6 Dinge, die Sie NICHT tun sollten, wenn Sie schnell und einfach geschieden werden möchten!

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Ihre Ehe ist kaputt und Sie wollen ein schnelles Ende mit einer Scheidung, bei der Sie nicht als finanzieller oder emotionaler Verlierer da stehen.

Wenn Sie diese 6 Punkte beachten, können Sie das umgehen!  

1. Machen Sie Ihrer neuen Freundin kein Kind!

Ein Kind ist immer ein Geschenk, macht eine Scheidung aber noch komplizierter als sie ohnehin schon ist. Eine neue Familie zu gründen bevor die bisherige Ehe formell beendet ist, wird Ihre Ex noch mehr stressen und provozieren als nötig. Mit neuem Kind und dazugehöriger Mutter werden auch Ihre Unterhaltspflichten nicht geringer, sie verteilen sich nur neu auf alle Mütter und Kinder, die Sie nun unterstützen müssen.

Miriam Möller
Partner
seit 2008
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Hüserheide 58d
47918 Tönisvorst
Tel: 02152/8079526
Web: http://www.anwaltskanzlei-moeller.de
E-Mail:
Erbrecht, Inkasso

2. Nehmen Sie Hilfe vom Jugendamt oder einem Mediator in Anspruch!

Sie haben Kinder und stecken mitten in der Scheidung? Wenden Sie sich an das Jugendamt, damit es beim Streit um Unterhalt oder Besuchszeiten nicht eskaliert. Denn was Kinder, deren Eltern sich gerade getrennt haben, nicht brauchen, ist noch mehr emotionaler Stress, weil der Streit der Eltern einfach nicht aufhören will. Das Jugendamt hilft Ihnen, Vereinbarungen zum Wohle Ihres Nachwuchses zu treffen. Denn darum sollte es gehen: den emotionalen Stress insbesondere für die Kinder so klein wie möglich zu halten.

Ihr Anwalt kann dann prüfen, ob die Vereinbarungen, die mit Hilfe des Jugendamts getroffen wurden, gut und richtig sind.

Auch bei Problemen um das liebe Geld sollten Sie Fachleute hinzuziehen. Familienrechtsanwälte oder Mediatoren können Ihnen zum Beispiel helfen, die Aufteilung des Vermögens ohne Streit und fair zu regeln. Aber: Gut Ding will Weile haben. Bei schwierigen Sachverhalten kann das auch mal genau diese etwas längere Weile dauern. Verlieren Sie nicht die Geduld! Mit Hilfe von Experten findet man schneller eine Einigung als vor Gericht. Denn die Mühlen der Justiz mahlen ja bekanntlich sehr langsam.

3. Verzichten Sie niemals auf einen eigenen Anwalt!

Sie meinen, Sie seien sich mit Ihrer zukünftigen Ex-Frau über alles einig und haben vielleicht bereits Vereinbarungen getroffen? Wunderbar, das macht sicher Vieles einfacher. Trotzdem brauchen Sie beide einen Anwalt. Ihr eigener Anwalt kann überprüfen, ob die Vereinbarungen fair für Sie und nicht einseitig für Ihre Ex sind. Manche Teile einer privaten Vereinbarung sind vielleicht auch nicht ohne Weiteres formell wirksam oder können ohne ergänzende Klauseln später zu bösen Überraschungen führen.

Auch Ihre Partnerin sollte einen eigenen Anwalt damit beauftragen, Ihre Vereinbarungen zu überprüfen. Ein einzelner Anwalt kann Sie nicht beide beraten oder vertreten. Sie brauchen beide einen eigenen Anwalt. Einen „gemeinsamen“ Anwalt gibt es schlichtweg nicht.

4. Nehmen Sie die Dinge nicht selbst in die Hand!

Genauso wie Sie nicht darauf verzichten sollten, einen guten eigenen Scheidungsanwalt zu beauftragen, sollten Sie den auch für sein Geld arbeiten lassen: lassen Sie den Anwalt seinen Job machen. Nutzen Sie den Puffer, den Scheidungsanwälte zwischen Ihnen und Ihrer Ex errichten. Wenn Ihre Scheidung einmal zu einem Krieg geworden ist, bleibt Ihnen leider nur noch der Weg über eine gerichtliche Einigung. Und genau das kann der Anwalt viel besser als Sie.

Sie gehen mit jedem Menschen respektvoll um, nur Ihre Ex bringt sie in Nullkommanichts von null auf Hundert? Bleiben Sie ruhig, egal was kommt!  

Auf KEINEN Fall sollten Sie: Drohungen aussprechen, anrufen und auflegen, die Ehefrau stalken, das Auto der Ex zerkratzen, den neuen Partner der Ehefrau stalken oder irgendwie belästigen. Halten Sie sich an allen Fronten zurück – Ihr Anwalt spricht und handelt für Sie und das ist gut so.

5. Vergessen Sie nicht, ein Testament zu machen bzw. zu ändern.

Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass das gesetzliche Erbrecht Ihrer Ehefrau entfällt oder ein Testament ungültig wird. Denn bis zur rechtsgültigen Scheidung ist sie Ihre Ehefrau und würde erben. Und das wollen Sie nicht!

Wenn Sie also verhindern möchten, dass Ihre Ex Geld und sonstige Rechte aus Ihrem Erbe bekommt, müssen Sie ein Testament machen oder ein bestehendes aktualisieren bzw. widerrufen. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern bzw. machen, das ist kein großer Aufwand. Aber machen Sie es sofort!

6. Schlafen Sie nicht mit Ihrer Scheidungsanwältin.

Manchmal passiert es, dass man sich dem Menschen besonders nah fühlt, der einem in einer emotional schwierigen Situation zur Seite steht. Wenn das aber Ihre Anwältin ist, ist das auch ein gewaltiger Fehler. Mit Ihrer Scheidungsanwältin zu schlafen, führt auf jeden Fall dazu, dass Ihre Anwältin nicht mehr dazu in der Lage ist, Sie sachlich zu vertreten, weil sie dann ebenfalls emotional beteiligt ist. Und das wollen Sie nicht!

Andere Mütter haben ja auch schöne Kinder, es muss ja nicht Ihre Anwältin sein!

Ein abschließender Hinweis

Verletzte Gefühle beiseite zu schieben, um Kompromisse mit der Ex-Partnerin zu finden und die Trennung mit einem ruhigen Kopf sachlich anzugehen, wird sich definitiv auf Sicht auszahlen.

So werden Sie vernünftigere Entscheidungen treffen und aus dem Verfahren mit kleineren Wunden herausgehen. Denn erst wenn alle Vereinbarungen bis ins Detail geglättet und die Papiere unterschrieben sind, kommen Sie zur Ruhe. Und falls Sie Ihre Gefühle dann immer noch los werden und schmutzige Wäsche waschen wollen: setzen Sie sich hin und schreiben Ihre Memoiren...

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Miriam Möller kann Ihnen dabei helfen, den Weg zu einer einverständlichen Scheidung zu bereiten und diese für Sie durchzuführen.

© Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Miriam Möller
Hüserheide 58d, 47918 Tönisvorst, Tel. 02152/8079526
Email: kanzlei@anwaltskanzlei-moeller.de, http://www. anwaltskanzlei-moeller.de
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