Die Düsseldorfer Tabelle 2011 und die Änderungen im Unterhaltsrecht

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 30.11.2010 die geplante neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 veröffentlicht. Bereits am 01.09.2010 traten die geänderten Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

 1. Der Selbstbehalt für barunterhaltspflichtige Erwerbstätige, die Unterhalt für Kinder bis zum 21. Lebensjahr leisten, erhöht sich von 900,00 € auf 950,00 €. Damit wird der notwendige Eigenbedarf an die Erhöhung der Hartz IV-Sätze angepasst.

Christine George-Jakubowski
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 2.  Der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen gegenüber Kindern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, wird ebenfalls um 50,00 € auf 1.150,00 € angehoben.

 3.  Auch der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Elternteilen unehelicher Kinder erhöht sich auf 1.050,00 €, da hier wenige enge Familienbindungen bestehen.

 4.  Schließlich wird auch der Bedarfskontrollbetrag jeweils um 50,00 € angehoben, um eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zu gewährleisten.

 5.  Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige ändert sich jedoch nichts.

 6.  Hinsichtlich der Unterhaltshöhe hat sich nur für die Studierenden in Anpassung an den erhöhten BAföG-Höchstsatz eine Veränderung ergeben. Der Gesamtunterhalt wird von monatlich 640,00 € auf 670,00 € angehoben. Alle anderen Unterhaltswerte sind im Vergleich zu 2010 gleichgeblieben.

Während die Unterhaltspflichtigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 aufgrund der im Vergleich zu der Düsseldorfer Tabelle 2009 im Durchschnitt um rund 13 % angestiegenen Unterhaltssätze stark belastet wurden, ist festzustellen, dass diese nunmehr eine Entlastung erfahren. Zum einen wurde der Selbstbehalt in allen Bereichen um 50,00 € erhöht und zum anderen sind die einzelnen Unterhaltssätze mit Ausnahme einer Erhöhung für die Studierenden nicht weiter angestiegen. Für nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige ergeben sich jedoch keine Änderungen.

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