Der Ehe- bzw. Familienname
Mehr zum Thema: Familienrecht, Ehename, Familienname, Begleitname, NamensrechtWer beginnt, Heiratspläne zu schmieden, beschäftigt sich zwangsläufig mit der Fragenach dem Ehenamen.
"Frau und Herr Meier"? ... "Frau Meier und Herr Schulz"? ... "Frau Meier-Schulz und Herr Schulz-Meier"? .. .
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Nachnamens im Zuge einer Eheschließung erlaubt der Gesetzgeber, was geht hierzulande nicht?
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ehe- bzw. Familienname Seite 2: Die Namensgebung Seite 3: Der Normalfall: Gemeinsamer Ehename Seite 4: Kein gemeinsamer Ehename Seite 5: Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98 Seite 6: Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?Das könnte Sie auch interessieren
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