Cyber-Mobbing in Scheidungssachen

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Vorsicht bei der Verbreitung von Ehrverletzungen im social network

Cyber-Mobbing auf social-media-Plattformen ist zwischenzeitlich keineswegs ein Problem, was ausschließlich Jugendliche betrifft. Auch unter Erwachsenen kommt es zunehmend zu Beleidigungen und anderen Ehrverletzungen im social network.

In einem vor dem Amtsgericht Bergisch-Gladbach behandelten Fall hatte die geschiedene Ehefrau sich zunächst über die Kosten „für so ´ne blöde Scheidung“ beklagt. Anschließend hatte sie dann allerdings den Umstand, „den Herrn los zu sein“ als unbezahlbar eingestuft und so dann auch die zuvor gestellte Frage, ob „ein Auftragskiller nicht preiswerter gewesen wäre“, nicht weiter verfolgt.

Sascha Steidel
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Der Ehemann sah die Grenzen zum schwarzen Humor überschritten und ließ seine Exfrau mit anwaltlicher Hilfe auf Unterlassung derartiger Äußerungen in Anspruch nehmen. Zugleich wurden der geschiedenen Ehefrau die hierfür entstandenen Anwaltskosten aufgegeben.

Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach verurteilte die sich dagegen zur Wehr setzende Ehefrau auf Zahlung der Rechtsanwaltskosten und stand dem Exmann damit einen Schadensersatzanspruch zu. Die Äußerungen der Exfrau stufte auch das Gericht nicht als humoristisch, sondern als eindeutig beleidigend ein.

Auch und gerade im social network ist daher Vorsicht in der Verbreitung beleidigender oder sonst ehrverletzender Äußerungen geboten. Wer die Grenzen überschreitet, muss zumindest mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

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