Stressfrei einen Neuwagen kaufen - Was müssen Sie beim Autokauf beachten?

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Mängel, Widerrufsrecht, AGB, - Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Käufer beim Neuwagenkauf?

Der Kauf eines Neuwagens ist eine wichtige Entscheidung, schließlich will man möglichst lange etwas davon haben. Neben dem Modell oder der Ausstattung gibt es aber auch Rechtliches zu beachten. Wie läuft der Kauf ab, welche Rechte hat man bei Mängeln und wer ist der Ansprechpartner? Kann man das Auto zurückgeben, wenn man es sich anders überlegt hat? Rechtsanwalt Lars Liedtke erklärt Ihnen im Interview mit 123recht.de, was Sie beim Neuwagenkauf beachten müssen.

123recht.de: Herr Liedtke, welche Arten von Autokauf gibt es?

Lars Liedtke
seit 2007 bei
123recht.de
Rechtsanwalt
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: http://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:
Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht, Internet und Computerrecht

Rechtsanwalt Liedtke: Letztendlich stellt jeder Autokauf den Abschluss eines Kaufvertrags im Sinne von §§ 433 ff. BGB dar. Allerdings gelten Unterschiede und Besonderheiten dahingehend, ob es sich bei dem Kaufgegenstand um einen Neuwagen oder um einen Gebrauchtwagen handelt. Diese Differenzierung hat vor allem Auswirkungen, wenn sich später herausstellt, dass das Fahrzeug mangelhaft ist.

Wenn Sie als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließen, kann es zudem weitreichende Konsequenzen haben, ob Ihr Vertragspartner ebenfalls Verbraucher ist oder, ob es sich um einen Unternehmer handelt. Letztere können die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern nur äußerst geringfügig einschränken.

Einen weiteren Sonderfall nehmen noch die so genannten „verbundenen Verträge" ein. Diese Bezeichnung meint Fälle, in denen der Käufer eine Finanzierung des Kaufpreises vornimmt, die durch den Fahrzeughändler quasi vermittelt wird. Kommt es später zu Leistungsstörungen, müsste in der Regel nicht nur der Kaufvertrag sondern zugleich auch der finanzierende Verbraucherdarlehensvertrag rückabgewickelt werden.

Beim Autokauf besteht kein Widerrufsrecht

123recht.de: Was muss man beim Kauf eines Neuwagens beachten?

Rechtsanwalt Liedtke: Ganz generell sollte sich jeder Käufer zunächst erst einmal im Klaren darüber sein, dass der Abschluss eines Vertrages für beide Vertragsparteien in der Regel bindend ist und auch ein privater Käufer anschließend nicht einfach wieder aus dem Vertrag herauskommt, nur weil er beispielsweise bei einem anderen Verkäufer auf ein anderes Fahrzeug aufmerksam geworden ist, das ihm besser gefällt oder das günstiger ist.

Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen Vertrag grundlos widerrufen zu können, ist eine Ausnahme, die beispielsweise bei Fernabsatzverträgen zum Tragen kommt. Da im alltäglichen Rechtsverkehr immer mehr Kaufverträge über das Internet – und damit im Wege des Fernabsatzes – abgeschlossen werden, unterliegen viele dem Irrtum, dass ein Widerrufsrecht für jeden Kaufvertrag besteht. Ein Neuwagenkauf wird jedoch in aller Regel nicht als Fernabsatzgeschäft getätigt und ist wirtschaftlich auch für den Verkäufer so bedeutsam, dass ein Käufer nicht mit einer Vertragsaufhebung aus Kulanz rechnen kann.

Daher sollte man einen Kaufvertrag über einen Neuwagen erst dann eingehen, wenn man sich sicher ist, dass man das konkrete Fahrzeug zu dem ausgehandelten Kaufpreis auch wirklich kaufen möchte. Sich erst nach Vertragsabschluss über die näheren Eigenschaften des Fahrzeugs zu informieren, ist also kein gangbarer Weg.

Des Weiteren sollten Sie den Vertrag bzw. die Bestellung des Fahrzeugs erst dann unterschreiben, wenn Sie den Vertragstext und eventuelle AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vollständig gelesen und verstanden haben. Notfalls sollten Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um sich die vertraglichen Regelungen erläutern zu lassen. Ganz generell sollten Verträge immer erst dann eingegangen werden, wenn einem die rechtliche Konsequenzen bekannt sind.

