Visafreiheit für türkische Bürger

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Kommt die Visafreiheit für die Türkei noch in diesem Jahr?

Seit 2013 wurde mit der Türkei über Visafreiheit verhandelt - nun wird es konkret. Ab Juni sollen türkische Bürger ohne Visum in den Schengenraum einreisen dürfen. Rechtsanwalt Evgen Stadnik erläutert im Interview mit 123recht.de die Voraussetzungen, die die Türkei nun erfüllen muss, ob die Visafreiheit noch kippen und welche Probleme es noch geben kann.

Türkische Bürger benötigen für die Einreise aktuell ein C-Visum

123recht.de: Herr Stadnik, wie ist der noch aktuelle Stand für türkische Bürger, die in den Schengenraum einreisen wollen?

Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Stadnik: Zurzeit benötigen türkische Staatsangehörige ein Schengen-Visum, auch C-Visum genannt, um in die 26 Staaten des Schengener Raums einzureisen. Dieses wird bei der jeweiligen Auslandsvertretung in der Türkei beantragt. Die Beantragung des Visums ist ein Monstrum an Bürokratie. Für Geschäftsreisen, Tourismuszwecke oder Familienbesuche müssen die türkischen Bürger eine Vielzahl von Unterlagen beschaffen und ihre persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Wobei letztendlich nur etwa 5% der Anträge abgelehnt werden.

Jedem Mitgliedsstaat steht ein Vetorecht gegen die Visafreiheit zu

123recht.de: Die EU-Kommission hat die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürger empfohlen - unter Vorbehalt. Wie geht es jetzt weiter?

Rechtsanwalt Stadnik: Die Empfehlung der EU-Kommission ist lediglich die halbe Miete. Es ist zwar ein Durchbruch, dass eine solche Empfehlung ausgesprochen wurde und somit das Gesetzgebungsverfahren ins Rollen gebracht, allerdings muss der Vorschlag noch im Europäischen Rat und Europäischen Parlament auf Zustimmung stoßen.

Der Europäische Rat muss seine Beschlüsse einstimmig fassen. Jeder Mitgliedstaat hat ein Vetorecht, mit dem er jedes Vorhaben lahm legen kann. Um eine effektive Arbeitsweise zu sichern hat sich das Prinzip der „Verhandlungspakete“ etabliert. D.h. die Forderungen und Angebote aus verschiedenen Politikbereichen werden miteinander verrechnet und so gemeinsame Kompromisse erzielt. Darüber hinaus müsste das Europäische Parlament dem Vorhaben mit einer Mehrheit zustimmen.

Türkei erfüllt aktuell fünf notwendige Bedingungen noch nicht

123recht.de: Welche Bedingungen muss die Türkei konkret erfüllen?

Rechtsanwalt Stadnik: Insgesamt gibt es 72 Bedingungen, deren Erfüllung von den Staaten verlangt wird, die in Genuss der Visafreiheit für ihre Bürger kommen wollen.

Zurzeit erfüllt die Türkei fünf dieser Bedingungen nicht. Konkret wird von der Türkei

  • die Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung nach den Vorstellungen der EU,
  • eine engere Mitarbeit mit der EU im Hinblick auf die Kriminalitätsbekämpfung,
  • die Einführung des Kooperationsabkommens mit Europol,
  • ein EU-Richtlinien konformer Datenschutz,
  • und die Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf dasorganisierte Verbrechen und Terrorismus gefordert.

In Bezug auf Letzteres werden die Begriffe so weit gefasst, dass sie die Rechte auf Freiheit und Sicherheit sowie freie Meinungsäußerung im großen Maße unverhältnismäßig einschränken; so fällt bereits eine bestimmte politische Gesinnung sowie Verwendung von bestimmten Wörterkombinationen zu einem Verdacht auf terroristische Aktivitäten. Die Änderung dieser Rahmenbedingungen dürfte der Türkei am schwersten von allen Voraussetzungen fallen. Dies zeigen die jüngsten Äußerungen des türkischen Präsidenten Erdogan im Hinblick auf den Umgang der EU mit dem Terrorismus.

Die Bedingungen sollte die Türkei ursprünglich bis Juni 2016 erfüllen. Allerdings ist die Abstimmung auf Grund der Weigerung der Türkei, Änderungen in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Terrorismusbegriffs vorzunehmen, vorerst in die Ferne gerückt. Das EU-Parlament weigert sich aber, über die Visaliberalisierung für die Türkei abzustimmen, bevor sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Durchsetzung der Visafreiheit soll nunmehr bis spätestens Oktober 2016 stattfinden.

Auch bei Erfüllung aller Forderungen kann die EU die Visafreiheit ablehnen

123recht.de: Angenommen, die Türkei setzt alle Forderungen um. Kann Europa die Visafreiheit dann trotzdem noch verweigern?

Rechtsanwalt Stadnik: Ja, die Europäische Union kann die Visafreiheit für die Türkei verweigern. Eine Empfehlung bringt lediglich die Initiative einer gesetzlichen Regelung ein. Letztendlich obliegt die Entscheidung darüber den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament.

123recht.de: Was ändert sich durch die Visafreiheit?

Rechtsanwalt Stadnik: Die türkischen Staatsangehörigen, die im Besitz eines biometrischen Passes sind, können ohne Visum für höchstens 90 Tage pro Halbjahr in den Schengener Raum einreisen, ohne das bürokratische Visaverfahren durchlaufen zu müssen.

