Stopp der KfW-Förderungen für Energieeffizienshäuser

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Was geschieht mit den laufenden Anträgen für energiesparende Gebäude?

Jahrelang förderte der Bund die Sanierung alter Gebäude und Neubauten hin zum Effizienshaus. Das ist nun vorbei. Was sind die Gründe und hat dies Auswirkungen auf noch laufenden Anträge? Und gibt es vielleicht Alternativen? Rechtsanwalt Daniel Hesterberg erläutert im Interview mit 123recht.de, was Hauseigentümer und Häuslebauer nun wissen müssen.

123recht.de: Herr Hesterberg, welche KFW-Förderungen genau wurden gestoppt?

Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Hesterberg: Die Neubauförderung des Effizienzhauses / Effizienzgebäudes 55 (EH55) wird endgültig gestoppt, wäre aber sowieso ausgelaufen (zum 31.01.2022).

Die Förderung für Sanierungen wird zudem vorläufig gestoppt und erst dann wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird kurzfristig entschieden, ebenso über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen.

Es gibt aber wohl auch einen Lichtblick. Das im Januar gestoppte KfW-Programm zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierung startet einem Medienbericht zufolge in der kommenden Woche wieder. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab weitere 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) frei. Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete, ermöglicht er damit die Wiederaufnahme der vorzeitig beendeten Sanierungsförderung. Bevor das Geld ausgezahlt werde, müsse zwar noch das Bundesfinanzministerium zustimmen, das sei aber eine reine Formsache.“

Haushaltsmittels sind aufgebraucht

123recht.de: Welche Gründe gibt es für den Stopp?

Rechtsanwalt Hesterberg: Es geht dabei um fehlende Haushaltsmittel aufgrund von Fehlkalkulationen der Bundesregierung. Zudem geht es darum, derartige Energieeffizienzregelungen gesetzlicher Standard werden zu lassen.

123recht.de: Wie viele Bauherren und Bauten sind davon schätzungsweise betroffen?

Rechtsanwalt Hesterberg: Insgesamt sind rund 24.000 Anträge bei der Gebäudeförderung im Sinne von energetischen Sanierungen über die staatliche Förderbank KfW von dem staatlichen Stopp betroffen. 22.000 Anträge betreffen Neubauten und das so genannte Effizienzhaus 55. Von diesen entfallen aber nur rund 4000 auf private Antragsteller für Wohngebäude, die übrigen auf Unternehmen und Kommunen.

Anträge vor dem 24.01.2022 werden noch bearbeitet

123recht.de: Was ist mit den bereits gestellten Anträgen?

Rechtsanwalt Hesterberg: Diese werden alle noch von staatlicher Seite beschieden, sofern sie vor dem 24.01.2022 eingereicht und eingegangen waren. Demnach wird für alle noch nicht abschließend entschiedenen Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden, die Bearbeitung weiter aufgenommen.

123recht.de: Der Antrag wurde ordnungsgemäß über eine Bank eingereicht - besteht ein Rechtsanspruch auf eine Förderung?

Rechtsanwalt Hesterberg: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Antrag bewilligt. Für eine Kreditzusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseinganges in der KfW.

Genehmigten Anträge werden erfüllt

123recht.de: Der Antrag wurde bereits genehmigt. Bekommen Häuslebauer dann noch die Förderung?

Rechtsanwalt Hesterberg: Ja, entgegen einer vorherigen Meldung des zuständigen Ministeriums werden alle bereits genehmigten Anträge erfüllt und die Förderung ist durch die KfW reserviert.

123recht.de: Was empfehlen Sie Verbrauchern, die ein Haus bauen oder sanieren wollten, lohnt sich eine Klage?

Rechtsanwalt Hesterberg: Dieses wird bereits diskutiert, da auch größere Wohnbaugesellschaften betroffen sind. Nun fordern diese Schadensersatz: Bis zu 52 Millionen Euro Zuschüsse sollen sie verloren haben. Eine Amtshaftung unterliegt höheren Hürden als ein Schadensersatz unter Privaten oder Unternehmen.

Ob eine Klage Erfolg hat, wird sich womöglich erst in der dritten und letzten Instanz zeigen, da die Rechtsfragen schwierig einzuschätzen sind. Möglicherweise werden aber neue Regelungen geschaffen und damit Verfahren vor Gericht erledigt werden.

"Förderungen in dieser Größenordnung politisch nicht mehr unbedingt gewollt"

123recht.de: Wird es neue Förderprogramme geben?

Rechtsanwalt Hesterberg: Davon ist auszugehen und die Planungen laufen. Aber, ob noch einmal in diesem Umfang eine Förderung kommen wird, hängt maßgeblich von den kommenden Haushalten des Bundes ab. Auch sind Förderungen in dieser Größenordnung politisch nicht mehr unbedingt gewollt, aufgrund der neuen technischen Errungenschaften und Standards bei derartigen Sanierungen im Bereich der Energieeffizienz.

Ein Energieberater kann bei alternativen Förderprogrammen helfen

123recht.de: Sind Landesförderungen eine Alternative?

Rechtsanwalt Hesterberg: Landesförderprogramme sind von den KfW-Maßnahmen bislang nicht betroffen. Das könnte sich jedoch zukünftig aus ähnlichen bis gleichen Gründen wie im Bund ändern.

Die Programme sind jedoch anders strukturiert und haben teils andere Voraussetzungen und Förderhöhen. Man müsste dieses am besten mit einem Energieberater vor Ort abklären.

123recht.de: Herr Hesterberg, vielen Dank für das informative Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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