Corona im Familienrecht

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Überlastungen der Behörden durch Covid-19

Corona hat viele Veränderungen in der Gesellschaft erbracht.

Die Nachteile sind, dass viele Kontakte nicht mehr so zeitnah und wie man möchte stattfinden.

Elisabeth Aleiter
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Andererseits ist auch eine wesentliche Beruhigung in allen Lebensbereichen eingetreten.

Familienverfahren, bei denen das Jugendamt, Beistände und Gutachter eingebunden werden müssen, müssen mit mehr Langmut und Geduld angegangen werden.

Manche Behördenteile sind wegen Coronafällen einfach eingeschränkt. Wartezeiten in meist schon vorher überfüllten Branchen machen die Probleme nicht besser.

Der Vorteil ist, dass viele Anwälte versuchen, für die Beteiligten andere, konstruktivere und einfachere Lösungen jenseits der üblichen Pfade zu finden.

Auch das schafft dann schon einmal plötzliche und gute Ergebnisse, die zeigen, dass nicht immer und jedes Verfahren mit der sonstigen Strenge gehandhabt werden muss.

Oft sind Alternativen einfach besser.

Bei Notfällen ist schnelles Handeln wichtig

Nur wirkliche Notfälle bei Gefahr für Leib und Leben von Kindern und Jugendlichen werden so gehandhabt, wie es erforderlich ist, mit allen erforderlichen Verfahrensbeteiligten.

Schwierig ist es, wenn Kinder, die eigentlich Familienkontakte haben, vorübergehend in Kinderheimen untergebracht sind. Corona kann es erforderlich machen, dass hier die Kontakte auch für längere Zeiten zu den Bezugspersonen unterbunden werden.

Hier ist sehr entschlossenes Einschreiten von Eltern und Großeltern unbedingt gefragt.

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