Wenn ein Schufa-Eintrag zum Verhängnis wird

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Scoring, Kreditwürdigkeit, Negativdaten – was Verbraucher über die SCHUFA wissen sollten. Ein Interview mit Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs.

Die SCHUFA wirbt mit Vertrauen im Geschäftsleben. Für Firmen ist das gut, Verbraucher hingegen machen meistens keine guten Erfahrungen mit der SCHUFA. Wer einmal negativ aufgefallen ist, bekommt Probleme: Sie erhalten keinen Kredit, werden von Vermietern aussortiert oder haben Probleme beim Einkauf. Und nicht jeder SCHUFA-Eintrag ist berechtigt. Was darf die SCHUFA wirklich?

123recht.de: Was ist die SCHUFA und was genau macht sie?

Rechtsanwältin Hinrichs: Die Bezeichnung SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Die SCHUFA ist ein Unternehmen, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Ihr Zweck besteht darin, ihren Vertragspartnern (Banken, Versicherungen, Versandhandelsunternehmen, Leasinggesellschaften, Kaufhäuser, Telekommunikationsunternehmen usw.) Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden zu geben. „Schwarze Schafe" – nämlich zahlungsunwillige und –unfähige Schuldner - sollen so rechtzeitig erkannt werden, um Zahlungsausausfällen vorzubeugen.

Positive Daten stützen die Kreditwürdigkeit des Kunden

123recht.de: Es gibt "positive" und "negative" Einträge - was heißt das? Was für Daten speichert die Schufa?

Rechtsanwältin Hinrichs: Die SCHUFA speichert alle Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), sowie die Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften. Auch die mit den genannten Daten zusammenhängenden Informationen wie etwa die Laufzeit von Krediten werden gespeichert.

So genannte positive Daten, die die SCHUFA speichert, stützen die Kreditwürdigkeit des Kunden. Positive SCHUFA Daten sind Informationen, die darlegen, dass jemand im Wirtschaftsverkehr zuverlässig und umsichtig handelt. Zum Beispiel zeigen positive Daten, dass jemand seinen Kredit vertragsgemäß abgezahlt hat.

Die Negativdaten bezeugen hingegen das Gegenteil, nämlich dass ein Kunde sich unzuverlässig im Vertrags- und Zahlungsverkehr, insbesondere bei seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vertragspartner, gezeigt hat.

Gut begründete Abwägung vor SCHUFA-Eintragung notwenig

123recht.de: Und über diese Negativdaten wird zwischen SCHUFA und Verbrauchern am meisten gestritten.. .

Rechtsanwältin Hinrichs: Richtig, wobei man hier wiederum zwischen "weichen" und "harten" Negativmerkmalen unterscheiden muss.

Bei den "weichen Negativmerkmalen" werden Informationen gespeichert, wie etwa Vertragsstörungen wegen Zahlungsverzug oder außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Vertragspartner. Auch ob eine Kreditkarte eingezogen oder ein Konto von der Bank gekündigt worden ist, wird in der SCHUFA Datei festgehalten.

In diesem Bereich passieren in der Praxis die meisten fehlerhaften Einträge, weil die von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätze für die Speicherung nicht ausreichend beachtet werden. Die Meldung der Daten bedarf in den Fällen von weichen Negativmerkmalen einer gut begründeten Interessenabwägung. Das die Daten meldende Unternehmen muss eine Interessenabwägung zwischen der Schutzwürdigkeit des Kreditverkehrs und den negativen Folgen der Eintragung für den Kunden durchführen. Unterbleibt diese, ist die Datenübermittlung rechtswidrig. Insbesondere wenn die Forderung vom Kunden mit guten Gründen bestritten wird, muss das Interesse an der Schutzwürdigkeit des Kreditverkehrs regelmäßig zurückstehen und eine Meldung unterbleiben.

Darüber hinaus erfasst werden die "harten Negativmerkmale", die nach rechtskräftigem Urteil auf Vollstreckungsmaßnahmen beruhen, wie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung. Auch die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder des Regelinsolvenzverfahrens sowie die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse werden datenmäßig erfasst. Eine Interessenabwägung zur Meldung der Daten muss in diesen Fällen nicht erfolgen. Bei den harten Negativmerkmalen ist durch Urteil und Vollstreckung bestätigt, dass der Kunde zahlungsunwillig und zahlungsunfähig ist.

Keine formularmäßige Einwilligung in AGB

123recht.de: Wie gelangt die SCHUFA an die Daten?

