Das neue Betreuungsrecht
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Zum 1.1.2023 tritt eine umfassende Reform des Betreuungsrechtes in Kraft.
Die Rechte der Betroffenen werden durch die neuen gesetzlichen Vorschriften gestärkt.
seit 2021
Wann erfolgt eine gerichtliche Anordnung?
Die Betreuung wird gerichtlich angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten rechtlich ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Entscheidend ist, dass ein Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Angelegenheiten des Betroffenen besteht.
Diese gerichtlich angeordnete Betreuung kann verhindert werden, indem der Betroffene rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt und auch durch eine Patientenverfügung das regelt, was für den Fall der Fälle gelten soll.
Das neue Recht macht es erforderlich, "alte" Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, aber auch Regelungen zur Organspende und Totenfürsorge zu überprüfen.
Neu ist auch eine nunmehr gesetzlich geregelte Vertretungsmacht für Ehegatten in der Angelegenheit der Gesundheitsfürsorge. Auch hier ist eine ggf. dies beschränkende Vollmacht zukünftig wichtig.