Verzögerungen des Auslieferungstermins von sechs Wochen sind hinzunehemen

123recht.de: Oft verzögert sich beim Autokauf die Auslieferung des Fahrzeugs. Welche Möglichkeiten gibt es in solchen Fällen?

Rechtsanwalt Liedtke: Bei unpünktlichen Lieferungen sind häufig zwei Fragen für den Käufer relevant, nämlich einerseits, ob bzw. wann er vom Vertrag zurücktreten kann und in welchem Umfang er Schadenersatz verlangen kann. Im Falle einer Nichtlieferung der Kaufsache folgt aus den kaufrechtlichen Bestimmungen des BGB, dass ein Käufer dem Verkäufer grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen muss und erst nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten kann.

Bei einem Neuwagenkauf wird diese gesetzliche Anforderung jedoch in den meisten Fällen durch AGB des jeweiligen Händlers modifiziert, da die meisten Autohändler bei einem Neuwagenkauf Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbeziehen, die der unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., des Verbandes der Automobilindustrie e.V. und des Verbandes der internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. entsprechen. Bei der Bezeichnung „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern" handelt es sich also um eine Art von AGB, die bereits von Interessenverbänden vorformuliert worden sind. Diese NWVB werden fast von sämtlichen gewerblichen Autoverkäufern verwendet.

Nach diesen Vertragsbedingungen wird zwischen verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen bzw. Lieferfristen unterschieden. Während verbindliche Liefertermine nur selten vertraglich vereinbart werden, stellen unverbindliche Angaben den Regelfall in einem Neuwagenkaufvertrag dar. Dabei gilt dann, dass der Käufer erst 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist zur Lieferung auffordern kann (bei im Bestand des Verkäufers vorrätigen Fahrzeugen verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage). Erst mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Schuldnerverzug. Das bedeutet, dass etwaige Verzugsschäden z.B. für die Inanspruchnahme eines Mietwagens erst ab diesem Zeitpunkt ersatzfähig sind.

Für die ersten 6 Wochen der Verzögerung kann der Käufer also keinesfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Die NWVB sehen weiter vor, dass ein Rücktritt vom Vertrag erst dann zulässig ist, wenn der Käufer nach der 6-Wochen-Frist in seiner Aufforderung eine angemessene Frist setzt und auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

Auch beim Autokauf hat der Käufer alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte

123recht.de: Welche Rechte habe ich als Käufer bei Mängeln? Wer ist mein Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Liedtke: Es ist zwischen den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Ansprüchen aus einer etwaigen Garantie zu unterscheiden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kann der Käufer zunächst Nacherfüllung, also grundsätzlich nach seiner Wahl Nachbesserung in Gestalt der Mangelbeseitigung oder Nachlieferung eines mangelfreien Exemplars verlangen. Nur wenn die Nacherfüllung unmöglich, fehlgeschlagen, vom Verkäufer nicht in einer angemessen gesetzten Frist bewirkt oder vom Verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert worden ist, kann der Käufer den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen. Diese Gewährleistungsrechte bestehen innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs, können aber durch AGB gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, weitreichend eingeschränkt werden. Ansprechpartner ist hierbei stets der Verkäufer, also derjenige, mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist.

Darüber hinaus kommen Ansprüche aus einer Garantie gegenüber dem Hersteller in Frage. Eine Garantie ist nicht zwingend, wird also allenfalls freiwillig vom Hersteller eingeräumt, so dass es diesem dann auch freisteht, die Dauer und den Umfang der Garantie selbst zu bestimmen.

Häufigster Streitpunkt beim Autokauf sind nachträgliche Mängel des Fahrzeugs

123recht.de: Was sind die üblichen Streitpunkte bei einem Neuwagenkauf?

