Der Urlaub vorbei die Ehe auch?

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Der Urlaub war eine Katastrophe, die Ehe steht vor dem Aus?

Wenn Sie sicher sind, sich trennen zu wollen, müssen mit dem Partner klare Verhältnisse geschaffen werden.

Es gibt viele Punkte, die zu klären sind. Sie können die meisten Punkte auch untereinander klären ohne Hilfe von Außen. Nur die Scheidung selbst muss von einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Die Ehe wird dann vom Gericht geschieden. Sofern erforderlich wird auch der Versorgungsausgleich gerichtlich geregelt.

Steffan Schwerin
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: http://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht

Voraussetzung für die Scheidung ist an erster Stelle, dass die Partner seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Dies setzt eine Trennung von „Tisch und Bett“ voraus. Man muss also nicht zwingend auseinanderziehen, sondern kann sich auch in einer Wohnung trennen.

Zu klären sind dann die Vermögensverhältnisse (also der Zugewinn), der Hausrat, Unterhaltsfragen und wie man den Umgang mit den Kindern künftig gestalten möchte.

Diese Punkte können natürlich ohne Anwalt einvernehmlich zwischen Ihnen abgeklärt werden.

Ratsam ist es aber natürlich, sich auch hier in professionelle Hände zu begeben, um keine Fehler zu machen. Nicht, dass am Ende die Scheidung noch teurer wird als die Hochzeitsfeier.

ISUV – Interessenverband für Familienrecht und Unterhalt

Helfen kann hier natürlich der Rechtsanwalt. Es gibt aber auch viele Interessenverbände, wie z.B. den ISUV / VDU e.V., die Ihnen helfend zur Seite stehen und Sie durch die Trennung begleiten.

Der ISUV unterhält deutschlandweit viele Kontaktstellen und vermittelt Ihnen gern die Kontaktanwälte. ISUV-Kontaktanwälte sind vom ISUV ausgewählte Rechtsanwälte, die schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig sind. Daneben bietet der ISUV in den Kontaktstellen Sprechstunden und auch Vorträge zu relevanten familienrechtlichen Thematiken an.

Bedenken Sie aber, dass solche Interessenverbände Ihnen auch nur kleine Hilfestellungen geben können. Alles andere macht dann gern Ihr Anwalt.

Zu den einzelnen Punkten eines „Trennungsverfahrens“ berichten wir detailliert in Folgebeiträgen.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

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