die Abendschule in Vollzeit besucht wird, ist diese Ausbildung förderfähig
Weiter gibt es eine Besonderheit bei der Abendschule. Diese ist nur förderfähig, wenn die Schule in Vollzeit besucht wird.
Die Schüler, die Schüler-BAföG erhalten wollen, dürfen das 30. Lebensjahr bei Schulbeginn noch nicht vollendet haben. Ausnahmevorschriften bestehen aber, wenn auf Grund von Krankheit oder Behinderung das 30. Lebensjahr bereits vollendet ist.
123recht.de: Wieviel monatliches BaföG kann der Schüler bekommen?
Rechtsanwältin Richter: Es gibt leider keinen einheitlichen Förderbetrag. Die Förderhöchstgrenze ist von der Schulart abhängig und kann bis zu 708,00 Euro betragen. Im Übrigen ist die Höhe des Anspruchs von der Anrechnung des Elterneinkommens und dem eigenen Einkommen abhängig.
Unterhalt und Kindergeld werden angerechnet
123recht.de: Welches Einkommen wird angerechnet?
Rechtsanwältin Richter: Einkommen, das der Schüler zum Beispiel durch Minijobs oder andere Tätigkeiten verdient, wird angerechnet. Jedoch steht dem Schüler ein Freibetrag von netto 290,00€ zu, so dass Minijobs oft anrechnungsfrei bleiben. Weiter wird das Kindergeld und der Unterhalt zum Beispiel von den Eltern auf den Bedarf der Schüler angerechnet.
123recht.de: Ist die Förderung abhängig vom Einkommen der Eltern?
Rechtsanwältin Richter: Grundsätzlich ja, da auf den Bedarf des Schülers der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern angerechnet wird.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, elternunabhängiges Bafög zu beziehen. Hierzu muss der Schüler bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben, das Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachholen und es müssen einschneidende persönliche oder familiäre Gründe vorliegen, die den Schüler daran gehindert haben, die Ausbildung früher zu beginnen.
Des Weiteren ist Voraussetzung, dass der Schüler eigene Kinder unter 10 Jahren hat und einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht.
Das Vermögen der Eltern wird nicht berücksichtigt
123recht.de: Darf der Schüler etwas "auf der hohen Kante" haben? Und die Eltern? Was ist z.B. mit einer selbstbewohnten Immobilie?
Rechtsanwältin Richter: Der Schüler muss grundsätzlich für die Ausbildung sein eigenes Vermögen einsetzen. Hierbei steht ihm ein Freibetrag von 5.200,00€ zu.
Eine eigengenutzte Immobilie kann anrechnungsfrei bleiben, soweit sie angemessen ist. Hierzu ist ein Antrag auf Härtefall durch den Schüler notwendig.
Die Eltern sind nicht verpflichtet ihr Vermögen einzusetzen, so dass die Gewährung von BAföG davon unabhängig ist. Jedoch werden die Vermögenserträge, z.B. Zinsen, als Einkommen der Eltern angerechnet.
123recht.de: Muss das Schüler-BAföG zurückgezahlt werden?
Rechtsanwältin Richter: Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt und muss daher nicht zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme besteht lediglich beim Besuch einer Akademie oder höheren Fachschule. Hier muss die Hälfte zurückgezahlt werden.
123recht.de: Einige Schulformen erfordern Praktika im Vorfeld, werden die auch gefördert?
Rechtsanwältin Richter: Praktika werden auch gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen und in den Ausbildungsbestimmungen zwingend vorgeschrieben sind.
Es gibt keine bestimmte Förderungshöchstdauer
123recht.de: Müssen Leistungsnachweise erbracht werden?
Rechtsanwältin Richter: Leistungsnachweise müssen nur beim Besuch einer Akademie oder höheren Fachschule erbracht werden, ansonsten nicht.
123recht.de: Gibt es eine begrenzte Förderungsdauer?
Rechtsanwältin Richter: Das Schüler-BAföG kennt keine Förderungshöchstdauer.
123recht.de: Zu guter Letzt: Wo muss der Schüler die Leistung beantragen?
Rechtsanwältin Richter: Für den Antrag werden Formblätter bereit gestellt. Der Antrag ist beim Amt für Ausbildungsförderung im Landkreis der Eltern zu stellen. Wenn diese getrennt leben, dann im Landkreis, in dem sich die Schule befindet.
123recht.de: Vielen Dank Frau Richter.