Rechtsanwalt Liedtke: Am häufigsten geraten die Vertragsparteien darüber in Streit, ob ein Fahrzeug mangelhaft ist. Bei der Frage nach der Mangelhaftigkeit geht es teilweise bereits sogar schon darum, ob das gelieferte Fahrzeug überhaupt einen Neuwagen darstellt. Ein fabrikneues Fahrzeug muss noch unbenutzt sein, darf also auch im Wege einer Überführung keine Laufleistung von mehr als 1.000 km aufweisen, muss einer Modellreihe angehören, die noch produziert wird, und darf keine Mängel infolge der Standzeit aufweisen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Standzeit maximal 12 Monate betragen dürfe, damit das Fahrzeug noch als fabrikneu angesehen werden kann.

In aller Regel streiten sich die Parteien aber über vermeintliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen. Rechtlich stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt, ob also der Fehler zumindest dem Grunde nach bereits bei Auslieferung vorhanden war, oder ob das Problem erst nachträglich, zum Beispiel durch einen falschen Umgang mit dem Fahrzeug, entstanden ist.

Wichtig zu wissen ist hierbei vor allem die Beweislastverteilung: Zeigt sich das Problem innerhalb der ersten 6 Monate, wird vermutet, dass es sich um einen Sachmangel handelt, so dass der Verkäufer die Beweislast dafür trägt, dass im konkreten Fall ein anderer Sachverhalt zu Grunde liegt. Nach Ablauf der 6 Monate liegt es dann am Käufer, beweisen zu müssen, dass der Mangel bereits im maßgeblichen Zeitpunkt bei Gefahrübergang vorlag. In gerichtlichen Verfahren kommt es häufig zu einer Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.

123recht.de: Aktuell sind ja konkrete Mehrverbräuche in den Medien, stellt Mehrverbrauch auch einen Mangel dar?

Rechtsanwalt Liedtke: Das kommt darauf an, wie gravierend der Mehrverbrauch ist. Zumindest ab einem Mehrverbrauch von 10%, so hat der BGH entschieden, liegt ein erheblicher Mangel vor, der den Käufer auch zum Rücktritt berechtigt. In der Praxis bereitet die Feststellung, ob wirklich ein Mehrverbauch vorliegt, häufig Schwierigkeiten, so dass auch hier in der Regel eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten erfolgen muss.

Es ist Eile geboten - Ansprüche aus dem Dieselskandal drohen zum Ende 2018 zu verjähren

123recht.de: Welche Rechte haben Dieselfahrer, die sich einen Neuwagen gekauft haben und nun von Fahrverboten betroffen sind?

Rechtsanwalt Liedtke: Dies ist noch noch immer nicht abschließend geklärt, zumal die Urteile der Instanzgerichte auch zu uneinheitlicher Rechtsprechung geführt haben. Soweit dies aktuell, also im Sommer 2018, durch den ADAC ausgewertet werden konnte, sind zu diesem Themenkreis bislang ca. 1.000 in Deutschland ergangene Urteile bekannt, wobei in ca. 2/3 der Fälle zu Gunsten der Käufer entschieden worden ist. In der Regel sind diese Urteile aber noch nicht rechtskräftig.

Relativ gut stehen die Chancen, aus der gesetzlichen Gewährleistung Ansprüche auf Kaufpreisminderung durchzusetzen oder unter Umständen auch eine Vertragsrückabwicklung zuerreichen. Sehr viel schwieriger und unübersichtlicher ist die Rechtslage aber noch immer, wenn Betroffene Rechte geltend machen wollen, die zweijährige Gewährleistungfrist aber bereits verstrichen ist. Ob in diesen Fällen produkthaftungsrechtliche Ansprüche direkt gegen den Hersteller bestehen, kann noch nicht abschließend beantwortet werden, auch weil die Aufarbeitung des Abgas-Skandals noch nicht abgeschlossen ist. So paradox es den meisten juristischen Laien erscheinen mag, bereitet es in der Praxis große Probleme, den Beweis einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung führen zu müssen. Wichtig ist, dass auch hier in den meisten Fällen eine Verjährung der Ansprüche zum Ende des Jahres 2018 droht, so dass die Betroffenen nicht mehr viel Zeit haben, um verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Verbindliche Bestellungen für drei Wochen für den Käufer bindend

123recht.de: Häufig steht in den AGB der Autohäuser etwas von einer verbindlichen Bestellung zum Kauf eines Autos. Was hat es damit auf sich? Ist mit dieser Bestellung schon ein Kaufvertrag geschlossen?