Rechtsanwältin Hinrichs: Der SCHUFA werden die jeweiligen Daten der Kunden von den Vertragspartnern der SCHUFA gemeldet. Die SCHUFA wird aber nicht von sich aus aktiv, die Meldung der Daten erfolgt vom jeweiligen Vertragspartner des Kunden. Auch aus dem Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte werden die Daten übermittelt.
Zur Übermittlung der Daten ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Diese Einwilligung erteilt der Kunde regelmäßig bei Vertragsschluss mit der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine so genannte SCHUFA Klausel enthalten (z.B. beim Abschluss eines Handyvertrages, Leasingvertrages, Kreditvertrages etc.). Allerdings haben bereits zahlreiche Gerichte, so auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.12.2006 - I-10 U 69/06) entschieden, dass es nach dem Bundesdatenschutzgesetz unzulässig ist, Kundendaten allein aufgrund einer formularmäßige Einwilligung in den AGB eines Vertrages ohne eine einzelfallbezogene Interessenabwägung an die SCHUFA weiterzuleiten.

Oder die Daten werden aus dem Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte übermittelt. Dort sind Schuldner gelistet, die rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurden und gegen die bereits die Zwangsvollstreckung gelaufen ist. Diese Daten dürfen auch ohne Einwilligung des Schuldners in der SCHUFA Datei aufgenommen werden.

123recht.de: Wenn eine Kreditkartenabbuchung mangels Deckung platzt - reicht das für einen Eintrag?

Rechtsanwältin Hinrichs: Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein nicht gedecktes Konto hat prinzipiell der Kunde zu verschulden. Nicht die Bank oder der Kreditgeber muss prüfen, ob Deckung vorliegt, sondern der Kunde muss für die Bedienung des Kredites bzw. Kreditkartenabbuchung für ausreichend Deckung sorgen. Kann er das nicht, darf er seine Kreditkarte nicht einsetzen oder muss bei einem Kredit mit dem Kreditgeber sprechen und eine andere Zahlungsweise vereinbaren. Damit ist grundsätzlich der Kunde dafür verantwortlich, wenn die Abbuchung "platzt". Und wenn das Verschulden beim Kunden liegt, dann darf prinzipiell auch ein Eintrag erfolgen, wenn die Interessenabwägung zu Lasten des Kunden ausfällt. Aber jeder Fall ist anders, und einige Gerichte lehnen hier einen Eintrag ohne rechtskräftiges Urteil generell ab.

In einer "Problemgegend" zu wohnen kann Auswirkungen auf das SCHUFA Scoring haben

123recht.de: Problematisch für einen Verbraucher kann auch sein SCHUFA-Scoring sein. Was ist das?

Rechtsanwältin Hinrichs: Selbst wenn man keinen Negativeintrag hat, kann die Bonität des Kunden angezweifelt werden, weil sein Score-Wert schlecht ist. Beim Score-Wert geht es nicht um die Bewertung der individuellen Daten des Kunden, sondern um einen statistischen Vergleichswert zu vergleichbaren anderen Kunden.

Der Score-Wert beruht auf einer Prognose der SCHUFA. Er wird als ein Prozentwert zwischen Eins und Hundert ausgewiesen. Der Score-Wert wird statistisch anhand der Daten von Vergleichsgruppen mit ähnlichen Daten ermittelt. Je niedriger der Wert ist, desto schlechter ist die Prognose für den Kunden. Da kann es schon reichen, in einer „Problemgegend" mit etwa hoher Arbeitslosigkeit zu wohnen, um einen schlechten Wert zu bekommen. Daher wird die Score-Wert Analyse auch kritisiert, denn sie basiert auf Verallgemeinerungen von Kundengruppen, die aber – da es nur statistische Werte sind – auf den individuellen Kunden gar nicht zutreffen müssen.

123recht.de: Viele Vermieter verlangen eine SCHUFA-Eigenauskunft. Was genau ist das? Wie erkennt der Vermieter etwas aus den Einträgen?

Rechtsanwältin Hinrichs: Die Selbstauskunft für den Vermieter ist nichts anderes als eine Auskunft über die vom Mieter bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Die Selbstauskunft ist eine freiwillige Angelegenheit. Der potentielle Mieter ist nicht verpflichtet, die Daten herauszugeben, allerdings wird er dann wegen des in den meisten Gegenden angespannten Wohnungsmarkts wohl auch die Wohnung nicht bekommen. Denn der Vermieter wird sich im Zweifel für einen Mieter entscheiden, der eine entsprechende Auskunft erteilt.
Der Vermieter kann anhand der SCHUFA-Daten sehen, ob er es mit einem zahlungswilligen Mieter zu tun hat oder ob dieser schon einmal im Wirtschaftsverkehr auffällig geworden ist, weil er Kredite nicht bedient oder Verträge nicht erfüllt hat. Auch Vermieter wollen sich vor Mietausfällen auf diese Art schützen.
Das zeigt aber auch, wie einschneidend ein negativer SCHUFA-Eintrag für den Betroffenen sein kann. Selbst die Wohnungssuche wird davon stark beeinträchtigt.

Nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres wird alles wieder gelöscht

123recht.de: Wann muss die SCHUFA meine Daten wieder löschen?

Rechtsanwältin Hinrichs: Die Fristen zur Löschung der Daten sind in Bezug auf die jeweiligen Daten sehr unterschiedlich. Kredite etwa werden nach Rückzahlung des Kredites nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres gelöscht. Auch die Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden in dieser Dreijahresfrist gelöscht, nachdem die Forderung vollständig beglichen wurde. Andere Daten, etwa die Anfrage nach einem Girokonto werden auch früher gelöscht. Hier muss je im Einzelfall nach den konkreten Daten geschaut werden, um die Löschungsfristen zu bestimmen, die im Bundesdatenschutzgesetz geregelt sind.

Die Daten müssen ohne Aufforderung von der SCHUFA gelöscht werden, dennoch kommt es immer wieder vor, dass dies nicht geschieht. Daher sollte der Kunde mit einer Selbstauskunft die Datenlöschung kontrollieren und nötigenfalls zur Löschung auffordern.

123recht.de: Wenn eine Forderung komplett getilgt ist, bleibt sie also noch drei Jahre in der SCHUFA stehen. Habe ich dann drei Jahre lang keine Chance auf einen Kredit?

Rechtsanwältin Hinrichs: Allein die Tatsache, dass der Kunde mit den Daten über einen Kreditvertrag in der SCHUFA gelistet ist, stellt kein Problem dar. Diese Daten sind für sich erst einmal neutral zu bewerten.
Und wenn aus den Daten hervorgeht, dass der Kunde den Kredit vertragsgemäß bedient hat, spricht das sogar eher für seine Bonität, hat also positive Auswirkungen auf seine Bonität.

Hat er allerdings einen Negativeintrag, so kann der Kunde nicht damit rechnen, einen Kredit oder Finanzierungsvertrag schließen zu können. Daher hat ein negativer SCHUFA-Eintrag wirklich sehr weitreichende Folgen. Ein rechtswidriger Eintrag stellt daher einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

123recht.de: Wie kann ich erfahren, welche Daten die SCHUFA über mich gespeichert hat?

Rechtsanwältin Hinrichs: Seit dem 1. April 2010 kann jeder einmal jährlich über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten eine kostenlose Selbstauskunft erlangen. Will der Kunde mehr als einmal im Jahr eine Auskunft erhalten, kann er dies gegen einen Kostenbeitrag erhalten.

Der Vertragspartner muss schriftlich aufgefordert werden, die unrechtmäßigen Negativdaten zu widerrufen

123recht.de: Was kann ich konkret tun, um einen falschen oder ungerechtfertigten negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen?

Rechtsanwältin Hinrichs: Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daraus folgt, dass ein Anspruch gegenüber dem Unternehmen auf Widerruf der an die SCHUFA gemeldeten Daten besteht - sowie gegenüber der SCHUFA auf Löschung der Daten nach Widerruf.

Wichtig ist – und das wird in der Praxis von den Kunden oft falsch gemacht - dass zunächst der Vertragspartner schriftlich aufgefordert wird, die Meldung der Negativdaten bei der SCHUFA zu widerrufen. Auch die Gründe dafür sind darzulegen, denn der Vertragspartner hat die Negativdaten an die SCHUFA gegeben. Die SCHUFA wird nicht von sich aus aktiv, sondern nimmt nur das auf, was ihr gemeldet wird.
Dazu sollte man auch eine Frist setzen und das Schreiben unter Zugangsbeweis (etwa Einschreiben) an den Vertragspartner senden.

Ferner ist die SCHUFA über diese Aufforderung zu informieren, dazu kann man das an den Vertragspartner gesandte Schreiben in Kopie beifügen. In der Regel unternimmt die SCHUFA eine vorläufige Datensperre, wenn die gemeldete Forderung bestritten wird. Damit ist der erste Schritt getan, dass keine Auskunft nach außen über den Eintrag mehr gegeben wird. Sollte der Vertragspartner trotz Fristsetzung den Eintrag nicht widerrufen, kann ein Klageverfahren gegen den Vertragspartner auf Widerruf und Schadensersatz eingeleitet werden.
Für alle Schuldner, die bereits rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurden und die sich in der Zwangsvollstreckung befinden, gibt es in der Regel aber keine Hilfe mehr (harte Negativmerkmale).

123recht.de: Vielen Dank für das Gespräch Frau Hinrichs!

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