Überwachungen durch Privatdetektive

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Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Strafrecht - was darf ein Detektiv?

Den möglicherweise untreuen Partner per Detektiv überwachen - ist das wirklich so einfach wie im Fernsehen? Schließlich ist so etwas ja ein immenser Eingriff in die Privatsphäre des Partners. Wann darf überhaupt eine Überwachung von Personen erfolgen, welche Mittel sind erlaubt und was für Folgen können drohen? Rechtsanwalt Nico Reiser erklärt im Interview, was es zu beachten gibt.

123recht.de: Herr Reiser, Überwachung des Partners durch einen Detektiv, wie ist das eigentlich in der Praxis?

Nicolas Reiser
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511/1222458
E-Mail:
Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Datenschutzrecht

Rechtanwalt Reiser: Also, man sollte sich in einer solchen Situation ganz unjuristisch immer auch überlegen, was man mit einer Überwachung eigentlich bezweckt. Denn das Verschuldensprinzip im Scheidungsverfahren gibt es in Deutschland nicht mehr und dass eine Überwachung eine kriselnde Beziehung verbessert, wage ich zu bezweifeln. Wenn man sich nicht mehr vertraut, sollte man meiner Meinung nach darüber sprechen, sich professionelle Hilfe suchen oder sich halt trennen. Es hat ein bisschen etwas von der Suche nach besseren Argumenten im Streit, aber ich bin kein Therapeut.

Keine Überwachung in den eigenen vier Wänden

123recht.de: Absolute Zustimmung. Dennoch gibt es diese Beschattungen. Wann darf der Detektiv in welchem Maße observierend tätig werden?

Rechtanwalt Reiser: Ihm sind enge Grenzen gesetzt. Der höchstpersönliche Lebensbereich ist tabu. Eine Überwachung in den eigenen Vier-Wänden ist also nicht erlaubt. Ebenso eine Überwachung von Handy, Computer oder GPS. Die Rechtsprechung spricht hier von verschiedenen Sphären, der Intimsphäre, der Privatsphäre und der Sozialsphäre. Während erstere absolut geschützt ist, findet bei den anderen Bereichen eine Interessenabwägung statt. Maßgeblich sind die Zwecke und auch die Intensität der Überwachung.

Es muss immer eine Abwägung zwischen Datenschutz und berechtigtem Interesse erfolgen

123recht.de: Im öffentlichen Raum darf man also jeden einfach so überwachen?

Rechtanwalt Reiser: Auch nicht. Zum einen handelt es sich im Falle von Fotos oder Videos ja um personenbezogene Daten, die dort gesammelt – also verarbeitet – werden. Daher gelten die datenschutzrechtlichen Vorschriften des BDSG und der DSGVO. Demnach ist die Verarbeitung grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn es gibt eine Rechtsgrundlage. Diese dürfte bei einer Überwachung i.d.R. das berechtigte Interesse gem. Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO sein. Diese Interessenabwägung findet auch im Rahmen der Beurteilung statt, inwieweit das allg. Persönlichkeitsrecht betroffen ist und ggf. ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB gegeben ist. Eine ständige Überwachung z.B., die einer Belagerung gleich kommt, ist auch im öffentlichen Raum und unabhängig vom Zweck unzulässig.

GPS Ortung und Spionage Apps sind verboten

123recht.de: Darf der Detektiv GPS Ortung und Spionage Apps benutzen?

Rechtanwalt Reiser: Nein, solche Mittel sind den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten und dürfen auch dort häufig nur mit Zustimmung eines Richters stattfinden.

123recht.de: Mache ich mich denn selbst strafbar, wenn ich einfach heimlich an das Handy meines Partners gehe und Nachrichten lese?

Rechtanwalt Reiser: Ja, das Lesen fremder Nachrichten kann ein Ausspähen von Daten nach § 202a StGB darstellen, was mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden kann.

123recht.de: Wie sieht es mit der Überwachung von Räumlichkeiten wie des Schlafzimmers aus? Denkbar wären hier ja z.B. Überwachungskameras oder Wanzen.