Rechtsanwalt Liedtke: Dieses Instrument verwenden die Fahrzeughändler gern, wenn Vertragsgegenstand ein Neuwagen ist, der nicht im eigenen Bestand vorrätig ist. Die verbindliche Bestellung eines Neuwagens ist noch kein wirksamer Kaufvertrag sondern lediglich die verbindliche Willenserklärung des Käufers, gerichtet auf Abschluss des Kaufvertrags. Der Käufer wird also schon einseitig gebunden, während der Verkäufer noch prüfen kann, ob er das bestellte Fahrzeug beschaffen kann. Die NWVB sehen vor, dass der Käufer an die Bestellung bis 3 Wochen (bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen) gebunden ist. Bestätigt der Händler in dieser Frist die Bestellung, kommt ein für beide Parteien verbindlicher Kaufvertrag zustande. Bleibt eine solche Vertragsannahme innerhalb der Frist aus, wird auch der Käufer wieder von seiner Willenserklärung frei.

Wichtig zu wissen ist übrigens, dass etwaige bei der Bestätigung geänderte Konditionen (z.B. andere Ausstattungsmerkmale oder ein anderer Preis) nicht zu einem Vertragsschluss führen, sondern ein neues Angebot darstellen. Es steht dem Käufer dann frei, dies zu akzeptieren oder sich gegen den Vertrag zu entscheiden.

Entfällt der Verbraucherdarlehensvertrag durch Widerruf, erlischt auch der Kaufvertrag

123recht.de: Einen Neuwagenkauf einfach widerrufen geht nicht so ohne Weiteres. Gibt es nicht aber doch Fälle, in denen widerrufen werden kann?

Rechtsanwalt Liedtke: Der Vertrag ist mit seinem Abschluss grundsätzlich bindend. Es gibt kein allgemeines Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Lediglich in Ausnahmesituationen, z.B. bei einem Vertragsabschluss im Wege des Fernabsatzes, kommt ein Widerrufsrecht in Betracht. Die in der Praxis wichtigste Ausnahme sind die oben bereits angesprochenen verbundenen Verträge: Kauft ein Verbraucher einen Neuwagen und finanziert diesen unmittelbar durch Vermittlung von Seiten des Händlers, steht ihm hinsichtlich des Verbraucherdarlehensvertrages ein Widerrufsrecht zu.

Widerruft der Verbraucher dann fristgerecht den Darlehensvertrag, wird damit auch der Kaufvertrag gegenstandslos. Dies gilt aber auch tatsächlich nur in dieser besonderen Konditionen der verbundenen Verträge. Schließt der Verbraucher hingegen beispielsweise einen Darlehensvertrag einfach mit seiner Hausbank ab, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden, auch wenn er das Darlehen widerruft.

123recht.de: Was sind die Folgen eines wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrags? Muss ich ggf. mit Wertersatz rechnen?

Rechtsanwalt Liedtke: Ja, wenn der Käufer wegen eines Mangels den Rücktritt erklärt und es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags kommt, muss der Käufer nicht nur die Kaufsache an den Verkäufer zurückgewähren, sondern der Verkäufer kann gegen den zurückzuzahlenden Kaufpreis mit einem Wertersatzanspruch aufrechnen. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach dem konkreten Fahrzeug und der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

123recht.de: Es gibt bereits Führerschein ab 17. Darf ich mir dann auch schon ein Auto kaufen?

Rechtsanwalt Liedtke: Personen, die bereits das 7. Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht volljährig sind, sind in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Sie können im Rahmen des sog. „Taschengeldparagraphen" zwar bereits wirksame Kaufverträge des täglichen Lebens schließen. Ein Autokauf fällt jedoch grds. nicht darunter. Ansonsten gilt nämlich, dass ein beschränkt Geschäftsfähiger nur dann wirksam einen Kaufvertrag schließen kann, wenn seine gesetzlichen Vertreter, also in der Regel seine Eltern, diesem Vertragsschluss zustimmen. Im Ergebnis heißt das also, dass ein 17-jähriger Minderjähriger nicht einfach so einen wirksamen Autokauf vornehmen kann, sondern dass dies das Einverständnis seiner Eltern erfordert.

123recht.de: Vielen Dank für die wertvollen Informationen.

Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen

Tel.: 0551 309 74 70
Fax: 0551 999 79 38

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