Die Düsseldorfer Tabelle

Mehr zum Thema: Familienrecht, Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
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Der Kindesunterhalt

Gültig ab 1.1.2020 - Angaben in Euro

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie des OLG Düsseldorf. Sie dient der Standartisierung und sorgt für eine gerechtere Gestaltung des Kindesunterhalts. Ergänzend gibt es verschiedene Maßstäbe einzelner Oberlandesgerichte, die weitere Erklärungen beinhalten. Die Düsseldorfer Tabelle besteht aus vier Teilen: dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt.


Nettoeinkommen
des Barunterhalts-
pflichtigen in Euro (Anm. 3, 4)
Altersstufen in Jahren
(§ 1612a Abs. 3 BGB)
Vom Hundertsatz Bedarfskontroll betrag (Anm. 6)
0-5 6-11 12-17 ab 18
bis 1.900 369 424 497 530 100 960/ 1.160
1.901-2.300 388 446 522 557 105 1.400
2.301-2.700 406 467 547 583 110 1.500
2.701-3.100 425 488 572 610 115 1.600
3.101-3.500 443 509 597 636 120 1.700
3.501-3.900 473 543 637 679 128 1.800
3.901-4.300 502 577 676 721 136 1.900
4.301-4.700 532 611 716 764 144 2.000
4.701-5.100 563 645 756 806 152 2.100
5.101-5.500 591 679 796 848 160 2.200
über 5.501 Euro nach Umständen des Falles

Zur Düsseldorfer Tabelle 2019 inklusive der entsprechenden Anmerkungen

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die Düsseldorfer Tabelle
Seite  2:  Der Ehegattenunterhalt und seine Fallgruppen
Seite  3:  Mangelfälle - Was wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltspflichtigen ausreicht?
Seite  4:  Die verschiedenen Formen des Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB
Seite  5:  Übergangsregelung - Die vier Fälle
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