Rechtanwalt Reiser: Wie gesagt, der höchstpersönliche Lebensbereich ist geschützt und darf im Wege einer Überwachung durch einen Detektiv nicht überwacht werden. Aber auch der Partner selbst sollte dies nicht tun. Zwar gilt die DSGVO für den familiären Bereich nicht, da aber hier neben dem höchstpersönlichen Lebensbereich, der Intim- und Privatsphäre auch noch z.B. das Recht am eigenen Bild betroffen ist, kommen hier auch Unterlassungsansprüche in Betracht. Mit dem Schlafzimmer oder dem Bad ist die Intimsphäre beeinträchtigt, die absolut geschützt ist. Hier gibt es also auch kein berechtigtes Interesse. Außerdem sind bestimmte versteckte Überwachungsanlagen gemäß § 90 TKG verboten. Der Besitz oder Betrieb kann gemäß § 148 TKG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden.

123recht.de: Und was ist, wenn der Detektiv von draußen Fotos macht, die in den privaten Bereich hineingehen?

Rechtanwalt Reiser: Die Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Darunter fällt auch ein Eingriff von außen. Das Anfertigen von Fotos des Innenbereichs der Wohnung ist daher auch von außen in der Regel nicht erlaubt.

Bei illegaler Überwachung drohen auch dem Auftraggeber ernste Konsequenzen

123recht.de: Angenommen, eine Überwachung verläuft illegal - Macht sich nicht nur der Detektiv, sondern auch der Auftraggeber strafbar?

Rechtanwalt Reiser: Ja so ist es, es kämen dann Anstiftung oder Beihilfe zu einer Straftat in Betracht oder sogar eine mittäterschaftliche Begehung. Auch einen Unterlassungsanspruch kann es gegen den Auftraggeber geben.

123recht.de: Wann stellt eine Observation keinen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht dar?

Rechtanwalt Reiser: Eigentlich nie, da das Persönlichkeitsrecht bei einer Überwachung immer beeinträchtigt ist. Der Verstoß kann aber durch eine Interessenabwägung zumindest für die Sozialsphäre im öffentlichen Raum oder auch in Ausnahmefällen in der Privatsphäre trotzdem erlaubt sein.

123recht.de: Dürfen bei einer Observation gewonnene Beweise in z.B. einem Scheidungsverfahren vor Gericht verwendet werden?

Rechtanwalt Reiser: Wenn die Überwachung erlaubt war ja. Ansonsten dürfte meist ein Beweisverwertungsverbot vorliegen.

123recht.de: Angenommen, der Überwachte ertappt den Detektiv. Kann er den Detektiv auf Unterlassung in Anspruch nehmen, damit dieser ihn nicht mehr ständig verfolgt?

Rechtanwalt Reiser: Nicht grundsätzlich. Ein Unterlassungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn die Überwachung rechtswidrig war.

Überwachte Personen können bei illegalen Überwachungen Schadenersatz geltend machen

123recht.de: Hat man einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn man illegal von einem Detektiv observiert wird?

Rechtanwalt Reiser: Ja, hier gibt es mittlerweile zahlreiche Gerichtsentscheidungen, bei denen Gerichte Betroffenen erhebliche Summen als Schadensersatz zugesprochen haben.

123recht.de: Bedienen sich auch Rechtsanwälte der Dienste eines Detektivs?

Rechtanwalt Reiser: Das kann schon vorkommen.

123recht.de: In welchen Bereichen werden Detektive beauftragt?

Rechtanwalt Reiser: Es gibt eine Vielzahl von Bereichen, in denen Detektive beauftragt werden. Neben Beziehungsproblemen vor allem im Arbeitsrecht, wenn Arbeitgeber wissen möchten, ob Arbeitnehmer wirklich krank sind oder auch Versicherungen, um zu prüfen, bestimmte Umstände einer Schadensmeldung tatsächlich vorliegen oder im Mietrecht, um z.b. zu klären, ob ein Eigenbedarf des Vermieters nach Räumung auch wirklich umgesetzt wird.

123recht.de: Herr Reiser, wir bedanken uns für das informative Gespräch.