123recht.de: Wäre die Türkei eine Ausnahme?

Rechtsanwalt Stadnik: Keinesfalls. Die Bürger von über 50 Staaten aus aller Welt benötigen kein Visum, um in den Schengener Raum einzureisen. Im Europäischen Raum benötigen Staatsangehörige von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldau und Montenegro kein Visum für einen Aufenthalt von 90 Tage pro Halbjahr. Voraussetzung ist lediglich der Besitz eines biometrischen Passes.

Türkei nutzt ihre Rolle in der Flüchtlingskrise als Druckmittel

123recht.de: Kritiker sagen, die EU hat sich von der Türkei wegen der Flüchtlingskrise erpressen lassen. Wie ist diese Aussage zu verstehen und was hat die Flüchtlingskrise überhaupt damit zu tun?

Rechtsanwalt Stadnik: Die Behauptung der Kritiker ist nicht grundlos. In der Tat hat der türkische Ministerpräsident bereits mehrmals mit dem Abbruch der Rückführungsmaßnahmen der Flüchtlinge aus Griechenland in die Türkei gedroht, sollte der Türkei die Visafreiheit nicht zugestanden werden.

Man kann nicht die Augen davor verschließen, dass die Türkei ihre Rolle in der „Flüchtlingskrise“ und die Uneinigkeit der EU als Druckmittel für das Erreichen der langersehnten Visafreiheit ausnutzt.

Ferner soll die Visafreiheit unmittelbar an die Vereinbarung der EU mit der Türkei über die Rücknahme der Flüchtlinge aus Griechenland gekoppelt werden.

Kritiker befürchten Einwanderungswelle von den in der Türkei lebenden Kurden, die in Europa untertauchen

123recht.de: Gibt es Bedenken im Hinblick auf den Missbrauch der Visafreiheit?

Rechtsanwalt Stadnik: Die Kritiker der Visaliberalisierung haben in erster Linie Bedenken im Hinblick auf die Einwanderungswelle von den in der Türkei lebenden Kurden, die zurzeit unter Repressalien der türkischen Regierung leiden. Diese könnten die Visafreiheit ausnutzen, um in den Schengenraum zu fliehen und unterzutauchen. Auch geht es vielen Türken in der Türkei wirtschaftlich schlecht, weshalb auch eine Armutszuwanderung nicht auszuschließen ist.

Anzumerken ist aber, dass die gleichen Bedenken in Hinblick auf Albanien und Serbien Herzegowina sich in viel kleinerem Ausmaß bewahrheitet haben, als anfänglich befürchtet.

123recht.de: Wie kann ein Missbrauch der Visafreiheit unterbunden werden?

Rechtsanwalt Stadnik: Es gehört zu der bereits üblichen Praxis der Schengen-Staaten, bei einer grundlosen Überschreitung des Aufenthalts von 90 Tagen ein Einreiseverbot für den gesamten Schengener Raum zu verhängen. Üblicherweise beträgt dieses ein Jahr. Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Einreiseverbot sogar fünf bis zehn Jahre betragen. Von einem Staat verhängt, gilt dieses für den gesamten Schengener Raum.

Aussetzung der Visafreiheit für sechs Monate als Notbremse

123recht.de: Deutschland und Frankreich haben wegen der anhaltenden Skepsis innerhalb der EU eine Notbremse vorgeschlagen. Wie sieht das aus?

Rechtsanwalt Stadnik: Die Einführung der Visafreiheit für die Türkei soll an das Flüchtlingsabkommen gekoppelt werden. Das Abkommen soll dauerhaft die Zuwandererzahlen in die EU senken. Ferner sollen die Lebensbedingungen in den Flüchtlingsaufnahmelagern seitens der Türkei verbessert werden.

Auch soll die Möglichkeit gegeben sein, die Visafreiheit für mindestens sechs Monate aufzuheben, wenn erkennbar wird, dass die türkischen Staatsangehörigen wiederholt die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen - ohne dass besondere Gründe vorliegen, überschreiten oder besonders viele aus der Türkei eingereiste Menschen einen Antrag auf Asyl in der EU stellen. Hierzu ist eine Vereinfachung der Rücknahme der Visafreiheit und Verschärfung ihrer Bedingungen in der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vom 15. März 2001 geplant.

123recht.de: Welche Voraussetzungen muss ein Land überhaupt erfüllen, um Visafreiheit zu genießen und wer entscheidet darüber?

Rechtsanwalt Stadnik: Laut VO (EG) Nr. 539/2001:

„erfolgt die Bestimmung der Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen, und der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Pflicht befreit sind, durch eine fallweise gewichtete Bewertung mehrerer Kriterien, die insbesondere die illegale Einwanderung, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Außenbeziehungen der Union zu den Drittländern betreffen; dabei sindauch die regionale Kohärenz und das Gegenseitigkeitsprinzip zu beachten.“

Aus diesen Grundsätzen werden die konkreten Voraussetzungen für die Visafreiheit derDrittstaaten entwickelt. Zurzeit sind es 72 Voraussetzungen.

Darüber, ob ein Drittstaat von der Visafreiheit profitieren darf, entscheidet der Europäische Rat sowie das Europäische Parlament. Das Initiativrecht obliegt der EU-Kommission.

123recht.de: Vielen Dank.

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